Hallo!
Ich weiss ja nicht wer für den "Käse" bei Sipgate verantwortlich ist, aber mich erinnert das sehr an die Reaktion auf die Posse mit den Ortsgebundenen Rufnummern der BNETZA. Damals hat auch NIEMAND gefordert, dass die Kunden einen schriftlichen Nachweis bei Verschtragsschluss erbringen müssen, eine Bestätigung wäre völlig ausreichend gewesen. Klick, klick. - Sipgate meinte aber man bräuchte eine Ausweiskopie. Warum?
Nun, wahrscheinlich geht es in der Tat um die 911 Problematik.
http://www.fcc.gov/911/
Nun, Sipgate bietet aber in USA nix an, also wo ist das Problem?
Viel interessanter ist dass die AGB Bestimmung gar nicht gültig sein dürfte. Erstens steht sie im krassen Widerspruch zur Aussage "nutzbar an jedem Breitband-Internetanschluss (z.B. DSL, Kabel) der Welt, auch unterwegs" und zweitens dürfte sie in den AGB als solches schon "überraschend" sein.
Beides wäre m.E. Grund genug Sipgate abzumahnen, aber das darf ja nur ein Wettbewerber oder ein berechtigter Verband.
Mensch Sipgate, seid doch mal etwas selbstsicherer! Traut Euch mal was und macht keinen solchen Quatsch, bloss weil irgendwo einer fu**t.
Sorry aber so kommt mir die Sache vor.