Ruecklastschrift-Gebühren

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Doch, du haste eine, wenn's dir nicht zu aufwändig wird

ok, wie es schaut habe ich dann keine Cahnce ...


Doch, du haste eine gute Chance:

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den Betrag überweisen ohne die 12 Euro und auf die Überweisung schreiben:
nur für ... (die monatlichen Gebühren),
und jeglicher Verrechnung der 12 Euro mit anderen Zahlungen notfalls ein-für-alle-Male widersprechen.

IMHO dürfen die die 12 Euro nicht mit zusätzlichen Mahngebühren einfordern.
Ausserdem kann man IMHO unter 50 Euro nicht einklagen.


°
 
Fakt ist doch, dass der TE durch eigenes Verschulden, zu geringe Deckung auf dem Konto, die Rücklastschrift verursacht hat. Warum um Himmels Willen muss man dann noch den Provider weiter verärgern. Überweise die 12,- ¤ und die Sache ist ein für alle mal vom Tisch.
 
Genau, und dass er damit einverstanden ist dass 1&1 eine Bearbeitungpauschale von 12 Euro erhebt hat er mit der Annahme des Vertrages auch anerkannt.
Ob das zu viel, zu wenig oder gerade die richtige Höhe ist steht doch gar nicht zur Debatte.

Was soll man den da streiten, ist doch müßig, 1&1 hat den Ärger und lässt sich diesen vergüten, ist ihr gutes Recht.
 
Die beiden BGH Urteile sind eh nicht so anwendbar, da das erste von Bank zu Bank ist und das Zweite ein Urteil gegen die Fluggesellschaft ist, weil sie pauschal überteuerte 50¤ für die Rücklastschrift haben wollten. Ich finde es immer zum Ko..en, wenn sich Verursacher darüber beschweren das sie zur Kasse gebeten werden, für ihr eigenes Verschulden. Sie sind damit vertragsbrüchig geworden, nicht der Provider und sie sollen auch die Kosten dafür tragen, statt es den anderen 1&1 Kunden aufzuladen.
 
Ich denke es ist hier alles wesentliche gesagt worden und die Mods sollten hier zu machen bevor noch mehr Freizeitjuristen mit zwar gut gemeinter aber irreführender weil falscher Rechtsberatung zu "Hilfe" eilen.
 
Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten,

zum BGH-Urzeil : die banken dürfen keine Rücklastschriftgebühren verlangen, aber andere Firmen anscheinend schon.
Mir geht's letzendlich nur um die Höhe des Betrages.
 
Die Höhe ist aus juristischer Sicht keinesfalls zu beanstanden. Den Aussagen mancher "hobbyjuristen" zur Einklagbarkeit der 12 Euro sollte man mit großer Vorsicht begegnen.

Grüße
johannes
 
Ok, na dann zahlt doch Euren Banken auch wieder Rücklastschriftgebühren. Ist ja alles "Selbstverschuldet", Ihr "Hobbyjuristen" ;)
 
Wat soll das denn jetzt wieder. Schmeiß doch nicht alles in einen Topf. Wir haben lediglich gesagt, das die Rücklastschriftgebühren in diesem Fall da der TE geschrieben hat dass es sein Fehler war, wohl kaum der Provider mit den Kosten für den erhöhen Aufwand weil ja manuell eingegriffen werden muss, belastet werden soll und gut ist. Alles andere geht langsam am Thema vorbei. Thema dürfte doch durch sein. Nicht jeder Fall wird selbst verschuldet sein.
 
weil ja manuell eingegriffen werden muss,

Ja sicher, fürs Draufaddieren der "Bearbeitungsgebühr" und Neueinreichung der Lastschrift oder Rauslassen einer Mahnung ist das sicher notwendig, viel zu komplex für jedes Inkasso-EDV-System :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, du haste eine gute Chance:

IMHO dürfen die die 12 Euro nicht mit zusätzlichen Mahngebühren einfordern.
Ausserdem kann man IMHO unter 50 Euro nicht einklagen.


°

meine Aussage bez. "Hobbyjurist" bezog sich auf diese Aussage, welcher keine gesetzliche Grundlage zugrunde liegt. Man kann auch unter 50 Euro einklagen und auch 12 Euro mit entsprechenden Mahnkosten einklagen, absolut kein Problem.
 
Ich muss mich mal hier anschließen. Meine Kunden müssen auch 12,50¤ zahlen. Das sind keine Strafgebühren oder Erziehungsgebühren, sondern da fällt mehr als ein Großteil an die Banken an!

Bei einer Rücklastschrift kassiert die Bank des Kunden (meist ca 4¤) dann die eigene Bank (ca 3 bis 5¤). Das sind dann schon 9 ¤ hinzukommen noch die Gebühren pro Transaktion (die eigentliche Lastschrift, dann die Rücklastschrift und dann die Gebühr für die erneute Abbuchung bzw. Zahlung des Kunden).

Transaktion bedeutet bis zu 30 Cent. Hinzu kommen noch MwSt. Was in der Rechnung noch fehlt: Die Kosten für die Mahnungen (Personal etc). Auch wenn vieles automatisch läuft, sitzt trotzdem in der Buchhaltung noch jemand.

12¤ sind ok. Und es ist natürlich quatsch, wenn ich hier lese "zahl nur die eigentlich TK Kosten und nicht die Mahngebühr". Diese können natürlich auch eingetrieben werden und das wird in der Regel auch!

Bevor hier geflame losgeht: Das ist meine Sicht als Unternehmer und wie Eingangs beschrieben: Es sind keine Gebühren um den Kunden zu erziehen! Was denkt ihr sonst, wo die Einnahmen von den kostenlosen Giro-Konten kommen? Allein durch Kredite? Nie und nimmer, Die Geschäftskonten sind die Cash-Cows...
 
Hallo,
Dem Statement kann ich mich voll und ganz anschliessen :meinemei:
 
So was in der Art habe ich mir schon gedacht, daß da beide beteiligten Banken großzügig kassieren.
 
Hat nicht woprr oder Eliano behauptet die Gebühren der Banken wären sozusagen illegal und alle Provider (die von dem Geld also mal kaum was) haben sind sozusagen alles miese Abzocker? Wer ist denn nun derjenige mit den Falschinfos das wüßte ich jetzt mal gern? da sieht ja keiner mehr durch.
 
Das ging erst mal um Privatkunden, mit dem Urteil. Bei Geschäftskunden sieht das wieder anders aus, dort darf man ja auch meist für jede Buchung löhnen.
 
Wir können uns hier noch 10x im Kreis drehen und immer wieder die selben Argumentation hervor puhlen. Aber nicht mit mir :hehe:
Daher :klowaert:
 
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