Hallo alle zusammen,
Die Firma Sipgate aus Düsseldorf hat Ärger. Nein, es ist nichts ernstes. Die Düsseldorfer sind nicht in der Kriese. Und nein, es geht nicht um das Dach, was am 11. Juno im Düsseldorfer Büro eingestürzt ist. Der Ärger, den die Fa. Sipgate hat, kommt aus Bonn.
Doch von Anfang an: Wie wir alle wissen, gilt für Deutsche Ortsnetznummern der Ortsnetzbezug. Danach dürfen Ortsnetznummern nur dann vergeben werden, wenn mindestens *eines* der folgenden Kriterien erfüllt ist:
a) Der Kunde hat seinen Wohn- oder Firmensitz im ONB.
b) Der Anschluss kann nur innerhalb des ONB genutzt werden (wichtig für Anschlüsse, die sich nicht an einem Wohn- oder Firmensitz befinden).
c) Der Anschlussinhaber ist als Träger des öffentlich-rechtlichen Krankentransportes für das Gebiet des ONB zuständig, kann aber weder a) noch b) erfüllen, weil seine Einsatzzentrale außerhalb des ONB liegt. (gilt nur für die Rufnummer 19222)
d) Es soll eine Bandansage geschaltet werden, die auf eine Umzugsbedingte Rufnummernänderung hinweist. (nur zwei Jahre lang zulässig, danach Abschaltung)
Wie wir alle wissen, ist die Bundesnetzagentur ziemlich streng, was die Überwachung der EInhaltung des Ortsnetzbezugs angeht. Umso mehr war ich irritiert, als ich auf der Website von Sipgate entdeckt habe, dass dort auch ortsfremde Rufnummernzuteilungen angeboten werden.
Zugegeben, man muss etwas suchen, um den Service zu finden - Um eine ortsfremde Rufnummer von Sipgate zu bekommen, muss man nämlich sich eine Simquadrat-Mobilfunksimkarte bestellen und dann im „Feature STore“ die Tarifoption „Wunschvorwahl“ für 4,95€/Monat bestellen. Dann bekommt man eine Rufnummer aus einem beliebigen Ortsnetz, unter der man überall erreichbar ist.
Zwar werden die ortsfremden Festnetznummern von Sipgate nur über das Mobilfunkprodukt „Simquadrat“ und nur zusätzlich zu einer wohnsitzabhängigen Rufnummer vergeben - aber dennnoch war ich etwas irritiert. Ich fragte mich, ob das denn so legal sei, was die Düsseldorfer da machen. Definitiv legal wäre es, wenn man die Nummer nur nutzen könnte, wenn man sich im jeweiligen ONB aufhält (so wie O2 es bei der Homezone handhabt). Aber bei den Zweitrufnummern von Simquadrat gibt es garkeine Restriktionen. Und das verwunderte mich doch sehr.
Ich habe mich daraufhin an die Bundesnetzagentur in Bonn gewandt und gefragt, was die denn so von der Sache halten und ob Kunden, die dieses Feature nutzen, befürchten müssen, dass ihre Nummern wegen Verletzung des Ortsnetzbezugs wieder abgeklemmt werden.
Die Antwort, die ich bekommen habe, war eine längere Email, in der mir die Grundlagen des Ortsnetzbezuges erläutert wurden.
Ganz unten der folgende Satz: „Aus den genannten Gründen wurde bereits ein Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fragliche Geschäftsmodell des Unternehmens sipgate GmbH eingeleitet. “
Kunden, die eine ortsfremde Rufnummer von Simquadrat nutzen, müssen also damit rechnen, dass es demnächst zu EInschränkungen kommt. Das heißt: Sipgate wird gezwungen sein, die Rufnummern entweder abzuschalten oder den Nutzungsbereich (ähnlich wie bei der Homezone von O2) auf den ONB zu beschränken.
Die Firma Sipgate aus Düsseldorf hat Ärger. Nein, es ist nichts ernstes. Die Düsseldorfer sind nicht in der Kriese. Und nein, es geht nicht um das Dach, was am 11. Juno im Düsseldorfer Büro eingestürzt ist. Der Ärger, den die Fa. Sipgate hat, kommt aus Bonn.
Doch von Anfang an: Wie wir alle wissen, gilt für Deutsche Ortsnetznummern der Ortsnetzbezug. Danach dürfen Ortsnetznummern nur dann vergeben werden, wenn mindestens *eines* der folgenden Kriterien erfüllt ist:
a) Der Kunde hat seinen Wohn- oder Firmensitz im ONB.
b) Der Anschluss kann nur innerhalb des ONB genutzt werden (wichtig für Anschlüsse, die sich nicht an einem Wohn- oder Firmensitz befinden).
c) Der Anschlussinhaber ist als Träger des öffentlich-rechtlichen Krankentransportes für das Gebiet des ONB zuständig, kann aber weder a) noch b) erfüllen, weil seine Einsatzzentrale außerhalb des ONB liegt. (gilt nur für die Rufnummer 19222)
d) Es soll eine Bandansage geschaltet werden, die auf eine Umzugsbedingte Rufnummernänderung hinweist. (nur zwei Jahre lang zulässig, danach Abschaltung)
Wie wir alle wissen, ist die Bundesnetzagentur ziemlich streng, was die Überwachung der EInhaltung des Ortsnetzbezugs angeht. Umso mehr war ich irritiert, als ich auf der Website von Sipgate entdeckt habe, dass dort auch ortsfremde Rufnummernzuteilungen angeboten werden.
Zugegeben, man muss etwas suchen, um den Service zu finden - Um eine ortsfremde Rufnummer von Sipgate zu bekommen, muss man nämlich sich eine Simquadrat-Mobilfunksimkarte bestellen und dann im „Feature STore“ die Tarifoption „Wunschvorwahl“ für 4,95€/Monat bestellen. Dann bekommt man eine Rufnummer aus einem beliebigen Ortsnetz, unter der man überall erreichbar ist.
Zwar werden die ortsfremden Festnetznummern von Sipgate nur über das Mobilfunkprodukt „Simquadrat“ und nur zusätzlich zu einer wohnsitzabhängigen Rufnummer vergeben - aber dennnoch war ich etwas irritiert. Ich fragte mich, ob das denn so legal sei, was die Düsseldorfer da machen. Definitiv legal wäre es, wenn man die Nummer nur nutzen könnte, wenn man sich im jeweiligen ONB aufhält (so wie O2 es bei der Homezone handhabt). Aber bei den Zweitrufnummern von Simquadrat gibt es garkeine Restriktionen. Und das verwunderte mich doch sehr.
Ich habe mich daraufhin an die Bundesnetzagentur in Bonn gewandt und gefragt, was die denn so von der Sache halten und ob Kunden, die dieses Feature nutzen, befürchten müssen, dass ihre Nummern wegen Verletzung des Ortsnetzbezugs wieder abgeklemmt werden.
Die Antwort, die ich bekommen habe, war eine längere Email, in der mir die Grundlagen des Ortsnetzbezuges erläutert wurden.
Ganz unten der folgende Satz: „Aus den genannten Gründen wurde bereits ein Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fragliche Geschäftsmodell des Unternehmens sipgate GmbH eingeleitet. “
Kunden, die eine ortsfremde Rufnummer von Simquadrat nutzen, müssen also damit rechnen, dass es demnächst zu EInschränkungen kommt. Das heißt: Sipgate wird gezwungen sein, die Rufnummern entweder abzuschalten oder den Nutzungsbereich (ähnlich wie bei der Homezone von O2) auf den ONB zu beschränken.
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