Häufig genug bieten Vermieter (gerade größere Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften) über eine solche Kabelinstallation auch selbst die Grundversorgung an und haben einen entsprechenden Posten in den kalten Nebenkosten einer Wohnung. Da i.d.R. der Vermieter bzw. der NE4-Betreiber ohnehin die Investitionen in die rückkanalfähige Kabel-Infrastruktur übernommen hat, bietet es sich ja auch an, diese Installation zu nutzen und häufig sind die Konditionen bei solchen großen "Rahmenverträgen" sogar deutlich günstiger (die Masse macht's) als bei Einzelverträgen mit dem Kabelversorger. Solange der Vermieter keinen überbordenden Leerstand hat, belastet ihn selbst dieses Angebot ja auch nicht weiter und macht die Wohnungen nur attraktiver und wertiger (für Leerstand müßte er halt selbst zahlen, wenn mit dem KNB nur nach Anzahl von WEs und nicht nach tatsächlicher Belegung abgerechnet wird).
Denn das erspart am Haus oft genug auch die Satellitenschüsseln (Einzelantennen) der Mieter ... das Recht auf Fernsehempfang ist auch nicht per Mietvertrag auszuschließen und ein Mieter hat einen Rechtsanspruch auf eine Einzelantenne, wenn es keine Gemeinschaftsanlage oder Kabelversorgung gibt, bei Ausländern geht es teilweise sogar noch weiter mit dem Umfang der "Grundversorgung", weil Sender aus dem Heimatland dazugehören können.
Wie weit jetzt das IPTV als neuere Alternative diesem Rechtsanspruch auch Genüge tut, ist (afaik, gerne lese ich Hinweise auf entsprechende Urteile) noch nie entschieden worden. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein KNB bei vorhandener DVB-C-Empfangsmöglichkeit zusätzlich noch IPTV-Streams ausspielen würde ... das kostet ihn ja nur doppelt die Bandbreite (und bei unterschiedlichen Service-Gruppen für CM (also Kombinationen von US- und DS-Kanälen) sogar noch mehr, weil ja in jeder dieser Gruppen ein Subscriber sitzen könnte), wenn dasselbe Programm auf einem DVB-C-Transponder schon permanent gesendet wird. Bei DSL-Anschlüssen müßte sicherlich auch eine Mindestbandbreite möglich sein, damit das überhaupt als denkbare Alternative in Betracht gezogen werden kann.
Ich würde also erst mal in den Mietvertrag oder die BK-Abrechnung sehen ... ist da ein Kabelanschluß in den Nebenkosten enthalten, kann man diese Programme auch ohne Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber empfangen und auch für die privaten Programme (bzw. die Sendergruppen) gilt im Moment immer noch (oder auch "wieder", für 10 Jahre ab dem Bußgeldverfahren und das müßte in 2013 gewesen sein, iirc) die Verpflichtung, diese Sender in SD-Qualität ohne Grundverschlüsselung einspeisen zu lassen.
Der Unterschied zwischen dem TV-Gerät und der FRITZ!Box (die kann nur DVB-C (siehe #4), womit sich die Frage, ob da digitale Kanäle überhaupt existieren, schon von alleine beantwortet, wenn mind. ein Sender gefunden wird) kann auch einfach daraus resultieren, daß die Box bei der Sendersuche jeden verschlüsselten Sender einfach ignoriert - aber auch die Frage, ob man einen "kurzen" oder doch den ausführlichen Sendersuchlauf gemacht hat, kann den Umfang des Ergebnisses beeinflussen, wenn die Metadaten in den Streams vielleicht etwas ungewöhnlich aufgebaut sind (kommt auch etwas auf den Provider und die von ihm verwendete (lokale) Technik für das Encoding/Zusammenstellen von Transponder-Inhalten an).
PS: OMG kenne ich ... was ist denn eigentlich IMG? Oder wäre doch wieder OMG angebracht, weil sich hinter IMG gar kein Bild verbirgt bzw. da jemand wieder externe Hoster verlinken wollte?