Ich hatte sowohl AGB als auch Lieferbedingungen schon vorher gelesen - das mit der Rückgabeoption bei vorzeitigem Vertragsende wurde dabei auch bemerkt. Daher auch die Frage, ob es eine Rechnung gibt, auf der die FRITZ!Box mit 0 EUR einmalig und ohne
eigene monatliche Kosten aufgeführt ist (und meine Bitte, so etwas doch mal einzuscannen).
Und sowohl die Diskussion im verlinkten 1&1-Forum (hey ... endlich mal noch ein weiteres Forum, wo ich jetzt einen Account habe) als auch die unterschiedlichen Punkte hier (Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, Rückforderungsklausel) zeigen doch deutlich, daß es immer noch keine (schriftliche) belastbare Quelle seitens des Anbieters gibt - es kann ja nicht so schwer sein, das wenigstens einmal deutlich irgendwo zu schreiben. Das hat dann auch Auswirkungen auf Gewährleistung (zwei Nachbesserungsversuche nach AGB bei 1&1) und Verantwortlichkeiten bei Defekten, die natürlich bei Miete/Leihe/Überlassung wieder anders aussehen, wenn das 1&1-eigene Gerät defekt ist und bis zu dessen Austausch die Nutzung der (primären) Leistung nicht möglich oder zumutbar (mit anderem kundeneigenen Router) ist.
Genauso wäre es ja die Frage, was der Nutzer nach den 24 Monaten nun machen kann ... kündigt er den Vertrag nur bzgl. der Tarifoption (wenn bis dahin DSL nicht auch monatlich billiger ist) und schließt ihn dann bzgl. dieser Option neu ab mit einer MVLZ von 24 Monaten, während sich der DSL-Vertrag nur automatisch um 12 Monate verlängert und dann nach 36 Monaten Gesamtlaufzeit gekündigt wird, wird 1&1 kaum über die 36 Monate hinaus noch auf einer Zahlung der 7 EUR/Monat bestehen können, wenn damit eine
Option (also eine Zusatzleistung) zu einem dann gar nicht mehr bestehenden Vertrag zu bezahlen wäre.
Allerdings bleibt ja auch die Feststellung, daß 1&1 mit den 13 EUR Unterschied bei DSL50 (ab dem zweiten Jahr) ab dem 25. Monat ein sattes (auf den 24-monatigen Durchschnitt bezogenes) Plus von 6,50 EUR/Monat hätte im Vergleich zu "Neukundenkonditionen". Da ist es jedem Kunden dringend anzuraten, den Vertrag nicht länger als 24 Monate laufen zu lassen (ab dem 25. zahlt er immer noch deutlich drauf) ... aber viel entscheidender für mich wäre da die Annahme, daß die ehemals an Neukunden gewährten Vergünstigungen in Form verbilligter (aka subventionierter) Hardware hier m.E. eigentlich nicht mehr vorliegen (dazu gleich mehr).
Auch die Frage, ob dann nach 24 Monaten MVLZ, rechtzeitiger Kündigung der Tarif-Option und neuem Abschluß der Option (man will ja die bis dahin im 1&1-Onlinespeicher abgelegten Daten nicht umziehen, wenn man den nutzen sollte - was passiert eigentlich in so einem Fall, ist das irgendwo geregelt?) ein neuer HomeServer geliefert wird (wer weiß, was dann als Gerät im Portfolio ist), wäre in diesem Zusammenhang ja noch zu klären bzw. interessant zu wissen, denn die Tarifoption (bzgl. der Nutzung des 1&1-Onlinespeichers) kann der Kunde sicherlich auch ohne eine solche neue Lieferung abschließen und nutzen. Diese "Tarif-Option" brächte ihm jedoch ab dem 25. Monat nichts außer erheblichen Kosten für 100 GB Onlinespeicher, wenn es keine neue Box gibt. Für 100 GB zahlt man heutzutage anderswo 2 EUR/Monat bzw. für 8 EUR/Monat kriegt man bei anderen dann 2 TB.
Wenn dieses "Produkt" Tarif-Option tatsächlich eigenständig und auch ohne DSL-Vertrag nutzbar wäre, müßte man es ja auch ohne diesen Vertrag buchen können ... was passiert eigentlich dann? Im Vergleich zum heutigen Straßenpreis wären 168 EUR für eine 7490 (auch wenn sie erst mal unschön aussieht in "lackschwarz glänzend") kein schlechter Deal. Es ist also erkennbar eine zusätzliche Option, die ohne das Basis-Produkt von 1&1 weder angeboten wird noch vom Kunden gesondert abgeschlossen werden kann - eine "erzwungene Fortsetzung" bis zum Ablauf der zweiten 24 Monate dürfte also eher wenig erfolgversprechend zu vertreten sein.
Das ist - mag ja sein, daß ich mich etwas "anstelle", aber das ist eben gerade nicht durch "Interpretation" von Aussagen an anderen Stellen zu klären - alles etwas wenig handfest. Die grundsätzliche Einschätzung zum "Empfängerhorizont" und überraschenden Klauseln in AGB/BGB teile ich ja auch ... aber es erst bei einem solchen Gerät auf eine gerichtliche Entscheidung anzulegen, muß ja auch nicht sein und so sollte man vorher klären (und würde ich das gerne vorher so geklärt wissen), daß nicht hinterher 1&1 es sich anders überlegt im Rahmen dessen, was noch "vage" ist in diesen Konstruktionen.
Daß es eigentlich keine Miete oder Ratenzahlung (dazu gibt es eigene BGB-Paragraphen!) sein soll, dürfte mit der expliziten Feststellung, daß man für die Option und nicht die Hardware zahlt, (zumindest einseitig nach dem Willen von 1&1) geklärt sein ... die Frage der "leihweisen Überlassung" bleibt (vor einer weiteren Entscheidung bis hin zum BGH) immer noch eine denkbare Möglichkeit, denn mit der Formulierung bzgl. dieser Tarif-Optionen hat der Kunde ja zumindest schon mal Kenntnis davon, daß diese 7 EUR/Monat eben gerade auch keine Bezahlung für die Hardware sein sollen (was den Empfängerhorizont schon deutlich beeinflußt, fragt sich nur, in welche Richtung).
Ob dieser Empfängerhorizont (eines Neukunden, der die bisherige Praxis bei 1&1 nicht aus eigener Erfahrung kennt) da zwingend den Eigentumsübergang bei Lieferung (tatsächlich erst dann?) nahelegen würde (die gesondert ausgewiesenen Versandkosten - waren das nicht mal nur 9,60 EUR? - sollten m.E. selbst bei Verzug des Kunden diesen Übergang nicht verhindern), ist im schlechtesten Fall eben auch strittig, denn in den AGB steht in Punkt 14.1:
1&1 AGB - Abschnitt 14 schrieb:
Ist nichts anderes vereinbart, geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über.
Das wäre dann bei ausgewiesenen 0 EUR Kaufpreis (in der "Bestellzusammenfassung", die 1&1 dem Kunden anzeigt und auf deren Basis er 1&1 seinerseits sein konkretes Vertragsangebot unterbreitet - 1&1 besteht ja darauf, daß es sich bei dieser Zusammenfassung nicht bereits um ein konkretes Angebot von 1&1 handelt, was der Kunde nun einfach annehmen könnte (sondern nur um eine "invitatio ad offerendum")) eigentlich schon bei der Annahme des Vertrags durch 1&1 der Fall und nicht erst beim Eintreffen der Lieferung beim Kunden, denn Lieferkosten sind normalerweise nicht Bestandteil eines
Kaufpreises , sehr wohl aber einer Gesamtforderung/-rechnung - jedoch eben als gesonderter Posten - und werden dann auch entsprechend ausgewiesen, wenn sie nicht explizit inkludiert sind in einer Preisangabe.
BGH I ZR 143/04 schrieb:
Den Verbrauchern ist allgemein bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen (vgl. BGH, Urt. v. 14. 11. 1996 – I ZR 162/94, GRUR 1997, 479, 480 = WRP 1997, 431 – Münzangebot; Urt. v. 5. 10. 2005 – VIII ZR 382/04, NJW 2006, 211 Tz. 15). Die Trennung von Warenpreis und Versandkosten beruht darauf, dass beim Vertrieb im Wege des Versandhandels regelmäßig Preisaufschläge für Versandkosten anfallen, die zumeist eine variable, mit wachsendem Umfang der Bestellung (bezogen auf das einzelne Stück) abnehmende Belastung darstellen. Dem Verkehr ist geläufig, dass die Versandkosten als Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben werden.
Es geht dort zwar primär um die PAngV, aber wenn die Versandkosten dort nicht Bestandteil des Preises der Ware sind, können sie es woanders ja auch nicht sein - auch die gesonderten Regelungen zur Belastung mit derartigen Kosten für Hin- und Rücksendungen im Fernabsatz legen eine anzunehmende Trennung dieser Posten (sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist) nahe.
Der nächste Punkt, über den man bei den 1&1-AGB nach neuestem Stand dann diskutieren könnte, ist der Terminus "subventionierte Hardware". Ist eine FRITZ!Box 7490 (als 1&1-HomeServer noch mit einem werbewirksamen Branding schon äußerlich versehen) noch
subventioniert (Empfängerhorizont), wenn der Kunde de facto nach 24 Monaten 168 EUR dafür gezahlt hat (unabhängig vom heutigen Straßenpreis, der Wiederverkaufswert/Restwert in 2 Jahren dürfte auch stark von anderen - noch unbekannten - Faktoren abhängen) und ggf. sogar noch weiter zahlt nach den 24 Monaten, wenn er nicht rechtzeitig kündigt? Hat er überhaupt etwas
für die Hardware gezahlt?
[BTW ... hier sehe ich auch so etwas wie Kalkül auf der Anbieterseite ... wenn der Kunde den Vertrag behalten will (nach 24 Monaten erhöht sich ja anders als bisher der monatliche Preis nicht mehr und lange nicht jeder handelt nach zwei Jahren neu aus, ich kenne Telekom-Kunden, die bis vor einem Jahr noch für ISDN-TKs aus den späten 90er-Jahren gezahlt haben, weil sie nie die einzelnen Rechnungsposten durchgesehen haben) und daher die
rechtzeitige Kündigung der Tarifoption versäumt, verlängert die sich ohne zusätzliche Vereinbarungen ebenfalls um weitere 12 Monate (lt. AGB) und dann hat man mit 252 EUR in den 36 Monaten die 7490 definitiv "überbezahlt".]
Wenn der
Verkauf einer FRITZ!Box 7490 tatsächlich für 0 EUR bei Vertragsschluß erfolgt, kann man hingegen wieder von einer echten "subventionierten Hardware" ausgehen ... dann greift wieder die
Option mit der Rückforderung (z.B. bei Kündigung wg. Umzugs) aus dem letzten Satz in Punkt 14.1 der AGB (da steht ja auch nicht, daß die Hardware automatisch zurückgegeben werden muß, nur daß 1&1 das fordern dürfte).
Gesetzt den Fall, es ist ein "Kaufvertrag" ... Kaufpreis wären hier 0 EUR, bei nachträglicher Gutschrift der Versandkosten (von einigen bei Verlängerungen, wo außer dem Gerät nichts zu versenden ist, ja auch ausgehandelt) ggf. sogar in der Summe (so eine - vorher vereinbarte - Gutschrift kann ja auch als Verrechnung oder nachträgliche Korrektur angesehen und zu einem rechtlichen Vorgang zusammengefaßt werden) nur 0 EUR und am Ende wäre das ein zusammenhängender Vertrag ... die direkte Einheit von DSL-Anschluß und der Tarif-Option (FRITZ!Box und 1&1-Online-Speicher) besteht aber nicht, es könnte jeder einzelne Teil auch ohne den anderen
genutzt werden.
Nächste Interpretationsmöglichkeit wäre eine Art "Begrüßungsgeschenk" (eventuell sogar als "Draufgabe" nach §353 BGB?) wie beim Abschluß z.B. eines Zeitschriften-Abos, was dann unter dem Aspekt "Koppelgeschäfte" (und klare Preisangaben) wieder in Richtung UWG/PAngV durchleuchtet werden kann (die Zugabenverordnung ist ja seit 2001 vom Tisch).
Was ist denn eigentlich der "Wert" einer solchen FRITZ!Box für 0 EUR und was wäre die werbliche Aussage von 1&1 mit dieser "Verquickung" zweier (unabhängiger?) Produkte (meint hier die Box und die Option, nicht den DSL-Anschluß) ... gerade auch dann, wenn der direkte Zusammenhang der einzelnen Bestandteile (ohne - genau diesen - Router kann der DSL-Anschluß oder diese "Option" nicht genutzt werden) nie vorhanden war (es ist ja ohnehin nur eine
Option) bzw. künftig (nach Inkrafttreten der Änderungen an FTEG und TKG) auch Kraft Gesetzes nicht mehr gegeben sein wird.
Was beeinhaltet denn diese "Tarif-Option" beim genaueren Hinsehen eigentlich als
Leistung des Anbieters? Nach der
1&1-Leistungsbeschreibung ja genau diese Hardware (Punkt 2.7) und
zusätzlich den 1&1-Onlinespeicher. Wieso man jetzt für ein "virtuelles Produkt" in Form dieser "Tarif-Option" zahlen soll anstatt für die in diesem virtuellen Produkt enthaltene (Primär-)Leistung (also die Hardware), versteht der "durchschnittliche Verbraucher" ohnehin schon nicht mehr - die (sekundäre) Zusatzleistung des 1&1-Onlinespeichers kann es wohl kaum sein, für die man da am Ende bezahlt und was passiert eigentlich mit dem Online-Speicher (Leistungsbeschreibung Punkt 2.12), wenn der Kunde nach 24 Monaten die "Tarif-Option" gesondert kündigt, aber den DSL-Vertrag weiterlaufen läßt?
Steht er dann plötzlich (trotz der o.a. 6,50 EUR/Monat "Überschuß" bei 1&1 ggü. der "Gesamtbetrachtung" der ersten 24 Monate) mit einem DSL-Vertrag vollkommen ohne Online-Speicher da? Die (bewerbende) Beschreibung der Leistung "1&1 Online-Speicher" auf der Webseite
Anhang anzeigen 84675
spricht ja eigentlich nicht davon, daß dieser Onlinespeicher
nur mit einem 1&1-HomeServer auch genutzt werden kann, sondern nur davon, daß er zusammen mit einem 1&1 HomeServer (was ist denn eigentlich mit dem WLAN-Modem?) zur "Personal Cloud" wird.
Wenn jetzt in der Leistungsbeschreibung die
generelle Bereitstellung von Speicherplatz (und nicht nur dessen tatsächliche Größe) von der Buchung einer solchen Tarif-Option abhängig wird (wieviel ist es denn, wenn man gar keine dieser Tarif-Optionen wählt, gilt dann eigentlich die Leistungsbeschreibung (vermutlich) oder die Aussage im Screenshot?), dann wäre das unlautere Werbung/Irreführung (des Kunden) bzgl. einer ggf. für den Kunden wichtigen Produkteigenschaft ... ausgehend von der Aussage im Screenshot würde ich als Kunde sogar darauf pochen, daß ich bis zu 100 GB dort speichern kann und daß dort nichts von einer Abhängigkeit von irgendeiner Tarif-Option (weder bzgl. der generellen Bereitstellung noch bzgl. der Größe des zur Verfügung gestellten Platzes) steht (auch weiter unten im Text nicht). Bringt 1&1 diese Abhängigkeit über die Hintertür der Leistungsbeschreibung erst ins Spiel - ohne darauf bei der Erläuterung dieses Produktmerkmals zu verweisen -, ist das nun mal unlauter, ggf. ist auch hier wieder die "durchschnittliche Erwartung" des Verbrauchers zu berücksichtigen und die spräche (m.E.) gegen solche Abhängigkeiten. Ein anderer Aspekt wäre dann (so diese Abhängigkeit doch nicht besteht), was denn als Leistung aus so einer Tarif-Option noch übrig bliebe, wenn nicht die Hardware "bezahlt" wird und der 1&1-Onlinespeicher auch ohne diese Tarif-Option (in adäquater Größe) zur Verfügung stehen sollte.
Andererseits (zurück zum Gerät) - wenn das ein Kaufvertrag über die Lieferung einer FRITZ!Box 7490 für 0 EUR bei gleichzeitigem Abschluß eines weiteren (zusammenhängenden) Vertrags über die Tarif-Option für 24 Monate wäre - würde das wieder dazu führen, daß der Kunde so eine Box auch dann behalten könnte, wenn der Vertrag über den DSL-Anschluß aus irgendeinem Grund (z.B. wegen der Unterschreitung der 50% des zugesagten Durchsatzes) vom Kunden vorzeitig beendet wird - wieder unter der Voraussetzung, daß es keine "subventionierte Hardware" ist, die 1&1 zurückfordern dürfte. Das BGB räumt dem Verbraucher in §360 zwar das
Recht ein, einen zusammenhängenden Vertrag ebenfalls zu widerrufen, aber es verpflichtet ihn nicht dazu (und es räumt dieses Recht auch nur dem Verbraucher und nicht beiden Parteien ein).
Das ist also - meine Meinung - immer noch "ein Minenfeld" und eine klare Positionierung von 1&1 zu dieser Frage wäre schon hilfreich ... und zwar auch nicht nur in Form eines Beitrags eines 1&1-Mitarbeiters in einem (von 1&1 betriebenen/bereitgestellten) Forum, der zu allem Überfluß auch schon drei Monate alt ist und das bei den ständigen Wechseln von Preislisten und AGB inkl. Produktumfängen bei diesem Anbieter. Dann noch die Nutzungsbedingungen für das Forum bei 1&1 berücksichtigt (Punkt 4, Unterpunkt 18) und das ist alles andere als eine "offizielle Aussage" zu dieser Thematik ... ist nun mal so.
Wer (auch angesichts des eher geringen "Streitwertes") solche Sachen auf bloßen Verdacht hin annehmen und abschließen mag, der kann/soll/darf das logischerweise auch tun ... die Nachfrage kann aber auch nicht verboten (obschon nervtötend) sein. Wenn eine Firma (und 1&1 hat garantiert mind. einen Justitiar) solche Regelungslücken beim Vertragsschluß läßt, nehme ich nun mal immer den "worst case" an ... kommt's am Ende besser, ist das wenigstens keine unangenehme Überraschung.
Für mich ist das alles nicht als "Gesamtkonzept" durchdacht ... schon die unterschiedlichen Zeitpunkte für einige (abhängige) Änderungen zeigen das m.E. deutlich. Hier wollte man auf einen fahrenden Zug aufspringen (diese unsägliche Teilung der Kalkulation mit einem kleineren monatlichen Betrag am Vertragsbeginn, damit man damit entsprechend werben und das ordentlich herausstellen kann - das Sternchen und das Kleingedruckte wird schon keiner sehen oder lesen) und hat dabei bei weitem nicht alles bedacht bzw. hat es am Ende (wenn das Absicht war) tatsächlich so geändert (z.B. beim Online-Speicher und diesen Tarif-Optionen), daß es den Kunden am Ende erheblich schlechter stellt als bei früheren Angeboten, ohne daß es auf den ersten Blick auffällig ist (und die Hotline argumentiert m.W. auch fleißig mit dem "dafür ist das erste Jahr jetzt billiger"). Das erinnert ein wenig an die frühere Praxis bei "call-by-call"-Anbietern, wo dann nach einer Phase des "Anfütterns" Mondpreise aufgerufen wurden, was zur Ansagepflicht vor Beginn der Verbindung führte.
[EDIT: Gleichzeitig will man sich offenbar vor "echten" Leihgaben und/oder Miete bei den Geräten und der daraus u.U. resultierenden Verantwortung für komplette Ausfälle der Leistungen in den DSL-/Telefonie-Paketen bei Hardware-Problemen "drücken" - das, was die Telekom wiederum immer als erstes durch den Austausch der Speedport-Router beim geringsten Problem als Ursache auszuschließen versucht. Das ist sicherlich auch ein erheblicher Aufwand, der da getrieben wird (geht beim Vorhalten von Ware bei einem Logistik-Dienstleister (m.W. DHL bei der Telekom) schon los).]
Diese ganze Diskussion hat zwar mit dem eigentlichen Vertrag nur noch wenig zu tun (und interessiert in den Nuancen sicherlich auch die wenigsten), aber auch mich interessieren eigentlich nur die Auswirkungen auf den Kunden und das wüßte ich eben gerne vorher (auch wenn ich selbst nur der "Empfehlende" bin und gar kein potentieller Vertragspartner). Insofern sei mir hoffentlich verziehen und wenn ein Admin/Mod das abtrennen will (solange es im 1&1-Teil bleibt), ist mir das auch recht.