bei mir nicht... oder so klein, daß ich es nicht lesen kann...
Ist in dem Screenshot aber sehr gut zu sehen. Sipgate wird für dich wohl keine eigene Seite haben, auf der der Hinweis fehlt.
Man muss nur häufig genug die AGBs ändern
Zusätzlich muss in China nen Sack Reis umfallen.
Welch Zusammenhang.
Was sind AGB
s? Allgemeine Geschäftsbedingungen
s?
Soso... ein bisher nichtzahlender Kunde der sipgate für sipgate-interne Gesprüche nutzt (alo 0,00 Euro Umsatz macht!) ist ein "Bestandskunde"?
Auch dieser Kunde hatte am Anfang einige Freiminuten, mit denen er die Qualität ins Festnetz testen konnte. Er hat den Account nur um sipgate-intern kostenlos telefonieren zu können. Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein User, nach dem Einlösen und Verbrauchen des Gutscheins, regelmäßig kostenpflichtig über sipgate telefoniert ist extrem klein.
Ich weiß, dein Kumpel hätte das natürlich gemacht, klar.
Aber nein... man blamiert wegen 3 Euro den Tippgeber... ist also gleich zwei Kunden los.
Wieso blamiert sipgate dich? Wenn, dann blamierst doch du dich, wenn du den Hinweis nicht liest.
So richtig kann ich auch die Blamage nicht sehen.
Früher (ich weiß, da war alles besser!) gab es jeweils (!) 5 Euro für den Tippgeber (der diesmal nicht nur leer ausgeht sondern auch noch blamiert wird!) und den NEUKUNDEN...
Genau, Neukunden, und den haben wir hier ja nicht.
Wer aber wir hier nicht funktionablen Schrott anliefert...< mit welchem (außer vielleicht dem deutschen ) dem steht m.E. nach auch diese Rücklieferung nur zu, wenn er die Kosten dafür übernimmt.
Ich habe nicht wegen Nichtgefallen, sondern wegen Nichtfunktion leider retournieren müssen!
Ich versuche deine verstreuten Fakten mal zusammen zu fassen. Du hast Ware bestellt für unter 40 Euro. Diese Ware funktionierte nicht, hatte also einen Sachmangel. Du hast die Ware zurückgeschickt und wolltest dein Geld zurück.
Du hattest zwei Möglichlkeiten:
1. Die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und den Kaufvertrag widerrufen. Nachdem der Warenwert unter 40 Euro liegt, musst du die Rücksendekosten tragen.
2. Den Sachmangel reklamieren und die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hierbei musst du keinerlei Versandkosten tragen.
Du willst irgendwie eine Mischung aus Beidem. Dieses Recht gibt es einfach nicht. Also was soll sipgate hier tun?
Welche Rechte und Pflichten du bei einem Kaufvertrag hast steht zum Glück im BGB.
Wenn sich eine Weltfirma wie sipgate um den Kostenersatz bei Fehllieferung drückt
Achso, eine Fehllieferung? Also es wurde etwas anderes geliefert, als du bestellt hast?
Ja was denn jetzt?!
Im übrigen aus einem anderen Beitrag von dir in einem anderen Thread:
sipgate-ID ist ja nett, aber in der Art der Verwendung und in der Art der Verteidigung zeigt es auf was man werden/bleiben möchte: ein kleiner Nischenanbieter, maximal 9999999 Teilnehmer...
Somit stufe ich sipgate unter "Jugend forscht" ein... und beobachte interessiert
Also was jetzt? Weltfirma oder forschender jugendlicher Nischenanbieter?
Wenn konstruktive Kritik als "blabla" diffamiert wird allemal.
Was du ablässt ist nicht konstruktiv, ja nichtmal kritik. Es ist nur meckern und rumpoltern.
Zu meiner Zeit war man wenigtens noch zur Diskussion bereit.Heute reicht offenbar rumpöbeln, bis der andere die Klappe hält.
Wenn einer pöbelt, dann DU.
Mir ist sachliche Auseinandersetzung immer noch lieber als so nen Schrott wie hier.
.....
Sofern man hätte könnte man vor dem posten auch mal Gehirn einschalten.
Und das soll sachliche, konstruktive Kritik sein?
Letzte Lieferung: SCHROTT! (anstecken an USB: ja und? wird nicht erkannt..., Danke das wars)
Achso, also doch keine Fehllieferung sondern ein Sachmangel?
Ja was denn jetzt?!
Was den doodleschen Link angeht
Was für ein Link? Ich sehe da keinen Link, lediglich einen Screenshot.
LEIDER (!) habe ich keinen Screenshot. Aber ehrlich gesagt hätte ich selbst wenn kaum Lust den rauszurücken
Nicht schlecht.