...wobei Sipgate in der direkten Ruffnummerauswahl (bei Sipgate Team) mir XXXXZ-0 bis XXXXZ-99 anbietet.
Also wenn Du Dir eine Rufnummer bestellen willst, stehen noch alle 100 abgeleiteten Rufnummern des Sipgate zugeteilten originär zugeordneten Rufnummernblocks zur Verfügung, da Du der einzige Sipgate Kunde im Ort bist?
Nun möchtest Du gerne, dass Sipgate den originären 100er Block nicht in Form abgeleiteter Rufnummern, sondern komplett Dir zuordnet und sich für potentielle weitere Kunden einen neuen Block holt.
Hast Du gegenüber Sipgate denn schon den Bedarf begründet?
"Hat ein Teilnehmer einen Bedarf von mehr als 10 Rufnummern, kann er bei der
Bundesnetzagentur formlos eine Bescheinigung seines Rufnummernbedarfs beantragen. Die
Bundesnetzagentur bescheinigt den Bedarf, wenn im Einzelfall das Interesse an den
Rufnummern mit einer effizienten Nutzung des Nummernraumes vereinbar ist. Der Anbieter
des NZ kann dann die bescheinigte Anzahl von Nummern zuteilen."
(Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern ( Vfg. 25/2006, Amtsbl. Nr. 7,Vfg. 18/2007) (pdf, 120 kb)
Text zum Download (pdf/119 KB) )
Weiter unten in der Verfügung wird die Prüfung bis 100 Nummern dem Anbieter deligiert, musst also selbst keinen Antrag an die RegTP stellen.
Du hast Sipgate Trunking 2 (also zwei Nutzkanäle) und Team 5 (also 5 Nebenstellen). Gem. Anlage 1b der Vfg. 25/2006 RegTP besteht keine Begründung für einen abgeleiteten 100er Block.
Zwar würde Anlage 1a das noch zulassen, aber auch nur mit irgendeiner Begründung, "haben will" reicht nicht, Du müsstest schon darlegen, wie sich der zukünftige Bedarf begründet.
Außerdem musst Du die entsprechenden Formulare an Sipgate senden.
Das gilt für originäre und abgeleitete Zuordnung. Rufnummernverlängerungen einer abgeleiteten Zuteilung sind nicht betroffen.