Für mich ist dann der "kurze Zeitraum", der in den AGB's beschrieben wird abgelaufen und das wird doch wohl ein Kündigungsgrund sein.
8.2.
Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur ýbertragung einer ihm zugeteilten Festnetz-Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, weist 1&1 den Kunden darauf hin, dass es in dem Schaltungsfenster für einen kurzen Zeitraum zu einer Nichterreichbarkeit der Rufnummer kommen kann.