Schadenersatz nach 6-tägiger Nichtfreigabe geschäftlicher MSN

neuber18

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Beispielfall:
Telekomvertrag (ISDN+DSL) eines Geschäftskunden ist zum 1.12. infolge Kündigung ausgelaufen.
Zahlreiche Portierungsanfragen, die über Folgeanbieter gelaufen sind, wurden zurückgewiesen (nicht wegen unpassender Eingabe, sondern einfach weil Telekom das nicht wollte).

Dann wurde nach ein paar Tagen der Anschluss seitens der Telekom abgeschaltet, aber weiterhin die Portierungsanfragen nicht positiv beantwortet. Erst nach Einschaltung der Bundesnetzagentur (und 3 Tagen Folgekorrespondenz) hat die Telekom die Portierung zum neuen Anbieter zugelassen. Insgesamt sind 6 Tage Ausfall der geschäftlichen Erreichbarkeit dadurch entstanden (während dieser Zeit erhielten Anrufer "kein Anschluß unter dieser Nummer").

Gibt es eine Richtlinie, welche Entschädigung dem Geschäftskunden zusteht?
 
Gibt es eine Richtlinie, welche Entschädigung dem Geschäftskunden zusteht?
Falls Du mit Richtlinie so etwas wie eine pauschale Entschädigung wie nach X Stunden Flugverspätung meinst: Nein.

Neben § 44 TKG bleiben die allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Schadenersatzansprüche. Da bleibt nur ein Gang zu einem kompetenten Anwalt, denke ich. Die Schadenhöhe muss beziffert und Verschulden nachgewiesen werden. Das setzt eine gute Dokumentation der Vorgänge voraus. Ob die Höhe des Schadenersatzes für 6 Tage Ausfall den Aufwand rechtfertigt und der Anbieter am Ende nicht am längeren Hebel sitzt, steht auf einem anderen Blatt.
 
@xrated Vollzitat entfernt by stoney

Viele Monate vorher hatte der Anschlussinhaber gekündigt. Telekom hatte die Kündigung bestätigt, allerdings mit aus der Luft gegriffenem, weit zu langem Vertragsende dokumentiert. Dies wurde mehrfach kundenseitig beanstandet, allerdings zunächst nicht von der Telekom korrigiert. Dann sollte nach Rat der Telekom eine erneute Kündigung geschickt werden mit einem vorher abgesprochenen Vertragsende. Dieses abgesprochene Vertragsende wurde in einer Kündigungsbestätigung auch schriftlich dokumentiert.

Als diverse Portierungsversuche (ohne erneute Kündigung) über den neuen Anbieter abgewiesen wurde, wurde auch (hilfsweise) versucht, die Portierungsanfrage inkl. Kündigung durch den neuen Anbieter zu durchlaufen. Nie wurde die Portierungsanfrage positiv bestätigt.

Der Telekom-Geschäftskundenservice gab mit immer wieder wechselhaften Ansprechpartnern genauso wechselhafte, teilweise ins Gegenteil verkehrte Aussagen, wie man als Kunde betreffs der Portierung vorgehen solle. Mal hieß es MIT Kündigung, mal OHNE ... Genützt hat alles nichts, denn die Telekom ließ den Anschluß nach dem dokumentierten Vertragsende einige Zeit lang offen, ohne die Rufnummern herauszugeben und schaltete dann von sich aus einfach ab, auch wieder ohne die Rufnummern herauszugeben! Somit wurde die Nichterreichbarkeit bewusst von der Telekom erzeugt.

### Zusammenführung Doppelpost by stoney ###

... Die Schadenhöhe muss beziffert und Verschulden nachgewiesen werden. Das setzt eine gute Dokumentation der Vorgänge voraus. Ob die Höhe des Schadenersatzes für 6 Tage Ausfall den Aufwand rechtfertigt und der Anbieter am Ende nicht am längeren Hebel sitzt, steht auf einem anderen Blatt.

Während dieser 6 Tage ist ein Korrespondenzvolumen von fast 20 Stunden angefallen wegen des Verhaltens der Telekom. Dies im Nachgang "klagefertig" aufzubereiten kostet nochmal Zeit. Schwierig wird die Bezifferung des Schadens durch die Nichterreichbarkeit für potentielle Neukunden und Bestandskunden, weil man die tatsächlichen Anrufversuche nicht annhand einer Anruferliste o.ä. nachweisen kann - die Rufnummern waren komplett nicht erreichbar, auch nicht auf eine Mailbox o.ä. umleitbar ...

Doch einem Kunden kann es doch nicht zugemutet werden, hier einen Beweis zu führen, den er so nicht vollständig führen kann, weil die Telekom die Möglichkeit der Erfassung eingehender Anrufversuche durch die technische Abschaltung und Versperrung gegen Rufnummernweitergabe bewusst vereitelt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn das für einen Kunden von Dir ist, muss dieser sich schon selber auf die Beine stellen.

Und wenn das alles angeblich genauso transparent wie geschildert, über die Bühne gegangen ist, ist das ein Fressen für einen RAW, vorausgesetzt es gibt eine Firmen-RS-Versicherung, sowie einen Einzelgesprächsnachweis, für die damals geführten Telefonate mit diesem Provider.
 
So ist es halt in Deutschland, ein Schaden muss beziffert werden, sonst ist es bloße Unannehmlichkeit für welche es eben kein Schadenersatz gibt.

Und wenn ganze schon zu aufwendig war, und noch mehr Arbeit auf einen zu kommt, muss man sich überlegenen ob man ganze wirklich angehen will, denn wenn ganze nicht gut genug beweisen kann, hat man die Kosten für beide Parteien an der Backe. Auch trotz einer RS wird es wohl Selbstbeteiligung geben, und ggf. Bonus für Schadenfreihalt wegfallen, je nachdem wie RS gestaltet ist.

Und wenn es für einen Kunden ist, sein Problem, mit dem hast du nichts zutun, er muss Schaden haben und nachweisen.
 
Mit "Geschäftskunde" war die Einstufung des im Beispiel genannten Falls als "Telekom Geschäftskunde" gemeint. Hier sind wohl andere Maßstäbe für die notwendige Erreichbarkeit zu setzen gegenüber einem "Privatkunden", der wahrscheinlich nicht existenziell betroffen ist, wenn er mal 6 Tage keinen Privatanruf bekommt ...
 
Ich lese in der 1. Zeile vom Beitrag #1, immer noch "Beispielfall:"
 
Ändert trotzdem rein garnicht, du hast kein Schaden sondern dein Kunde, der muss einen finanziellen Schaden nachweisen, durch entgangene Aufträge, sofern bei dem Kunden nur telefonisch Aufträge eingehen können, in heutigen Zeit eh eher Online üblich.

Dein Kunde muss sich also überlegen ganzen Aufwand zu betreiben, inkl. Prozesskostenrisiko zu tragen und entsprechend einzuklagen.

Wie DM41 schon schrieb, gibt es keine pauschale Richtlinie, hier muss man sich an vorhandene Rechtsprechung orientieren als Richtwert.
 
Guten Tag zusammen!

@neuber18: Wie hier bereits ausführlich geschrieben wurde, gibt es nur die Möglichkeit anhand von Belegen den entstandenen Schaden für eine Schadensersatzregelung zu prüfen. Hier gibt es spezielle Kontaktwege zu unseren Kollegen. Eine Kündigung blockiert eine reguläre Portierung im System und dies kann zu Schwierigkeiten führen. Ich bedauere sehr, dass es mit der Kündigung und der Portierung bei diesem Kundenfall solche Probleme gab.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Eine Kündigung blockiert eine reguläre Portierung im System und dies kann zu Schwierigkeiten führen.

Diese Aussage scheint mir nicht schlüssig. Eine Portierung, die zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen soll, bedingt, dass der Vertrag beendet wird. Damit der Vertrag nicht selbstständig immer weiter läuft, muss er doch gekündigt werden ... Also ist doch die Kündigung der normale Weg.
 
Der Normale Weg ist eine Portierung mit anschließender Anschlusskündigung.
 
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@rmh

Frage an die Runde: hat es bereits jemand geschafft, eine über einen neuen Anbieter an die Telekom gestellte Portierungsanfrage erfolgreich bestätig zu bekommen? Gibt es hierfür Beispiele?

Ein Portierungsantrag ohne Anschlusskündigung - im Festnetz ist allerdings aus Erfahrung bereits bei einigen Bekannten genau deswegen zurückgewiesen worden, weil der Vertrag noch ungekündigt sei.

Egal wie: mit entsprechend zeitlichem Vorlauf sollte es doch eigentlich jeder Anbieter auf die Reihe bringen, zum "nächstmöglichen" Termin die Nummer zu portieren.

//edit by stoney: Vollzitat entfernt
 
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Hallo@TE!

Sei bitte mal ehrlich, geht es um Deinen eigenen Anschluss, oder für wen Anderen?
 
@Kostenlos

Habe diesen leidvollen Fall im Bekanntenkreis mitbekommen.

//edit by stoney: Vollzitat entfernt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hat sich Dein Bekannter nicht vor Kündigung (auch bei dem Nachfolge-Provider) informiert, wie eine Telefon-Nr Portierung abzulaufen hat ?
Da steht doch bei jedem mit bekannten Provider, dass man NICHT selbst kündigen soll!
dies macht der Nachfolge-Provider;

wie sieht es umgekehrt aus, kann die Telekom "Mehraufwände" geltend machen ?
wenn z.B. ein Kunde einen "irregulären Weg", sprich Telefonvertrag inkl. Nummer gekündigt hat und dann im nachhinein einseitig Teile aus dem Vertrag beanspruchen möchte, obwohl es der Prozess nicht vorsieht und dadurch "Mehraufwände" generiert.

Sorry, wenn ich hier dem TE nicht "zumunde rede",
aber wenn man einem Vertragspartner die "Tür zuhaut" und dabei "Workflow Errors" macht, dann tut man sich erfahrungsgemäß schwer, im nachhinein Kulanz für eigene Fehler einzufordern zu wollen.

just my 2ct tips.
 
Man kann vorher kündigen, kann dieses dann beim neuen Anbieter mitteilen. Es muss also nicht der neue Kündigen, wird aber meistens empfohlen.

Wie auch immer, soll Kunde von neuber18 ganze nen Anwalt geben und gut ist. In dem Fall ist ganze eh schon gelaufen, und eh nichts mehr zuändern.
 
Sorry, wenn ich hier dem TE nicht "zumunde rede",
aber wenn man einem Vertragspartner die "Tür zuhaut" und dabei "Workflow Errors" macht, dann tut man sich erfahrungsgemäß schwer, im nachhinein Kulanz für eigene Fehler einzufordern zu wollen.

Meine unmassgebliche Meinung: ein Lieferant sollte seinen langjährigen Kunden nicht bewusst einen Schaden verursachen, nur weil dieser einen Vertrag (was gang und gäbe ist) löst.

Die Portierung und das Vorgehen war auch mit Geschäftskundenservice abgestimmt. Und wie man auch schon lesen konnte, ist ein Portierungsauftrag unabhängig von der Person, die die Kündigung namens des Vertragspartners ausspricht, möglich.
 
@rmh

Frage an die Runde: hat es bereits jemand geschafft, eine über einen neuen Anbieter an die Telekom gestellte Portierungsanfrage erfolgreich bestätig zu bekommen? Gibt es hierfür Beispiele?

Ja, das ist unser Geschäft. Wir portieren von der Telekom zu anderen Anbietern Rufnummern. Sei es nun die ICH AG / Einzelkämpfer, ein Call-Center oder ein Dax-Unternehmen und das seit 1999.

Es gibt eine einfache aber eisenere Regel in dem Business und die heißt: Der aufnehmende Anbieter kündigt bei dem abgebenden Anbieter.

Wir haben auch einen großen Kunden, wo die Geschäftsleitung erst zu uns kam, als man selbständig beim alten Anbieter (hier ebenfalls T-Systems [also Business-Kunde]) gekündigt hatte.
Wir haben die Kündigung rückgängig gemacht und ein Portierungskonzept mit dem Kunden erstellt, da wegen Technologiewechsel ein sanfter Übergang erfolgen musste und der Kunde nicht nur 5 Telefone hatte sondern etwas mehr.

Hier wurden also auf beiden Seiten denke ich Fehler gemacht. Hier bleibt der Weg der Klage, welcher lang sein kann und der Ausgang sehr ungewiss oder eben das man der Telekom einen Schaden nachweisen kann und sich mit dieser auf einen Betrag xy einigt.
 
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Hallo@TE!

Wenn ich mir den 1. Beitrag nochmals genau durchlese, da muss ja was gravierendes zwischen Provider u. Geschäftskunden-Konsument passiert sein, ein Vertrag läuft nicht so ohne divergierender Vorgeschichte aus.

Und im Beitrag #15, erzählst Du uns dass Du das eigentlich im Bekanntenkreis, nur so mitbekommen hast.

Warum engagierst Du Dich so sehr dafür, irgendwas verbirgst Du uns dabei.
Oder bist doch auch bei dem ganzen Dilemma, ein wenig involviert?

Deine ganzen anderen Fragen, mit fremden Rufnummern irgendwie gezielt über Umwegen mitsenden wollen, klingt für mich zumindest, ein wenig Eigenartig.
 
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