[Gelöst] O2 DSL-Vertrag gekündigt - Fritzbox 7490 behalten?

rspitz

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Hallo zusammen,

mein O2-DSL-Vertrag ist gekündigt, kommende Woche wird auf den neuen Anbieter umgeschaltet.

Habe von O2 seit Oktober 2015 eine Fritzbox 7490, die ich nach damaligem Vertragsstand zurückgeben müsste. In der Kündigungsbestätigung von O2 ist das jetzt etwas nebulös formuliert: Hardware nur zurückschicken, wenn man dazu aufgefordert wird, gleichzeitig lag ein Paketaufkleber für die Retoure bei. Ist das jetzt als Aufforderung zur Rücksendung zu verstehen?

Gibt es Erfahrungswerte, was O2 für eine 7490 nach über 2 Jahren in Rechnung stellt?

Gruß, Richard
 
Bei Abschluss sollte dieses doch klar sein ob Kauf, Miete oder Leihgabe.

Sonst sollte in alten AGB entsprechend was zu stehen. Frag sonst beim "Kundenservice" nach, dass man dir eine klare Auskunft gibt.
 
Bei o2 ist immer geliehen. Wenn du die Box nicht zurück schickst, bekommst du irgendwann eine Rechnung über den Restwert. Kannst ja abwarten und die Box dann immer noch zurück schicken, wenn es dir zu teuer erscheint.
 
Bei Abschluss sollte dieses doch klar sein ob Kauf, Miete oder Leihgabe.
Hab' ich doch geschrieben: Nach damaligem Vertragsstand: Zurückgeben.

Inzwischen ist es aber eben so, dass O2 nicht mehr in jedem Fall die Hardware zurück haben will. Deswegen wohl auch der Hinweis, dass man die Hardware nur nach expliziter Aufforderung zurückschicken solle.

Frag sonst beim "Kundenservice" nach, dass man dir eine klare Auskunft gibt.
Ha, der war gut. Um das, was O2 unter Kundenservice versteht, muss man wirklich Anführungszeichen machen. Ist auch einer meiner Gründe für den Wechsel.
 
Wenn du die Box nicht zurück schickst, bekommst du irgendwann eine Rechnung über den Restwert. Kannst ja abwarten und die Box dann immer noch zurück schicken, wenn es dir zu teuer erscheint.
Als ich damals zu O2 gegangen bin, hatte ich irgendwo eine inoffizielle Auflistung der Restwertkalkulation für die 7490 gesehen, aber finde die leider nicht mehr. Deswegen ja die Nachfrage in dieser Gruppe.
 
Ich kenne nicht offizielles, nur aus zweiter Hand:

129,83€ nach 12 Monaten
91,31€ nach 24 Monaten
52,80€ nach 36 Monaten

Habe aber auch gelesen, nach 3 Jahren wird die Fritte gar nicht mehr zurück verlangt ( Restwert 0,-).
 
Nach 3 Jahren Laufzeit wird die 7490 noch immer per Anschreiben zurueck gefordert. De facto passiert aber nichts, wenn man sie nicht zuruecksendet.
Kann das so sicher sagen, da ich es selber so gemacht habe. Hierzu gab es auch mal eine Aussage der O2 Pressesprecherin.
 
Es handelt sich bei den FRITZ!Boxen um sog. "Geringwertige Wirtschaftgüter" (GWG).
Diese werden entgegen den fehlerhaften Darstellungen in dem verlinkten Artikel sofort 100%ig von dem Unternehmer im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Da alle Unternehmen professionelle Steuerberater und Steueranwälte beschäftigen, erübrigt sich die Frage, ob sie unwissentlich Fehler bei der Wahl aus linearer Abschreibung, Sofortabschreibung oder Poolabschreibung begehen zu Lasten ihrer Kunden.

GWG-Obergrenzen gem. § 6 Abs. 2 EStG
2017: 410€
2018: 800€
Dabei handelt es sich um Nettopreise im Einkauf, welche auf der Rechnung des Ersterwerbers (Unternehmen) aufgelistet sind.

Damit dürften nur wirkliche Telefonieanlagengüter über diesen Grenzen liegen.
Verliehene und vermietete FRITZ!Boxen erreichten vor 2018 keine Preise ab 411€ Netto und erreichen aktuell keine Preise ab 801€ Netto.

Bester weiterer Weg: Beim Provider anrufen und nachfragen.
 
Dem Unternehmer steht es frei, dennoch nach Nutzungsdauer abzuschreiben. In diesem Fall ist das sogar sinnvoll, weil es die Nutzung besser widerspiegelt und es sich um eine große Anzahl handeln dürfte.
 
Hm, mir erschließt es sich einfach nicht, was es mit der Abschreibung zu tun hat? Es ist doch wohl vollkommen "wurscht", wie O2 oder jeder andere Provider seine eingekaufte, vermietete
Hardware abschreibt. Fakt ist doch, er hat einen Vertrag mit seinem Kunden und vermietet in dem Fall die Hardware. Vertraglich könnte er durchaus sagen: Bei Kündigung schenke ich Dir
die FritzBox oder das andere Extrem, ich stelle sie Dir mit Restwert nach 36 Monaten für 250 Euro in Rechnung?! ... Wenn er einen Kunden findet, der das mitmacht ist doch gut. Solange
der Vertrag nicht sittenwidrig ist, er also ggf. ein mehrfaches des Neupreises verlangt ist doch gut.

Von der Steuerseite hat das meines Erachtens absolut nichts zu tun. Denn ob O2 von AVM die FritzBoxen kauft, mietet oder least fließt in deren Steuer ein, aber das Kundenverhältnis ist
doch davon vollkommen unbetroffen.
 
Abschreibung hat nur teilweise was mit der Steuer zu tun, eigentlich mehr mit der Bilanzierung und wirtschaftlicher Kontrolle und Steuerung eines Unternehmens. Den Restwert, der dem Kunden berechnet wird, müsste nicht unbedingt aus der Abschreibung abgeleitet werden, macht aber schon Sinn.
 
@mipo hast Du auf die Emailbenachrichtigug geantwortet ?

Der Beitrag von MuP wurde für Besucher entfernt. Gelöscht von MuP, Gestern um 22:42 Uhr.

Leider ist der Kontext zerissen
 
Ganze GWG Geschwafel hat nichts mit o2 zutun. Sollte Stoney mal bereinigen. ;)
 
@stoney: Eigentlich nicht. Ich sehe #10 von MuP aktuell noch:

Zitat:
Es handelt sich bei den FRITZ!Boxen um sog. "Geringwertige Wirtschaftgüter" (GWG).
Diese werden entgegen den fehlerhaften Darstellungen in dem verlinkten Artikel sofort 100%ig von dem Unternehmer im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
 
Falls es noch jemanden interessiert, kann ich hier ein wenig Licht ins dunkel bringen.

Ich habe meinen O2 DSL Vertrag fristgerecht nach 24 Monaten gekündigt und die Fritz!Box 7490 trotz Aufforderung nicht zurückgeschickt.
Heute kam die Rechnung für nicht zurückgeschicktes DSL Leihgerät, 47,92 €.

Also beinahe ein Schnäppchen ^^
 
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Wie viel Zeit ist denn vergangen zwischen dem Ablauf der Rücksendefrist (bei mir stand "innerhalb 4 Wochen zurücksenden") und dem Erhalt der Rechnung?
 
Ziemlich genau 1 Woche, wobei man berücksichtigen muss, das Ostern mit rein fiel.
 
Bei mir hat es dann doch bis letzte Woche gedauert, bis ebenfalls 47,92 Euro für die nicht zurückgegebene Fritzbox 7490 in Rechnung gestellt wurden. Vertrag war vorher 2 Jahre und 5 Monate gelaufen.
 
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