[Problem] Portierung einer Nummer von 1und1 zu Sipgate: Besondere Situtation mit Fragen...

johannes866

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Hallo,

Freunde ziehen im Juni einen anderen Vorwahlbereich, ihr Provider ist noch bis Dezember 2012 1und1, für danach ist noch nicht entschieden.
Sie würden beim Umzug eine langjährige, heißgeliebte Telefonnummer verlieren, die sie zu 1und1 portiert hatten.
Ich habe nun eine Portierung der Rufnummer zu Sipgate vorgeschlagen, und dabei die rechtliche Grauzone zu betreten und bei Sipgate jetzt noch die alte Adresse anzugeben und dann die Rufnummer zu portieren.
Fragen dazu:
Ist es möglich, die einzelne Nummer aus dem 1und1 Vertrag herauszulösen und gleich (zum Umzugstermin) zu Sipgate zu portieren, da sie ja nach dem Umzug nicht mehr aktuell bzw. gültig ist?
Oder gilt: Portierung geht erst zum Ende des 1und1 Vertrages im Dezember?
Und: Hält 1und1 diese Rufnummer solange vor, falls erst im Dezember zum Vertragsende portiert werden kann?
Wer hat eine Idee, wie das ganze vernünftig gemacht werden könnte, um diese Rufnummer zu behalten?

Gruß

johannes866
 
Du planst ganz offensichtlich einen Verstoß gegen bestehende Vorschriften und kann es kaum erwarten, dass du hier bei deinem nicht ganz legalen Plan öffentliche Unterstützung erhältst.
 
Hallo,

Freunde ziehen im Juni einen anderen Vorwahlbereich, ihr Provider ist noch bis Dezember 2012 1und1, für danach ist noch nicht entschieden.
Sie würden beim Umzug eine langjährige, heißgeliebte Telefonnummer verlieren, die sie zu 1und1 portiert hatten.
Ich habe nun eine Portierung der Rufnummer zu Sipgate vorgeschlagen, und dabei die rechtliche Grauzone zu betreten und bei Sipgate jetzt noch die alte Adresse anzugeben und dann die Rufnummer zu portieren.
Sehr dunkel deine Grauzone. Elegal...

Ist es möglich, die einzelne Nummer aus dem 1und1 Vertrag herauszulösen und gleich (zum Umzugstermin) zu Sipgate zu portieren, da sie ja nach dem Umzug nicht mehr aktuell bzw. gültig ist?
Was passiert denn mit dem DSL Vertrag? Wird der Vertrag mit in die neue Wohnung genommen? Falls ja verfallen diese Rufnummern mit dem Umzug.

Oder gilt: Portierung geht erst zum Ende des 1und1 Vertrages im Dezember?
Siehe andere Antwort.

Und: Hält 1und1 diese Rufnummer solange vor, falls erst im Dezember zum Vertragsende portiert werden kann?
Siehe andere Antwort.

Wer hat eine Idee, wie das ganze vernünftig gemacht werden könnte, um diese Rufnummer zu behalten?
Vernünftig kann man es nur machen wenn man einen örtlichen Bezug zu dem Vorwahlbereich hat z.B. eine Wohnung.
 
Die rechtliche Beurteilung liegt letztendlich bei dem, der es dann macht oder auch nicht. Ich urteile darüber nicht, ich sage Freunden auf Anfrage, was Sache ist. Und es kann durchaus sein, dass sie eine Zweitwohnung im Vorwahlbereich behalten, da die Arbeitsstelle auch im alten Ort liegt.
Also jetzt zur sachlichen Klärung: Beim Umzug läuft der 1und1 Vertrag noch ein gutes halbes Jahr weiter, da kommt man nicht raus, Umzug bedeutet nicht Kündigungsmöglichkeit.
Also wer jetzt weiterhelfen möchte und meine Fragen beantworten könnte, der wäre jetzt dringend gefragt. Danke euch.
 
Also, grundsätzlich lässt sich der Vertrag schon vorher kündigen - nur bezahlen muss man ihn dann halt bis zum Ende.
In dem Moment, wo ihr nicht mehr in der Wohnung wohnt, muss 1&1 das DSL-Signal auf der Dose abschalten, spätestens, wenn der Wohnungseigentümer oder der neue Mieter das fordert - sonst könnte der möglicherweise weder Internet noch Telefonie bestellen...
Ganz salopp: Den 1&1-Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen und z.B. bei Sipgate die Portierung beantragen. Solange der 1&1-Anschluss in der (ggf. inzwischen leerstehenden) Wohnung noch aktiv ist, kann man die alten Nummern ja auch von einem anderen Standort nutzen. Wenn der abläuft, gehen die zu Sipgate.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, da hat die Telekom die alten ISDN-Verträge gekündigt, um einen in die neuen, ungünstigeren zu drängen. Mein DSL-Anschluss wurde dadurch im März 2011 abgeschaltet, da der zugehörige Telefonanschluss durch die Telekom gekündigt war. Die Nummern habe ich damals zu Sipgate portiert (allerdings Festnetznummern) - mein 1&1-Vertrag lief aber noch bis Juni, die 1&1-Nummern (Festnetzflat) habe ich die drei Monate noch von meinem andern Wohnsitz aus genutzt, auch wenn der eigentliche Anschluss, zu dem die gehörten, ja schon tot war.
Bei 1&1 wird anscheinend zwischen dem eigentlichen (ggf. eingekauften) Anschluss und den zugehörigen Zugangsdaten unterschieden. Die 1&1 DSL-Zugangsdaten ließen sich bis zum Vertragsende auch an einem Telekom-DSL-Anschluss nutzen (mein anderer Wohnsitz war damals nioch Telekom). Der Vertrag "funktioniert" also auch noch ohne den eigentlichen physikalischen Anschluss.

Daher bietet es sich hier wirklich an, folgendes zu tun:
- Alten 1&1 Anschluss am alten Ort kündigen
- Rufnummernportierung bei Sipgate beantragen
- Am neuen Wohnort neuen 1&1 Anschluss beantragen - und zwar ohne Telefonflat (z.B. Surfflat 6000 mit "Speedoption" 16000), was 5€/Mon spart.
- Die 1&1-Nummern des alten Anschlusses in der FBF am neuen Anschluss eintragen und noch 6 Monate die Festnetzflat des alten Anschlusses nutzen
- InterVoIP als zusätzlichen Anbieter nehmen, die bekannte Nummer übertragen lassen
- InterVoIP für Mobil- und Auslandstelefonate abgehend, die alte 1&1 Flat für deutsches Festnetz und alle eingehenden Anrufe nutzen
- 1&1-Rufnummern(Neuvertrag) für Notrufe

Nach dem Ablauf des Altvertrages und der Portierung zu Sipgate:
- Eingehend: Sipgate
- Ausgehend: Alles InterVoIP (außer notrufe, die weiter 1&1-Neunummern)

InterVoIP ist nur ein Beispiel, allerdings so günstig, dass sich für mich eine Telefonflat für mich nicht lohnt (0,8 Cent/Min ins Festnetz, erst bei mehr als 10h/mon ins Festnetz lohnt sich eine Flat). Daneben gibt es bei 1&1 ja auch noch die SIM-Karten, man kann mit einem geeigneten UMTS-Stick also auch eine Festnetzflat für einmalig 9,80€ (+ Stick für ca. 20€) mit einer 7390 realisieren, oihne monatliche Kosten.

Was den "Ortsbezug" angeht: Es muss ein Ortsbezug in Form eines Wohn- oder Betriebssitzes gegeben sein. Der Arbeitsplatz ist bei abhängig Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte) kein Betriebssitz, wohl aber für den Firmeninhaber und Freiberufler.
Insofern ist das ganze etwas dunkelgrau.
Daher jetzt bei Sipgate für einen kostenlosen Account registrieren und den Wohnsitz nachweisen. Dann wir das nicht erst geprüft, wenn man nach der Portierung schon umgezogen ist...
Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind mir bisher noch nicht untergekommen, sollten die aber passieren, sind die Nummern, wenn man den Wohnsitz nicht mehr nachweisen kann, futsch.
Eine Zweitwohnung (und sei es ein Zimmer bei den Eltern/Schwiegereltern) reicht allerdings.

Wenn der neue Wohnsitz voraussichtlich langfristig bleibt (weil man in einem Nachbarort gebaut hat), sollte man abgehend aber eine der neuen Nummern übermitteln. Dann verbreitet sich die neue Nummer die nächsten Jahre, bis irgendwann keiner mehr die alte Nummer anruft. Solange stellt man durch die Portierung nur die weitere Erreichbarkeit sicher - wenn das nach ein paar Jahren auffliegen sollte, ist es dann nicht mehr soooo schlimm, die alte Nummer zu verlieren.


@Kunterbunter: Streng genommen ist es kein Crossposting, es handelt sich um unterschiedliche Fragen, die zwar das gleiche Problem betreffen, aber unterschiedliche Teilprobleme betreffen. Dieser sogar mit einem vorbildlich formulierten Betreff.
Das andere Posting beschäftigt sich allgemein mit der Frage, wie man die Rufnummer retten kann, dieses Posting mit der speziellen Situation von 1&1-Nummern im Rahmen eines Komplettanschlusses.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man bei 1&1 lange genug den Support nervt, kann man eine einzelne Rufnummer aus einem weiterlaufenden Vertrag herauslösen.

Gruß
Sandra
 
Danke für die sachlichen Hinweise, vor allem an Andre.
Ich habe trotzdem noch Fragen: Wäre das ein Weg?
Der empfohlene Ablauf an die Freunde:
1. Sofort Rufnummerportierung an Sipgate beauftragen, Sipgate kündigt von sich aus den 1und1 Anschluss.
2. Im Dezember (Vertragssende) wird die Wunschrufnummer von 1und1 an Sipgate portiert, sie kann dann in die Fritzbox eingetragen werden.
3. Eine Zweitwohnung event. später bei Sipgate nachmelden, um eine Nachprüfung zu bestehen.
4. 1und1 muss die alte Wunschrufnummer bis zur Portierung (also etwa 6 Monate nach Umzug) vorhalten, oder?

Zum Abschluss noch eine grundsätzliche Frage:
Ich habe die Infos, dass DSL-Verträge bei Umzug weiterbestehen, nur nach dem neuen Telekommunikationsgesetz nicht mehr automatisch neu 24 Monate laufen. Also ist eine Kündigung mit Neuanschluss am neuen Ort nicht möglich, außer ich zahle doppelt.
Hat jemand andere Infos?

danke

schönes Wochenende

johannes866
 
Da 1&1 in den AGB ausschließlich nur schriftliche Kündigung (also per Post) oder Kündigung über das VertagsmanagementCenter zuläßt, würde ich sicherheitshalber nicht per Portierung den Anschluss kündigen.
Die AGB von 1&1 dürften zwar in dem Punkt unwirksam sein, aber unnötige Probleme mit einem Rechtsstreit wollen Deine Freunde sicher vermeiden.

Daher auf jeden Fall über das Kundenzenter von 1&1 kündigen.

Wenn nur noch 6 Monate Restlaufzeit sind, bringt es kaum einen Vorteil, das ganze als Umzug statt als Neuanschluss zu handhaben.
a) Bei einem Umzug Neukundenkonditionen zu bekommen, ist ziemlich ausgeschlossen. Die 24 Monate 5€ billiger als Bestandskunden bringen schon mal 120€. Die neue Hardware (7390 für 50€ Zuzahlung, Verkaufserlös, wenn man sie gar nicht braucht bei eBay: rd. 150€) = 100€ Gewinn. Dazu kommt, dass die Speedoption zur Surfflat die ersten 3 Monate kostenlos ist und in dieser Zeit einzeln gekündigt werden kann (15€ Ersparnis)
Also Summa sumarum 235€, die man durch einen Neuanschluss an Vorteil hat. Wenn man die den 6 Monaten Restlaufzeit gegenüber stellt, sind das 39€/Mon, die man sich durch das Doppelzahlen zweier Verträge erspart - das ist günstiger als einer der Vertäge einzeln, man macht also keinen Verlust.
b) 6 Monate spart man sich eine Flat am neuen Anschluss (5€/Mon = 30€ Ersparnis). Will man danach eine Flat, nimmt man entweder eine der 1&1-SIM in einem Gateway (nicht ganz AGB-konform), was einem auf Dauer 5€/Mon erspart (einmalige Kosten 9,80+ca.30€) oder, wenn man weiter eine Festnetznummer übermitteln will, eine Flat bei Easybell (5€/Mon), wodurch man Telefonie und Internetanschluss in Zukunft sauber getrennt hält (keine Mehrkosten, aber auch keine Ersparnis außer den 30€ in den ersten 6 Monaten, wo man die Altflät weiter nutzt)
c) Den Sofortstart gibt es nur bei Neuverträgen, nicht bei Umzug. Klappt die Schaltung von DSL am neuen Ort nicht sofort, ein ganz wichtiger Vorteil. Ansonsten kann man die Sofortstart-SIM als kostenlose Notebookflat 3 Monate verwenden.

Wenn der Neuanschluss am neuen Ort nicht sofort läuft, kann man im Kundencenter des Altvertrages die Rufnummer vorläufig ins Büro umleiten (Festnetz->Festnetz, in Flat enthalten) oder zu Sipgate. Von Sipgate dann entweder auf Handy (nicht billig, aber man bleibt erreichbar) oder man lässt sich von Sipgate per Mail über verpasste Anrufe benachrichtigen und ruft gleich zurück (Die Mails bekommt man ja über die Sofortstartoption).


Was die Vorteile der Gesetztesänderung betrifft:
Neubeginn nach Umzug war bisher eigentlich auch nicht erlaubt, da "Umzug" schon seit längerem eine tarifierte Leisung des Preisverzeichnisses war und damit eine auf Anfrage geschuldete Leistung des Altvertrages. Das hat 1&1 aber genausowenig wie andere Provider gehindert, den Kunden Neuverträge unterzuschieben. Da hat bloß keiner den Gerichtsweg gewählt (womit 1&1 natürlich gerechnet hat).


Nimmt man den Vertrag mit, so behält man den alten Tarif. Bei einer Verlängerung schleppt man immer eine Festnetzflat mit, die man gar nicht braucht, da man ja vier SIM mit Flat ins Festnetz für je einmalig 9,80 bekommt (egal, ob man die in Handys oder - etwas AGB-widrig - über Stick an der FBF oder mit seperatem Gateway einsetzt).

Nochmal 5€/Mon spart man, wenn am neuen Wohnsitz eh nicht oder kaum mehr als 6.000 verfügbar sein sollte. Während man die anderen Tarife mit "bis zu 16.000" auch dann bezahlt, wenn man mind. 3.000 bekommt, kann man bei einer Surfflat 6.000 + Speedoption (die ersten 3 Monate kostenfrei) die Speedoption kündigen.

Man sieht, bei geschickter Gestaltung des Neuvertrages lässt sich eine ganze Menge rausholen, was bei einem Umzug des Vertrages nicht geht. Nebenbei holt man sehr sicher seine Altrufnummern ins trockene, was bei der Umzugslösung nicht so sicher ist.
 
Danke Andre. Deine Rechnungen beeindrucken mich und ich würde das auch so machen.
Die Freunde werden allerdings sagen, dass sei zu aufwändig etc., ich kenne sie zu gut.
Ich glaube, sie haben die Umzugsvariante bei 1und1 auch schon beauftragt.
Deshalb ist die Variante ohne Neuanschluss doch noch weiter zu verfolgen.
Die obigen Fragen stehen deshalb z.T. noch im Raum.
Und noch etwas: Sipgate schreibt auf dem Portierungsausdruck ausdrücklich, dass Nummern aus bereits gekündigten Anschlüssen nicht portiert werden können. "Sipgate übernimmt die Kündigung für Sie". Die Freunde müssen die Kündigung bei 1und1 auch unterschreiben, ich habe das Formualr vor mir liegen.

Gruß

johannes866
 
Die Umzugslösung ist m.E. deutlich aufwändiger und vor allem fehlerträchtiger.

Was "gekündigt" bedeutet, ist so eine Sache. Ist ein Anschluss "gekündigt", wenn die Kündigung ausgesprochen wurde (hier also 6 Monate vor Vertragsende) oder gilt er (im Sinne der Beschreibung auf dem Sipgateformular) erst als "gekündigt", wenn die Kündigung eintritt (also mit Ende der Vertragslaufzeit)? Die Formulierung von Sipgate ist sehr mißverständlich.
In den FAQ ist es auch nicht besser ausgedrückt. "Gekündigt wurde". Argh. Viel entscheidender ist doch, ob die Kündigung schon Wirkung hat. In den meisten Fällen ist bis 3 Monate nach Vertragsende die Portierung noch möglich, in Ausnahmen bis 6 Monate.

Meiner Meinung bezieht sich Sipgate auf dem Formular mit "aus bereits gekündigten Anschlüssen" auf solche, bei denen die Kündigung bereits wirkt, also die Nummern nicht mehr aktiv sind. Das entspricht auch dem, was ich selbst erlebt habe, als mit die Telekom den ISDN-Anschluß kündigte - der Vertrag war (von Seiten der T-Com) bereits gekündigt, dennoch war die Portierung zu Sipgate kein Problem, da die Nummern noch aktiv waren (es war im Dezember zu Ende März gekündigt worden, Portierung hatte ich im Februar beauftragt). Den Kündigungstermin hatte ich beim Portierungsauftrag auch passend zum Vertragsende mit der Telekom eingetragen, das ganze war ohne Probleme.

Wie Sipgate die Kündigung für einen übernehmen will, wo die Portierung doch nur die Rufnummern betrift und keine Auswirkungen auf den DSL-Vertrag (und die übrigen Vertragsbestandteile) hat, finde ich etwas problematisch. Es ist in jedem Fall schon hier im Forum berichtet worden (wenn auch schon etwas her), dass sich 1&1 bei Kündigung via Portierung quer gestellt haben soll.

Wenn die Freunde natürlich schon die Umzugsvariante beauftragt haben, ist es natürlich zu spät, dann kann man nur hoffen, dass die Portierung überhaupt noch klappt. Wenn Sipgate nämlich - wie auf dem Formular angegeben - mit der Portierung versucht den Vertrag zu kündigen, ist das Kuddelmuddel schon vorprogramiert. 1&1 wird die Kündigung zurückweisen, die auf dem Portierungsauftrag steht, da ja der DSL-Vertrag bestehen bleibt. Dadurch wird die Portierung als fehlgeschlagen zurückgewiesen.
1&1 entzieht wegen des Adresswechsels die Nummer. Eine anschließende Portierung scheitert dann schon daran, dass bei 1&1 dann die neue Adresse hinterlegt ist, eine Portierung der alten Nummer mit Angabe der dazu gar nicht passenden neuen Anschrift nicht möglich sein dürfte (jedenfalls nicht nach TKG, denn der Wohnsitzwechsel führt dazu, dass dem bisherigen Inhaber die Nummer gerade nicht mehr belassen werden darf).

Persönlich schätze ich, dass Dein beratungsresistenten Freunde mit 80%tiger Wahrscheinlichkeit die alte Nummer dadurch schon verloren haben. Was ja auch im Sinne des TKG wäre.
Man kann eben nicht den scheinbar "einfachen" Weg gehen, wenn man ein nicht vorgesehenes Ziel erreichen will.

Die einzige Restchance besteht darin, die Portierung einer einzelnen Nummer aus dem Vertrag zu probieren und wie Sandra schreibt, den 1&1-Support nervt, dass sie dem zustimmen sollen, weil man noch einen Zweitwohnsitz in dem Ort habe und man ja den bestehenden Vertrag zum neuen Hauptwohnsitz umziehen lassen will. Naja, dann braucht man aber halt auch den Zweitwohnsitznachweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine Ergänzung, da immer wieder auf den Wohnortbezug verwiesen wird:

Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern ( Vfg. 25/2006, Amtsbl. Nr. 7,Vfg. 18/2007) (pdf, 120 kb)
Text zum Download (pdf/119 KB)

Seite 40:

"Wird ein NZ gekündigt, der mindestens sechs Monate bestand, dürfen
Telekommunikationsleistungen unter Verwendung der Rufnummern des vormaligen NZ für
maximal 24 Monate für die Schaltung von Ansagen mit einem Hinweis auf die Änderung
verwendet werden. Die abgeleitete Zuteilung erlischt in dieser Zeit nicht."

Portiert man also die alte Nummer zu Sipgate (vor/parallel zum Umzug) und nutzt sie dann noch 2 Jahre, um z.B. von einer Fritz!Box fon für diese Nummer eine Ansage wiederzugeben, wie die neue Telefonnummer ist, so ist dies nicht Grauzone, sondern völlig legal. Nicht erlaubt ist es dann aber, die Anrufe auf dieser Nummer persönlich entgegen zu nehmen.
 
Richtig, teilweise schaltet ja auch die Telekom bei Umzug auf der alten Rufnummer eine Ansage, dass der gwünschte Teilnehmer eine neue Rufnummer hat.

Gruß
Sandra
 
Wenn man bei 1&1 lange genug den Support nervt, kann man eine einzelne Rufnummer aus einem weiterlaufenden Vertrag herauslösen.

Gruß
Sandra

Kann das noch jemand bestätigen ? Meine erste Nachfrage war ernüchternd, das Herauslösen einer VoIP Nummer soll nur bei Vertragsende möglich sein
 
Zuletzt bearbeitet:
1&1 gibt Festnetznummern nur zum Vertragende heraus, das nennt man dann "Kundenbindung",
die 1&1 Nummern lassen sich aber im gleichen Ortsnetz über andere DSL-Anbieter registrieren.
(T-Online, Congstar)
 
Zuletzt bearbeitet:
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