[Frage] routermiete.de ... wie funktioniert deren "Vertragsabwicklung" bei anderen?

PeterPawn

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Ich habe inzwischen aus zwei unabhängigen Quellen die Information bzw. den aus solchen Informationen gewonnenen Eindruck, daß bei routermiete.de offenbar einiges durcheinander geht ... mich würde mal interessieren, ob das "Einzelfälle" sind oder ob man bei der "CARRIER-Services.de GmbH" doch grundsätzliche Probleme hat (oder zumindest hatte).

Für beide Quellen wurde im Herbst 2016 eine 6490 bestellt und - nach Identitätsprüfung über das Einsenden einer "Ausweiskopie", was nach der Gesetzgebung vor dem 15.07.2017 (PaßG + PAuswG) schon per se problematisch war, aber das ist eine komplett andere Story - von der Firma auch geliefert.

In einem der beiden Fälle ist nicht mehr nachvollziehbar, ob jemals von der erteilten Einzugsermächtigung für die Miete der vertraglich vereinbarten 12 Monate Gebrauch gemacht wurde und im anderen ist es sogar so, daß der/die/das Vertragspartner*in sich sogar telefonisch an den Anbieter gewandt hatte mit der Frage, wann denn nun endlich diese Abbuchung erfolgen würde (das Telefonat an sich ist mit Datum/Uhrzeit nachweisbar, der Inhalt des Gespräches logischerweise nicht). Jedenfalls wurde in diesem Telefonat (drei Wochen nach Lieferung der FRITZ!Box) die Auskunft erteilt, man möge einfach abwarten ... die Buchung käme schon noch irgendwann. Diese hat es aber bis heute nicht gegeben, wie der (überraschte) Blick in die Kontoauszüge zeigte.

Bei beiden Vertragspartnern ist es nun so (da sich zwei Jahre Mietdauer dem Ende neigen, ist halt auch das Thema Kündigung akut), daß in der Webseite des Vermieters zwar entsprechende Kundenkonten existieren (die Vertragspartner können sich dort erfolgreich einloggen und sogar die hinterlegten Kontodaten sind korrekt), aber in diesen sind die Verträge für die gemieteten Router nirgendwo zu sehen - das macht auch das Kündigen etwas schwer - zumal es wohl keine "richtigen Vertragsunterlagen" irgendwo gab.

In den gelieferten Paketen mit den Geräten waren nicht mal sinnvolle Lieferscheine enthalten ... von einer Seriennummer oder MAC-Adresse darauf wohl ganz zu schweigen und auch per E-Mail gab es - nach allem, was ich seitdem gesucht und an alter Korrespondenz in den betreffenden IMAP-Postfächern noch ausgegraben habe - keine Unterlagen in dieser Richtung, ebenso wenig wie AGBs, Widerrufsbelehrungen, usw. - eigentlich alles, was man im Fernabsatz heutzutage (und auch schon im Herbst 2016) eigentlich so brauchte.

Nun gönne ich dem Vermieter ja durchaus seine Einnahmen ... aber andererseits will ich diesen Kunden von routermiete.de jetzt auch nichts empfehlen, was nur ihnen selbst zum Nachteil gereicht (Nachforderung für die letzten 24 Monate, Rücksendekosten der Geräte) - und das alles am Ende zum Vorteil einer Firma, die ihre eigene Buchhaltung irgendwie nicht so richtig im Griff zu haben scheint. Theoretisch hätte - ohne die entsprechende Belehrung - noch nicht einmal der Ablauf der Rücktrittsfrist (Fernabsatz) begonnen ... eine weitere Möglichkeit, "rückwirkend" aus dem Vertrag auszusteigen.

Solange es seitens routermiete.de keine Abbuchungen gibt (was ohne zugeordnete Verträge wohl auch schwer sein dürfte, da deren Konditionen ja auch direkte Auswirkungen auf die zu entrichtende Miete haben, weil das ja gestaffelt deutlich preiswerter wird, je länger die Laufzeit ist), könnte man ja auch diesen Mietvertrag problemlos weiterlaufen lassen - die Mietsache befindet sich halt im Gewahrsam des Mieters (niemand kann verlangen, daß diese auch angeschlossen wird).

Mich würden in diesem Zusammenhang mal andere Erfahrungen interessieren ... hat routermiete.de sein Geschäftsmodell bzw. seine Buchhaltungssoftware tatsächlich nicht richtig im Griff oder habe ich es hier wirklich gleich zweimal mit einem "Ausreißer" im Handling von Kunden zu tun?

Nochmal ... ich will der Firma nichts Böses und halte es für normal, daß diese Kunden (die kamen aufgrund meiner Empfehlungen halt zu diesem Vermieter und deshalb fühle ich mich ein wenig verantwortlich) ihrerseits auch zur Zahlung bereit waren (und sind) - schließlich waren die günstigen Konditionen ja ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Auswahl (die Rechnung habe ich damals oft genug aufgemacht).

Aber auf der anderen Seite will ich auch niemandem empfehlen, sich selbst zum "Deppen" zu machen, nur weil die Firma es nicht auf die Reihe bringt, aber vor lauter Überkorrektheit jemand dann "hier" schreit, wenn es darum geht, daß da noch Forderungen offen sein könnten, welche die Firma selbst gar nicht "in ihrem Büchern" hat.

Eine - denkbare - Erklärung wäre es für mich nämlich, daß der Anbieter damals mit seiner Infrastruktur gar nicht hinterherkam und es außer der Webseite und einer "Vertragsabwicklung" mit dem Versand der Boxen noch gar keine (automatisierte) Accounting-Lösung dahinter gab oder vielleicht gab es auch einen Daten-GAU, bei dem ältere Verträge verloren gingen oder, oder, oder ... es gibt einfach zu viele denkbare Erklärungen, deren Wahrscheinlichkeit aber direkt mit der Häufigkeit solcher Fälle in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zusammenhängen könnte.

Da sich kein Kunde von routermiete.de (der denen nicht vorsätzlich falsche Daten geliefert hat) irgendwie "schuldig" gemacht hat, sollte es auch kein Problem sein, wenn man hier darüber berichtet - wobei natürlich jeder sich auch im Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis umhören kann und nicht unbedingt die eigenen Erfahrungen beisteuern muß - auch "Hörensagen" kann ja einiges beleuchten.

Es ist auch nicht das erste Mal, daß solche Themen hier diskutiert werden ... ich erinnere nur an die ehemaligen Fehler in der 1&1-Verlängerung, wo Leute ihre Verträge um 12 Monate verlängerten und die FRITZ!Box (das damalige Highend-Modell) hinterhergeworfen kriegten - das fällt durchaus unter "Vertragsfreiheit" und auch routermiete.de ist natürlich nicht verpflichtet, die Miete zu kassieren oder die Geräte zurückzufordern. Aber ich finde schon, daß mit dem erwähnten Anruf beim Vermieter die eigenen Verpflichtungen durchaus bereits übererfüllt wurden ... und wenn ich dem Bericht über das Telefonat Glauben schenken will, war das damals durchaus eine "unwillige bzw. unwirsche Auskunft".
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
ich habe ca. ein halbes Jahr später meine erste 6490 bestellt, die ich immer noch habe.
Danach noch 2 für Freunde.
Immer alles problemlos.
Meine wurde am 10.02.17 geliefert, das Geld dazu am 22.02.17 abgebucht.
Ich tippe dann wohl auch eher auf die Version des DatenGAU bei deinen Bekannten.
 

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Ich kann das Geschäftsmodell ohnehin nicht nachvollziehen.
 
Ich kann das Geschäftsmodell ohnehin nicht nachvollziehen.
Irgendwann klärt sich auch das:

https://www.ebay.de/itm/AVM-Fritz-B...epid=0&hash=item4b0d221066:g:nWUAAOSwImRYPHC7

Jetzt rechnen wir mal 2 Jahre Vermietung (zwischen etwas über 70 und knapp unter 120 EUR, je nach Laufzeit des Mietvertrags) pro Box zu den 139 EUR beim Sofort-Kauf dazu und "vermuten" einen eigenen Einkaufspreis ungefähr auf dem Niveau des "Restwertes" beim o.a. Verkauf. Dieses "Sofort-Kauf"-Angebot wird sich sicherlich auch nicht signifikant verringern, wenn es irgendwann mal Rückläufer aus drei oder vier Jahren Vermietung gibt - noch ist es dafür ja zu früh.

Immerhin gibt's die Retail-Box neu auch schon für weniger als 170 EUR:

https://www.amazon.de/gp/offer-listing/B01I2366QS/ref=dp_olp_new?ie=UTF8&condition=new (wobei ich das 127 EUR-Angebot merkwürdig finde)
https://www.heise.de/preisvergleich/avm-fritz-box-6490-cable-20002778-a1182228.html
https://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/3835649_-fritz-box-6490-cable-avm.html

Man darf auch unterstellen, daß die "easybell GmbH" oder auch die "CARRIER-SERVICES.de GmbH" bei AVM entsprechende Mengen abnimmt oder abgenommen hat - da zählt dann zwar jeder Euro, aber wenn die wirklich 140 EUR an AVM für die Boxen gezahlt haben bzw. zahlen (falls sie heute noch ordern), wäre ich eher verblüfft (mal von der Differenz durch Steuern abgesehen, ich rede schon von Brutto-Preisen).

Bleibt unterm Strich (nach Abzug aller eigenen Kosten, vom Handling der Kunden bis zur Aufbereitung der Rückläufer) immer noch ein gutes Geschäft, solange halt die Menge der Kunden stimmt. Das dürfte auch der Knackpunkt bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit sein ... es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob sich die eigenen Kosten auf 1.000 oder auf 10.000 Kunden verteilen.

Die "echten" Zahlen werden wir wohl nicht erfahren (keine Ahnung, ob die GmbH einen Geschäftsbericht veröffentlicht, den man (ohne eigene Kosten, denn so sehr interessiert mich das dann auch wieder nicht) einsehen kann) ... man könnte höchstens noch versuchen, die Schemata von Kunden- und Rechnungsnummern zu analysieren und daraus seine Schlüsse ziehen. Wobei das bei Rechnungsnummern auch schon wieder schwierig wird, solange die "über alles" (also monatlich, dreimonatlich, jährlich und 24 Monate am Stück) hochgezählt werden.

Das wird sich vermutlich auch bei 10.000 Kunden (die dann minimum knapp 359.000 EUR jährliche Mieteinnahmen bedeuten, wenn die alle 24 Monate für 2,99 EUR/Monat mieten würden) eher nur dann lohnen, wenn es die GmbH und Teile der Infrastruktur (inkl. HR, von der Poststelle bis zum Support) schon gibt bzw. diese von mehr als einer Firma genutzt werden - anstatt die Leute rumsitzen zu lassen, die man beim easybell-Support ohnehin braucht, wird das vermutlich "Synergie-Effekte" geben und damit auch für die anderen Firmen unter dieser Adresse bzw. bei denselben handelnden Personen (aka Gesellschaftern) zur weiteren Verteilung von ohnehin entstehenden Kosten (von Büromieten über Telefon und Energie bis zu den Angestellten) auf "mehr Schultern" und damit zu höheren Gewinnen beitragen.

PS: Beim eBay-Angebot gab es bisher zwei Preisänderungen ... vermutlich findet man über die "Wayback Machine" sogar noch die alten Preise heraus - aber so weit geht das Interesse dann auch wieder nicht bei mir.
 
Juristisch muss man den Fall auch betrachten, denn wenn keine Rechnung gestellt wird kann auch keine Verjährung eintreten. D.h. das Unternehmen kann jederzeit eine Rechnung über die geschuldete Miete stellen. Auch wird der Mieter nicht von einer Rücksendung oder Kündigung befreit, da hier wegen der fehlenden Rechnung auch keine Verjährung eintritt.
Andererseits kann man hier ein Dauerschuldverhältnis (ähnlich wie ein Versorgungsvertrag) unterstellen, da könnten dann jeder einzelne Monat nach dem verstreichen von 2 vollen Jahren ab dem Folgejahr der Fälligkeit. Aber das haben die Mieter noch nicht erreicht. Zudem muss die Zahlungsart "Abbuchung" als Bedingung im Mietvertrag festgeschrieben sein.
Ansonsten können ein Gericht auch feststellen der Mieter hätten die Miete auch Überweisen können, als der Mieter feststellte das keine Abbuchung vorgenommen wurde.

Ich würde ein Einschreiben an den Vermieter senden und eine Rechnungsstellung unter Setzung einer Frist verlangen ansonsten wird dem Vertrag widersprochen und als Gegenstandslos betrachtet und das Mietobjekt in das Eigentum des Mieters übergeht. Mit Ablauf der Frist würde keine Zahlungen oder Rückgaben machen.
Aber dazu sollte man wohl einen Anwalt konsultieren oder eine Rechtliche Hotline.
 
ansonsten wird dem Vertrag widersprochen und als Gegenstandslos betrachtet und das Mietobjekt in das Eigentum des Mieters übergeht.
Na ja, mit dem Übergang der Mietsache in das Eigentum des Kunden - und zwar ohne jegliche Kompensation - würdest Du m.E. einigermaßen ins WC greifen.

Auf welcher Grundlage sollte dieser bitte erfolgen? Selbst wenn man "Aufbewahrung der Mietsache im Interesse des Eigentümers" unterstellt (als Geschäftsführung ohne Auftrag) und entsprechenden Aufwendungsersatz veranschlagt (so etwas wie eine "Lagergebühr", meinetwegen nach §539 BGB und die muß immer noch angemessen und plausibel sein), ändert das noch nichts an den Eigentumsverhältnissen des Gerätes.

Der Mieter kann nach §548 BGB den Ersatz seiner eigenen Aufwendungen verlangen, diese Ansprüche verjähren sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (also nicht sechs Monate nach ihrem Entstehen). Das gilt auch für Ansprüche des Vermieters aus einer Verschlechterung der Mietsache, die Frist beginnt hier mit der Rückgabe der Mietsache.

Selbst wenn ein Kunde das Gerät nicht rechtzeitig an routermiete.de zurückgibt (wirksame Beendigung des Mietverhältnisses mal unterstellt) und nicht den Untergang der Mietsache erklärt (was ihn dann wieder ersatzpflichtig macht, das haben wir im Zusammenhang mit den KNB oft genug thematisiert), dem Vermieter also die Herausgabe der Mietsache verweigert, kann der Vermieter nur für die Dauer dieser Weigerung die ortsübliche Miete (hier geht es ja um bewegliche Güter) verlangen (§546a BGB), das dürften hier dann 4,99 EUR/Monat sein, solange sich nichts anderes als "ortsüblich" belegen läßt, was dem Vermieter angesichts seines eigenen (m.W. konkurrenzlosen) Angebotes auch schwerfallen dürfte.

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Ich wollte aber auch eigentlich gar keine "Tipps", wie man sich am besten verhalten sollte ... mich interessierten (wie es der Titel des Threads schon sagt) eher die Erfahrungen anderer.

Inzwischen bin ich an der Diskussion aber auch nicht mehr so richtig interessiert - es gab entsprechende Reaktionen von "routermiete.de", zumindest in den zwei mir bekannten Fällen, vermutlich in noch vielen weiteren. Diese Aktionen hatten nach Aussagen von "routermiete.de" auch gar nichts mit diesem Thread zu tun, es handelte sich nur um ein zufälliges Zusammentreffen von Umständen (Clearing im CRM und dieser Thread hier) und man hätte diese ganzen (Einzel-)Fälle ohnehin aufbereitet - diesen Thread hier kannte man eigentlich gar nicht.

Damit ist das Thema (für mich zumindest) auch durch ... ich habe (m)eine Erklärung für die Ungereimtheiten, die ich oben angesprochen hatte. Ich nehme die jetzt mal für bare Münze, obwohl sie zwar zu dem einen Fall passt, wo ich selbst "die Verhandlungen" geführt habe, jedoch nicht zu dem anderen, der mir im Anschluß erst detaillierter zur Kenntnis gelangte und wo die Rechnung für das erste Jahr dann sehr wohl erstellt und auch abgebucht wurde (und zwar zwei Wochen vor der anderen Bestellung, bei der es bisher gar keine Abbuchungen gegeben hatte) - das ist der eine Fall, bei dem ich oben schrieb, daß die Abbuchung/Rechnung bzw. deren Ausbleiben nicht direkt nachvollziehbar war und nur das Phänomen der fehlenden Verträge im Kunden-Account beim Versuch der Kündigung auffiel.

Aber als die neue Rechnung nun kam, war das dem Betroffenen Anlaß genug, da noch einmal genauer nachzusehen. Spaßig war es hier wiederum, daß routermiete.de in diesem Fall tatsächlich eine aktuelle Rechnung über drei Mieten (a 12 Monate) stellen wollte (von 2016 bis 2018, weil hier die Kündigungsfrist für das dritte Jahr schon überzogen war, da der Vertrag ja im Kunden-Account nicht sichtbar war und somit dort (entgegen der vereinbarten AGB) auch nicht gekündigt werden konnte) - mithin die erste Rechnung (deren Abbuchung per SEPA-Mandat auch belegt ist) wohl auch nicht so richtig "in den Büchern" hatte.

Wie gesagt ... diese Abbuchung erfolgte nur für das erste Jahr und lag zeitlich noch vor der zweiten Bestellung - das muß also vor der zweiten Bestellung auch schon mal alles (zumindest rudimentär) funktioniert haben. Wobei das schon einer der frühen Kunden (für 6490 zumindest) gewesen sein dürfte, die Box wurde dort noch im August 2016 geordert und das Datum 01.08.2016 sagt sicherlich jedem etwas, der sich mit Routerfreiheit jemals näher befaßt hat.

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Wie auch immer - die zwei Fälle, wo ich (indirekt) beteiligt war, sind mittlerweile geklärt. Ich denke auch, daß es weiterhin (s.o. in #4) ein "Geschäft" ist, von dem beide Seiten profitieren können ... denn so preiswert wie bei routermiete.de kriegt man aktuelle FRITZ!Boxen (und zwar die Modelle mit vollem Funktionsumfang - es gab (oder gibt) ja sogar die 7590 dort, auch wenn man die nicht in der Webseite auswählen kann) dann eher nicht zu kaufen - von den weiteren Vorteilen bei Miete (es gibt auch Nachteile - z.B. bei der Frage, wer denn nun für Probleme mit der Mietsache zuständig wäre, der Hersteller mit seinem Support oder doch eher der Vermieter, der notfalls als "Proxy" zwischen Hersteller und Mieter zum Einsatz käme) mal abgesehen.

Es ist zwar nicht "kostenlos" und gegen die Beschädigung der Mietsache (z.B. durch Überspannung bei Gewitter) muß der Mieter sich schon selbst versichern, aber es ist eine Alternative für diejenigen, die ansonsten von ihrem Router eher erwarten, daß er fünf Jahre (so lange gibt AVM die Hersteller-Garantie) und länger aushält. An die Stelle der eigenen einmaligen Anschaffung tritt die (geringe) Miete über diesen Zeitraum und im Vergleich zu den Preisen, die von den Providern für dieselben Modelle aufgerufen werden, ist das deutlich günstiger.

Auch wenn das bei irgendeinem Provider natürlich niemals nicht um eine Gerätemiete geht (bei 1&1 geht das Gerät nach einer Laufzeit sogar in das Eigentum des Kunden über, darauf muß man hier halt auch verzichten - das ist aber bei anderen Providern bekanntlich auch anders und die wollen die Boxen dann auch bei Vertragsende zurückhaben), sondern immer nur um die Bezahlung von Zusatzfunktionen, die nur mit diesen Geräten nutzbar sind (bei 1&1 irgendein "Online-Speicher" :D - wenigstens ist es nicht die Weckfunktion, die hier als Begründung herhalten muß).

Bei den KNB mit der "Komfort-Telefonie" stimmt das sogar noch halbwegs, wobei man hier ja auch mit alternativen SIP-Anbietern (wie z.B. auch easybell, was sicherlich auch ein Argument sein kann) i.d.R. besser fährt, sowie man sich aus der Komfortzone der Flatrate beim KNB entfernt. Bei DSL-Providern ist aber auch diese "ISDN-Option" für die Telefonie eher eine willkürliche Festlegung (die DOCSIS-Boxen kann der Kunde tatsächlich nicht genauso konfigurieren, wie es der KNB macht) und dient wohl eher dazu, "unwissende" Kunden zu überzeugen, daß die eigenen Boxen doch mit "ganz speziell angepaßter Firmware" arbeiten und nur damit diese zusätzlichen Telefonie-Optionen überhaupt zu realisieren wären.
 

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