Schaltung von 1&1 DSL erst Februar 2018

harry271

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Hallo,
ich habe für eine bekannte 1&1 DSL Basic Mitte Mai 2017 bestellt ( reicht ihr - sie hat lediglich einen Festnetzanschluss der Telekom, kein DSL ). Die Rufnummernportierung klappt jetzt auch nach mehrmaligen Versuchen ( sie hatte eine Adressänderung durchgeführt - von ihrem verstorbenen Vater auf sie ). Jetzt hat sie den vorläufigen Schaltungstermin bekommen ( 28.2.2018 ). Ich war immer der Meinung, dass die Kündigungsfrist bei einem Telekom Festnetzanschluss 6 Tage beträgt. Wie könnte man die Zeit bis zum Schaltungstermin reduzieren? Sie möchte natürlich früher ins Internet..
 
Moin

Auszug (Bundesnetzagentur)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Anbieterwechsel_node.html schrieb:
Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
...muss nur noch irgendwie durchgesetzt werden.
 
Nicht alle Tarife bei Telekom hatten 6 Werktage Kündigungsfrist, eher nur der Grundtarif, nicht aber die mit Freiminuten oder Flat.

Portierung erfolgt erst am Ende der Laufzeit. Telekom hat wohl erst zu Ende Feb. 2018 bestätigt.

Schneller ginge dann wohl nur mit Verzicht der Nummer und 2 Anschlüssen.
 
Schade, ich habe gerade gesehen, dass dort Telekom LTE möglich ist, O2 und Vodaphone leider nicht. Bliebe eigentlich zur Überbückung nur ein Datentarif bis zum Februar ( monatliche Kündigung ). Meine Bekannte möchte nur emails abrufen und schreiben und surfen; da dürfte wahrscheinlich 1 GB ausreichen.
 
Da Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den monatlich kündbaren (mit 3-Monats-Frist!!; Idio.tie ohne Ende!) Tarif bei 1&1 empfohlen/genommen hast, würde ich doch gleich eine Umstellung auf DSL bei der Telekom machen (und auch bei dem Laden bleiben). Macht alles einfacher.

Im Übrigen zickt die Telekom in letzter Zeit regelmäßig rum. Es scheint so, als ob sie intern für alle Tarife jährliche Kündigungsfristen hinterlegt haben. Weiter kommt man nur mit Vorstandsbeschwerde. Dann geht es auf einmal einfach und schnell.
 
Da man weder Tarif nennt, noch ins Kleingedruckte schaut wegen Kündigungsfrist kann man auch nichts weiter zu sagen.

Sollten es 6 Werktage sein, sollte man den Kundenservice auch darauf hinweisen und bestehen.

Tarife mit monatlich Kündbar sind unnötig teuer, wenn es Probleme gibt, hat man ersten 30 Tage die 1&1 Garantie, und bei Umzug kann man unabhängig eh alten Vertrag nach 3 Monaten lösen.
 
Hallo,
ich habe für meine Bekannte den DSL Basic Vertrag bestellt. Kann dieser denn noch storniert werden ( Antrag vom 24.05. 2017 ), weil er ja erst zum 28.02.2018 geschaltet wird? Dann würden wir halt bei der Telekom DSL beantragen.
 
Solltest Kündigungsfrist prüfen, da DSL bei Telekom halt teurer ist.

Bestell dann sonst hier https://telekom.payback.de/telekom-festnetz-tarife-magenta-zuhause-5768 bekommst noch 65€ Gutschrift bei Payback und kannst es z.B. fürn Rewe Einkauf verwenden zusätzlich zu den 100€ Online Rabatt.

Über Mobilfunk bekommst ab etwa 10€ auch Allnet mit 1GB Internet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich kann man (frau) das!

PS: ich war "zu langsam".

...
Tarife mit monatlich Kündbar sind unnötig teuer, ...
Bei wirklich guten Anbietern kosten monatlich kündbare Tarife ganz genauso viel wie Langläufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, dann werde ich den Auftrag stornieren. Verfügbar ist an ihrer Adresse ca. DSL 3000, reicht für Telefonie und ein bisschen surfen und mailen aus. ich muss wohl den Weg über die Telekom gehen ( ist ja ein Neuanschlss für DSL ).
 
Hallo zusammen,

hier sind ja schon viele tolle Antworten gegeben worden.
Gerne melde ich mich hier auch noch einmal zu Wort.

@harry271, dass deine Bekannte nun doch DSL von uns möchte, freut mich.
Ich zeige dir gerne mal auf, wie jetzt der weitere Weg ist.

Die Portierung zu 1&1 muss direkt dort storniert werden. Ist dies erfolgt, kann bei uns eine Umstellung auf DSL in Angriff genommen werden.
Wenn du magst, unterstütze ich dich und deine Bekannte gerne dabei. Dafür sende mir einfach deine und Ihre Rückrufnummer über unser Formular zu.

Bezüglich der Mindestvertragslaufzeit bei reinen Telefonanschlüssen möchte ich noch ein paar Worte verlieren.
Ob diese 12 Monate oder 6 Werktage beträgt, kommt auf den gewählten Tarif an. Weißt du, welchen Tarif sie nutzt? Dann schaue ich gerne nach, wie die Mindestvertragslaufzeit ist und dadurch klärt sich dann auch Februar 2018.

Wenn vorab noch weitere Fragen sind, melde dich hier gerne.

Viele Grüße
Rebekka H. von Telekom hilft
 
Liebe Rebekka, besser wäre, wenn Ihr als Telekom endlich Kurzläuferverträge anbieten würdet. Aber dann müßtet Ihr Euch ja mehr anstrengen, damit die Kunden auch länger bleiben ...:mad:
Und ebenfalls wäre es gut, Euch darum zu kümmern, daß der Kunde eine bessere Bandbreite als die heute nicht mehr zeitgemäßen 3000 erhält.
Leider hat der o.g. Interessent von Euch als Telekom praktisch gar kein Argument bekommen, um ihn zum Kunden zu machen. Irgendwie macht mich als Fachkaufmann für Marketing da sehr viel stutzig ...
 
ciesla, du bist auch immer nur am Meckern was das angeht, wie schon so oft, hat Laufzeit auch Vorteil dass Anbieter ein wie aktuell dein geliebtes easybell Kunde binnen weniger Tage/Wochen vor Tür setzt. Muss jeder für sich abwegen ob es in Frage kommt oder nicht.
 
Lieber ciesla,

vielen Dank für dein Feedback.

Ich kann dir versichern, dass wir uns immer für unsere Kunden anstrengen. Da ist die Laufzeit nicht ausschlaggebend. Was die DSL-Geschwindigkeit angeht, kann ich gar nicht sagen, ob es tatsächlich bei DSL 3000 bleibt, oder ob da noch mehr machbar ist, da ich keinerlei Kundendaten habe. Ich kann dir aber versichern, dass wir den Ausbau generell nicht aus den Augen lassen. Nur ist dieser, wie dir sicherlich bekannt ist, nicht von heute auf morgen erledigt.

Es grüßt Rebekka H. von Telekom hilft
 
Hallo Rebecca,
bist du dir sicher, dass ich den Portierungsantrag so einfach stornieren kann? Ich habe doch nur 14 Tage Widerrufsrecht nach Benatragung des 1&1-Anschlusses. Ich werde auf alle Fälle morfgen mal anrufen, ob ich den Kundenauftrag stornieren kann. dann melde ich mich wieder und schließe mit der Telekom den DSL-Vertrag ab. Ich habe soeben mit meiner Bekannten gesprochen, die am Boden zerstört ist - erst die überlange Zeit der Adressänderung und dann dies - 8 Monate Warten auf DSL.
 
Wieso sollte es nicht gehen?

Die 14 Tage laufen erst mit Beginn der Leistung Ende 02/2018.
 
Pech gehabt, die 14 Tage beginnen ab Auftragsbeginn lt. Mitarbeiter von 1&1. Eine Stornierung ist leider nicht mehr möglich. Jetzt stehen meine Bekannte und ich schön du... da, kein Internet und dazu noch den Telekomfestnetzvertrag bis 28.02.2018. Gibt es sonst keine Möglichkeiten??? Zwei Anschlüsse sind zu teuer, geht wohl auch nicht?!? Hat jemand einen guten Tipp auf Lager?
 
Hmm, ok hab noch mal nachgeschaut steht wirklich im Widerruf ab Vertragsabschluss.

Sonst einfach bei Telekom wie angedacht DSL bestellen für den Anschluss, dann kann 1&1 den nicht übernehmen und Leistung nicht erbringen und damit Vertrag nicht erfüllen.

Wenn 1&1 bockig ist sollen die halt 2. Neuanschluss schalten lassen, kündigst gem. der 1&1 Zufriedenheitsgarantie ganze zu sofort und dann kann 1&1 ganze wieder abschalten lassen, und haben unnötige Kosten. Wenn Techniker kommen sollte um deine TAE umzuklemmen, schickst den einfach weg.
 
Außerdem kann man Verträge auch kündigen, bevor sie "tatsächlich begonnen" haben (z.B. Arbeitsvertrag, auch DSL-Vertrag). Es sei denn, dies ist ausdrücklich ausgeschlossen im Vertrag (bei Arbeitsverträgen durchaus üblich, bei DSL-Verträgen mit Sicherheit nicht so vereinbart).
 
Pech gehabt, die 14 Tage beginnen ab Auftragsbeginn...
Gesetzlich besteht das Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzverträgen oder bei Bestellung außerhalb von Geschäftsräumen. Es gilt nicht, wenn man in einem Shop vor Ort bestellt hat. Das muss also zuerst geprüft werden.
Maßgebend ist der Vertragsschluss. "Auftragsbestätigung" reicht nicht immer, der Auftrag muss auch rechtsverbindlich vom Anbieter angenommen worden sein. Das ist nicht immer der Fall.
Wesentlich kann auch sein, ob ein ganzheitlicher Vertrag mit Router bestellt wurde. Man kann meiner Erinnerung nach bei 1&1 den Router nicht ganz bei der Bestellung abwählen. Damit kann es sein, dass wegen der im Vertrag enthaltenen Warenlieferungen die Widerrufsfrist überhaupt erst mit der Warenlieferung beginnt. Dafür spricht auch, dass sich das Routermodell, das geliefert wird, nach den gebuchten Tarifoptionen bestimmt.
Im Detail prüfen kann/darf das nur ein Anwalt. Es wäre allerdings unschädlich und sinnvoll, vorher schriftlich den Widerruf mit der Begründung der noch nicht abgelaufenen Widerrufsfrist wegen der vertraglichen Verbandelung von Hardwarelieferung und Dienstleistung zu erklären und eine schriftliche Bestätigung zu fordern. Wenn 1&1 dann den Widerruf ablehnt und man selber einen Anwalt einschaltet, war das Einbeziehen eines Anwaltes nämlich zur Wahrung der eigenen Rechte erforderlich; auch wenn 1&1 auf anwaltliches Schreiben einknickt, wäre das kein "sofortiges Anerkenntnis". Das spielt eine Rolle dabei, wer die Anwaltskosten zu tragen hat.
 

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