Regulierungsbehörde sorgt für chancengleichen Wettbewerb
Ortsnetzrufnummern müssen geographischen Bezug zum Nutzer haben
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute gegenüber fünf Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, verfügt, dass entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober 2004 einzustellen sind. Bereits nicht regelkonform zugeteilte Rufnummern sollen allerdings erst zum 1. August 2005 abgeschaltet werden, um den betroffenen Endkunden eine Frist für Übergangsmöglichkeiten zu gewähren, insbesondere wird die Zuteilung von bundesweit einheitlichen Rufnummern als Alternative bis dahin verfügbar sein. Von den Verfügungen sind sowohl Internet-Telefonieanbieter als auch klassische Festnetzanbieter betroffen.
Mit den Verfügungen stellt die Reg TP sicher, dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird.
Die Verfügungen garantieren, dass der Verbraucher den Ortsnetzrufnummern auch weiterhin grundsätzlich eine Information über die geographische Lokation des Angerufenen entnehmen kann. Zudem verhindern sie unnötige Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen, weil Telefonieanbieter aus nur wenigen Ortsnetzbereichen Rufnummern für ihre bundesweiten Angebote nutzten.
Eine Mitteilung zum Thema "Nutzung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen", die genauere Details der Rechtsauffassung der Reg TP enthält, ist im Amtsblatt vom heutigen Tag veröffentlicht worden und auch auf der Internetseite der Reg TP www.regtp.de unter dem Stichwort "Nummernverwaltung" zu finden.
Quelle: Pressemitteilung
Ortsnetzrufnummern müssen geographischen Bezug zum Nutzer haben
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute gegenüber fünf Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, verfügt, dass entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober 2004 einzustellen sind. Bereits nicht regelkonform zugeteilte Rufnummern sollen allerdings erst zum 1. August 2005 abgeschaltet werden, um den betroffenen Endkunden eine Frist für Übergangsmöglichkeiten zu gewähren, insbesondere wird die Zuteilung von bundesweit einheitlichen Rufnummern als Alternative bis dahin verfügbar sein. Von den Verfügungen sind sowohl Internet-Telefonieanbieter als auch klassische Festnetzanbieter betroffen.
Mit den Verfügungen stellt die Reg TP sicher, dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird.
Die Verfügungen garantieren, dass der Verbraucher den Ortsnetzrufnummern auch weiterhin grundsätzlich eine Information über die geographische Lokation des Angerufenen entnehmen kann. Zudem verhindern sie unnötige Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen, weil Telefonieanbieter aus nur wenigen Ortsnetzbereichen Rufnummern für ihre bundesweiten Angebote nutzten.
Eine Mitteilung zum Thema "Nutzung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen", die genauere Details der Rechtsauffassung der Reg TP enthält, ist im Amtsblatt vom heutigen Tag veröffentlicht worden und auch auf der Internetseite der Reg TP www.regtp.de unter dem Stichwort "Nummernverwaltung" zu finden.
Quelle: Pressemitteilung