Was vorher immer wieder übersehen wurde:
Einen Vertrag konnte man schon immer sofort zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, selbst wen dieser noch zwei Jahre lief. (Also Vertrag abschließen und sofort wieder kündigen. Er lief dann natürlich die Mindestvertragslaufzeit)
Auch war es schon seit mehreren Jahren gesetzlich so, dass man eine Vertrag auf den gleichen Weg kündigen konnte, wie man ihn abgeschlossen hatte. Wer eien Vertrag online abschließen konnte, konnte seine Vertrag, auch wenn man ihn schon vor langer Zeit per Brief abgeschlossen hatte, online kündigen.