Rechtliches zum Thema Filesharing

Alex1978

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Hallo,
bin neu hier und habe eine Frage.
Über meinen Router laufen mehrere Rechner (Nachbarn). Da ich ja Ports für Emule ect. nicht sperren kann und auch nicht ständig überprüfen kann ob es jemand nutzt, wie sieht es da rechtlich aus wenn doch was raus kommt? Schlieslich wird ja meine IP rangezogen? Wer kennt sich mit sowas aus und kann meine Fragen beantworten?:confused:
 
Du kannst Dich natürlich versuchen rechtlich abzusichern, indem die Nachbarn eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen müssen, die strafbare Handlungen, eine Nutzung gegen die AGBs und Fair Use Policy Deines ISP, sowie Haftungsansprüche der Nachbarn gegen Dich ausschließen. Das kann jedoch nur in gewissen Grenzen erfolgen...

Letztendlich haftest Du primär für den Anschluß, da nur Du der Vertragspartner des ISP bist. Aufgrund der Tatsache, daß Personen, die Musik und Videos per emule oder bittorrent downloaden, diese auch physisch wohl auf Medien bei sich präsent haben, wäre im Zweifelsfall per richterlich angeordneter Hausdurchsuchung bei den Nachbarn der Punkt recht einfach zu klären, d.h. natürlich nur wenn Du nicht auch Raubkopien bei Dir vorrätig hast ;-)

--gandalf.
 
Danke

Hallo
ging ja recht schnell !!! Danke im Vorraus, das hilft mir schonmal sehr viel weiter.
Klasse Forum!!!:p
 
Nochwas, was sind die Grenzen?
 
Nun, Grenzen sind natürlich Grenzen der Regelbarkeit. Du kannst nicht alles reglementieren, d.h. die Nachbarn werden im Rahmen gewisser Freiheiten den Anschluß mitnutzen... und das kann weder technisch, noch vertraglich gefaßt werden. Eine Nutzungsvereinbarung kann nur eine rechliche Absicherung darstellen, die im Zweifelsfall beweist, daß auch andere diesen Zugang nutzen. Sollten diese dann nachweislich den Zugang mißbraucht haben, wärst Du schadfrei zu halten, da dies in der Vereinbarung definiert ist. Man kann sich aber durchaus Fälle überlegen, in denen das auch Konsequenzen für Dich hat...

Also... nur an vertrauenswürdige Nachbarn den Anschluß zur Mitbenutzung freigeben ;-)

--gandalf.

PS: Du kannst Deine eigenen Postings auch editieren. Mehrfachpostings in kurzer Folge sind im Forum hier nicht gerne gesehen.
 
Setz doch eine Firewall in Dein Netzwerk, die außer den http-ports 80 & 443 und den Ports für email-Versand alles andere dichtmacht. Damit kannst Du Filesharing zwar auch nicht 100% unterbinden, aber Du bist zumindest > 98% auf der sicheren Seite. Wenn Du es ganz perfekt haben willst, dann setzt du noch ein paar Content-Filter ein, damit kannst Du die Sperrquote noch erhöhen.
 
Es gibt ja auch legale Downloads ;-)

--gandalf.
 
gandalf94305 schrieb:
Es gibt ja auch legale Downloads ;-)

Stimmt - aber dafür braucht man nicht unbedingt Filesharing-Programme :mrgreen:
 
Mein Router AVM 7050 hat schon eine FW integriert, wie setz ich noch eine ein?
:confused:

Zusatz 00:30

jetzt guck ich wie die Sau ins Uhrwerk !
hab davon keine Ahnung
 
Sorry kann Dir nicht helfen, aber Sau ins Uhrwerk, bin fast vom Stuhl gefallen...vor lachen, nie gehört.
 
Alex1978 schrieb:
..Da ich ja Ports für Emule ect. nicht sperren kann ...
Warum das nicht?

Die paar Ports, die Du vielleicht zu Dir offen haben must, leitest Du gezielt auf Deinen Rechner. Alle anderen (inkl. 80) leitest Du auf eine nicht existente IP ins Nirvana um. UPnP natürlich auch abschalten. Damit dürfte der Esel keinen Spass mehr machen. Die Firewallqualtitäten der FBF sind natürlich nicht berühmt. Ein einfacher WRT54G mit entsprechender Firmware dahinter, löst das Problem aber schon recht zuverlässig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also ich wär schon nicht sicher, ob man es über eine manuelle Konfiguration der Fritz-Firewall hinbekommen kann, so "offziell", direkt über das Menü, gibt es so eine Möglichkeit auf keinen Fall.
Das Weitervermieten der vom Provider erhalten Leistung ist in der Regel (um nicht direkt zu sagen NIEMALS) nicht erlaubt, zumindest bei den üblichen Standardverträgen für Enduser. Daher mag es gut sein, das ein solcher Vertrag mit deinen Nachbarn rechtlich keinerlei Bedeutung hat, weil generell eh unzulässig das ganze Weitervermieten.
Auf alle Fälle bleibst du für deinen Provider der Endkunde und wenn du dir nun Gedanken über Filesharing, bzw die daraus resultierenden Gefahren machst, sollte dir klar sein, dass eventuell tätige Ermittler vor DEINER Tür stehen und erstmal nur eine Durchsuchungsberechtigung für DEINE Wohnung/PC haben. Ob und wie schnell die von einem Richter überhaupt eine Durchsuchungsgenehmigung für deinen Nachbarn bekommen, wenn du in der Lage bist glaubhaft zu belegen, dass dieser die Straftat begangen hat, ist noch eine andere Sache. Letztlich müsste dies aber auf jedenfall erstmal "offiziell bewiesen" werden, dass heisst im Falle eines Falles wärst du deinen PC zumindest erstmal los, selbst wenn dein Nachbar von sich aus zugeben sollte, dass nur er illegal gesaugt hat.
Tatsache rechtlich stehen die erstmal bei dir und bist du auch erstmal "offiziell" letztes/verantwortliches Glied in der Kette.

PS: wo ich es gerade hier sehe: NEIN, man kann Ports zumindest mit der einfachen NAT-Firewall wie in der Fritzbox nicht sperren. Man könnte die "Emule-Ports" auf eine andere, z.B. ungenutzte, IPs im lokalen Netzwerk stellen, aber solche Regeln beziehen sich nur auf "von aussen aufgebaute Verbindungen" und greifen nicht, wenn die Verbindung von innen herraus aufgebaut wird. Das kann man ganz simpel überprüfen: setzte z.B. eine DMZ/exposed Host Regel in der Box, welche dann ja alle Ports ausser speziell definierten/anderen konfigurierten Ports auf eine ungültige IP weiterleiten - deswegen kann man trotzdem problemlos z.B. Mails senden und empfangen von allen anderen Rechnern/IPs aus.
Es gibt dann nur keine "High-ID" mehr bei Emule, dass heisst dein Nachbar braucht dann nur noch länger zum Saugen. Dabei ist die eigentliche Straftat, das Bereitstellen von "geschützem Material" nicht beeinträchtigt :) daher ist eine solche Sperre zumindest nicht dienlich :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die AGB von Kabel BW verbieten eine Mitnutzung des Internet-Zugangs durch Dritte außerhalb des Haushalts, für den der Kabel-Anschluß eingerichtet ist, d.h. die "Mitnutzung" per WLAN für die Nachbarwohnung oder gar das Nachbarhaus ist nicht zulässig.

Die AGB von T-Com untersagen die Überlassung an Dritte und Vermietung, wobei das i.a. so verstanden wird, daß eine Mitnutzung erlaubt ist, soweit nicht die Mitnutzung einem geschäftlichen Zweck dient (d.h. man Geld dafür bekommt) und nicht der Hauptzweck ist (d.h. primärer Nutzer der Anschlußinhaber ist).

Die AGB anderer wie z.B. Arcor schließen auch die gewerbliche Mitnutzung aus und fordern im Falle einer "befugten" Mitnutzung durch Dritte die Begleichung der Kosten durch den Anschlußinhaber.

In diesem Sinne ist die Vorgehensweise des Mitnutzens durchaus bei DSL-Anschlüssen erlaubt, sofern es sich um eine unentgeltliche und untergeordnete Nutzung handelt. Bei Kabel-Anschlüssen, die als Grundlage eine Basisgebühr je Haushalt vorsehen, ist die Mitnutzung natürlich ausgeschlossen, da es dem Geschäftsinteresse widerspricht.

--gandalf.

PS: Abgesehen davon, was die FBF wirklich kann, halte ich die Firewall-Lösung für zu komplex, um wirklich effektiv zu sein. Es gibt ja auch andere, strafrelevante Tatbestände außer dem Download von Raubkopien.

PPS: Sinn einer Mitnutzungsvereinbarung mit den Nachbarn ist der glaubhafte Nachweis, daß eine Mitnutzung bestand, so daß nicht der Anschlußinhaber als einziger Tatverdächtiger in Frage kommt. Einen Beschluß für die Durchsuchung der Nachbarn ist im akuten Fall einfacher zu bekommen, wenn so ein Vertrag besteht. Wenn nicht, können die Nachbarn schnell ihr WLAN abschalten und hinterlassen damit keine begründete Vermutung, sie könnten die Übeltäter sein.
 
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