[Frage] Rechtliches rund um Provider

frottina

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Hallo,

ich bin neu hier, deshalb erstmal: HALLO. Als Hintergrund kurz zu mir/uns: Wir sind ein kleines Start-Up im Bereich CallingCards und VOIP-Endkundengeschäft. Deshalb bitte etwas Nachsicht bei den Fragen :) Bei der Bundesnetzagentur sind wir gelistet. Einer von uns (nicht ich) ist bereits im WholeSale unterwegs und bringt einen eigenen SIP-Server mit. Er ist bisher aber nicht in Deutschland tätig gewesen, kennt sich deshalb mit den deutschen Regulatorien ebenso wenig aus wie wir.

Aber nun zu meiner Frage, die eher rechtlicher Natur ist und den Bereich Endkundengeschäft betrifft. Folgendes Szenario:

Wir haben eine Firma als Kunden gewonnen. Sie wollen ihre bisherigen 2 ISDN-Anschlüsse auf VOIP umstellen. Wir haben uns dazu folgende Lösung überlegt.
Der Kunde kündigt seine ISDN-Anschlüsse und behält lediglich einen DSL-Anschluss. Wir stellen dort ein AVM VoIP-Gateway 5188 hin und schließen daran seine TK-Anlage an. Anschließend portieren wir seinen 100er-Rufnummern-Block zu einem VOIP-Provider. Den Provider nutzen wir aber nur für die Terminierung der eingehenden Gespräche, weil uns dazu die Hardware fehlt. Die ausgehenden Gespräche möchten wir gerne über unseren SIP-Server abwickeln, weil dies sehr viel günstiger für uns ist. Dazu bedarf es im AVM-Gateway nur einer kleinen Wahlregel.

Technisch ist dies alles möglich und wurde von uns auch schon vor Ort getestet. Die Frage ist nun: Ist unser Szenario rechtlich überhaupt erlaubt? Wir routen ja quasi am VOIP-Provider, der die Rufnummern nun verwaltet vorbei.

Wenn es rechtlich erlaubt ist, was müssen wir für Regulatorien mit unserem SIP-Server erfüllen?
 
Eine Rechtsberatung wird und darf dir hier niemand erteilen. Wende dich am Besten an einen Anwalt deines Vertrauens. Wenn der Kunde nicht der einzige ist und bleibt ist das Geld ganz sicher gut investiert.
 
Es soll ja keine rechtsverbindliche Aussage sein und ich werde sicherlich keinen drauf festnageln! Es gibt doch sicherlich ein paar Leute hier, die mir in etwa sagen können, was richtig und was falsch ist.
 
Es geht nicht um die ~verbindlichkeit, es geht um die (auch unverbindliche Rechts-) Beratung überhaupt. Da liegt das "Monopol" der Rechtsberatung bei Anwälten und alles andere ist schlicht nicht gestattet.
Du bist sicherlich nicht daran interessiert, uns bei etwaigen Abmahnungen (in voller Höhe) zu zu unterstützen, richtig?
Also beenden wir diesen Exkurs bitte, bevor wir hier weiter stochern. ;)
 
Ihr benötigt dringend eine Beratung, denn diese Fragen offenbaren, daß Euch nicht genau klar ist, wo überhaupt Anforderungen (und welche) des Gesetzgebers beginnen und wo sie nicht bestehen bzw. delegiert werden können.

- Der Kunde betreibt ein Tk-Anlage und kann dies in beliebiger Form tun. Insbesondere kann der Kunde auch selbst in seiner Anlage eingehend irgendwelche Nummern routen, jedoch abgehend irgendwelche anderen Wege zur Kostenoptimierung nutzen. Damit würde der Kunde (die Firma) nicht zum Tk-Betreiber, sondern bleibt ein Endnutzer.

- Der Kunde kann den Betrieb einer oder mehrerer Komponenten seines Netzwerks outsourcen, d.h. die Betreuung dieser Komponenten vergeben oder gleich die ganzen Komponenten als Service einkaufen. Der Auftragnehmer (Outsourcing-Dienstleister) wird dadurch auch nicht zum Tk-Betreiber, denn das ist noch kein "öffentlich zugängliches Telekommunikationsnetz" im Sinne des TKG.

- Wenn die Terminierung der eingehenden Rufnummern durch einen anderen VoIP-Provider erfolgt, so sind die gesetzlichen Auflagen an Auskunftspflichten, Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten, Telekommunikationsüberwachung (Lawful Interception) etc. bei diesem Provider für alle eingehenden Anrufe zu finden.

- Das "am für eingehende Rufe genutzten Provider vorbei routen" abgehender Gespräche ist kein Problem.

Für abgehende Gespräche gibt es jedoch zwei grundlegend unterschiedliche Szenarien, die auch rechtlich unterschiedliche Konsequenzen bedingen.

- Szenario A: der SIP-Server bei Euch ist dediziert für diesen Kunden im Einsatz. Damit gehört der SIP-Server rechtlich zum internen Netz des Kunden ("Endnutzer" im Sinne des TKG) und nicht zum öffentlichen Telekommunikationsnetz. Es handelt sich einfach um ein Outsourcing-Modell ohne weitere rechtliche Konsequenzen für Euch. Alle Anforderungen des TKG werden damit durch die von Euch abgehend genutzten Carrier behandelt.

- Szenario B: Wird der SIP-Server als Dienst für unterschiedlicher Mandanten betrieben ("Centrex"), so ist dieser (nämlich Euer Unternehmen) Teil des öffentlichen Telekommunikationsnetzes und Ihr unterliegt als gewerblicher Anbieter der Meldepflicht des §6 TKG. Es fallen weiterhin (sofern diese nicht durch die terminierenden Carrier abgedeckt sind) auch Pflichten z.B. zu Notrufvermittlung, Datenschutz, Einzelverbindungsnachweisen, Auskunftspflichten, Lieferung von Daten zu Teilnehmerverzeichnissen, Speicherungsanforderungen, Behandlung von Auskunftsersuchen von Behörden etc. an, die im TKG verankert sind.

Da dies jedoch eine klare Beurteilung der Ausgestaltung Eurer Systeme und auch eine Reflektion in den Verträgen mit Kunden erfordert, solltet Ihr eine qualifizierte Beratung z.B. durch ein Unternehmen, das Gesamtlösungen für VoIP-Carrier erstellt, vor produktiver Bereitstellung dieser Dienste suchen. Im Idealfall kann nämlich durch eine geeignete Architektur des Dienstes der Großteil der Auflagen durch die von Euch genutzten Carrier bereits erfüllt werden.

--gandalf.
 
Hallo gandalf,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Wir haben da wirklich bei einigen Dingen noch Klärungsbedarf...
 

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