Beispielfall:
Telekomvertrag (ISDN+DSL) eines Geschäftskunden ist zum 1.12. infolge Kündigung ausgelaufen.
Zahlreiche Portierungsanfragen, die über Folgeanbieter gelaufen sind, wurden zurückgewiesen (nicht wegen unpassender Eingabe, sondern einfach weil Telekom das nicht wollte).
Dann wurde nach ein paar Tagen der Anschluss seitens der Telekom abgeschaltet, aber weiterhin die Portierungsanfragen nicht positiv beantwortet. Erst nach Einschaltung der Bundesnetzagentur (und 3 Tagen Folgekorrespondenz) hat die Telekom die Portierung zum neuen Anbieter zugelassen. Insgesamt sind 6 Tage Ausfall der geschäftlichen Erreichbarkeit dadurch entstanden (während dieser Zeit erhielten Anrufer "kein Anschluß unter dieser Nummer").
Gibt es eine Richtlinie, welche Entschädigung dem Geschäftskunden zusteht?
Telekomvertrag (ISDN+DSL) eines Geschäftskunden ist zum 1.12. infolge Kündigung ausgelaufen.
Zahlreiche Portierungsanfragen, die über Folgeanbieter gelaufen sind, wurden zurückgewiesen (nicht wegen unpassender Eingabe, sondern einfach weil Telekom das nicht wollte).
Dann wurde nach ein paar Tagen der Anschluss seitens der Telekom abgeschaltet, aber weiterhin die Portierungsanfragen nicht positiv beantwortet. Erst nach Einschaltung der Bundesnetzagentur (und 3 Tagen Folgekorrespondenz) hat die Telekom die Portierung zum neuen Anbieter zugelassen. Insgesamt sind 6 Tage Ausfall der geschäftlichen Erreichbarkeit dadurch entstanden (während dieser Zeit erhielten Anrufer "kein Anschluß unter dieser Nummer").
Gibt es eine Richtlinie, welche Entschädigung dem Geschäftskunden zusteht?