[Frage] Liste älterer Fritzboxen, die kompatibel zu IP-basiertem 1und1-Anschluss sind

Ich habe mich bezüglich der "Zwangsversicherungsgebühr" an die Bundesnetzagentur mit der höflichen Bitte um Prüfung des Sachverhaltes gewandt.
Weiterhin bat ich auch darum zu klären, ob die AGBs die Lage ausreichend schildern.

Wenn ich Antwort erhalte, werde ich hier berichten.
 
Aus meiner Sicht eher ein Fall für die Verbraucherzentralen wg.unlauterem Wettbewerb..
 
Ich hatte im Bundesministerium für Verbraucherschutz angerufen und gefragt, wer der passende Ansprechpartner sei.
Mir wurde die Bundesnetzagentur genannt.

Bin gespannt, ob was bei der Anfrage herauskommt.

Edit:
Von einem Mitleser dieses Threads erhielt ich den Hinweis, das die Teltarif-Redakteurin sich zur Zeit ebenfalls mit den Merkwürdigkeiten der 1und1-Tarife beschäftigt.
http://www.teltarif.de/1und1-dsl-lan-kabel-modem-ohne-laufzeit/news/61116.html
Ich habe Frau Frontzeck kontaktiert und ihr eine Kopie meines Schreibens an die BNA übermittelt.

1und1 habe ich ebenfalls kontaktiert und sie von meiner Anfrage an die BNA in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig bat ich sie, freiwillig von der Praxis einer Zwangsversicherung abzurücken.

Ganz unabhängig davon, aus Neugier:
Wer von Euch wechselt eigentlich ebenso wie ich alle 24 Monate den DSL-Provider, weil Bestandskunden schlechter gestellt werden als Neukunden?

Dann interessiert mich noch, ob ihr wisst ob die Zwangszusendung eines Modems bei Neuabschluss eines Vertrages schonmal von Verbraucherzentralen unter die Lupe genommen wurde. Was für eine Ressourcenverschwendung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bundesnetzagentur hat sich gemeldet und mir mitgeteilt, dass solche Vertragsbestandteile nicht in ihre Zuständigkeit fallen.

Es verwundert mich nicht. Da hat sich also der Mitarbeiter im Bundesministerium für Verbraucherschutz geirrt.
Von der Journalistin Frau Frontzeck habe ich bisher noch keine Antwort auf meine Nachricht erhalten.

Kennt jemand von Euch einen konkreten Ansprechpartner in einer Verbraucherschutzorganisation für den hier im Thread geschilderten "merkwürdigen Vertragsbestandteil"?
Oder bewertet ihr das eh als ein hoffnungsloses Unterfangen?
 
Worum geht es Dir eigentlich?

Zwang scheidet insoweit aus als dass Du nicht gezwungen bist, einen Vertrag mit 1&1 einzugehen.

Und das Modell solche Tarifoptionen anzubieten hat 1&1 nicht erfunden sondern nur von den Kabelanbietern abgekupfert. Hier gehört Dir aber die Hardware.

Fragwürdiger halte ich die Praxis, mit Tarifen unter zehn Euro pro Monat zu werben und diese Zulagen rauszurechnen. Irgendeine Verbraucherzentrale wird sich dem aber schon annehmen.

Was nach 24 Monaten ist, ist heute egal denn die meisten, die bei 1&1 haben bisher und werden künftig ihre Tarife vor Ablauf nachverhandeln. Ein Modell könnte sein, dass Du dann eine neue FB bekommst. Das ist aber alter Hut.
 
Und das Modell solche Tarifoptionen anzubieten hat 1&1 nicht erfunden sondern nur von den Kabelanbietern abgekupfert. Hier gehört Dir aber die Hardware.
Die genauen Modalitäten bei den Kabelanbietern kenne ich nicht.
Die Hardware gehört auch bei 1und1 nach 24 Monaten dem Kunden.
Mir geht es, wie ich schon schrieb, darum, dass man ab dem 25ten Monat eine Gebühr "für ein Gerät" zahlen soll, obwohl man bereits dessen Eigentümer ist.

Ist Euch ein Vertragsmodell bekannt (von mir aus auch in einer anderen Branche), wo dies ebenso ist?

Apropos "fragwürdig" und "rausrechnen":
Mich erstaunt es, dass bei Laufzeitverträgen nicht längst eine gesetzliche Verpflichtung existiert, den effektiven Monatspreis zu nennen.
Analog zur Verpflichtung bei verpackten Lebensmitteln den Preis für 100 oder 1000g anzugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir geht es, wie ich schon schrieb, darum, dass man ab dem 25ten Monat eine Gebühr "für ein Gerät" zahlen soll, obwohl man bereits dessen Eigentümer ist.
Das hast du früher auch (bei einer 7362, die die meisten Kunden wohl haben werden)
 
@ ibu: Wo steht, dass du nach dem 24. Monat etwas für das Gerät bezahlst? Entscheidend sind AGB und die Preisliste. Und dort steht nix davon.
Wie irgendein Mitarbeiter dies nennt, ist unerheblich.
Aus meiner Sicht ist nur die falsche Werbepreisangabe unzulässig, es dürfte nur mit dem Endpreis geworben werden.Bei den Fluggesellschaften gab es kürzlich ein derartiges BGH-Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Hans Jürgen
Ich habe die schriftliche Aussage des Mitarbeiters. Die AGBs lassen das Ganze offen. Auch die Preisliste.
 
Ja das hattest du schon geschrieben, es bedeutet trotzdem nichts.
Und zu deiner Wechselfrage: Ich habe seit mindestens 10 Jahren nicht mehr gewechselt, immer nur gekündigt und dann praktisch Neukundenkonditionen ausgehandelt, das erspart eventuellen Stress bei missglückten Wechseln...
 
Früher habe ich es wie Du gehandhabt. Vor 4 Jahren war mein Provider nicht verhandlungsbereit, daher habe ich schlicht gewechselt. Das Risiko beim Wechseln soll laut einschlägiger Berichte in den letzten Jahren deutlich geringer sein. Das bestätigen auch Berichte von Freunden und Verwandten. Es ging immer geschmeidig.

Zu den AGBs:
Da ich hier scheinbar der einzige bin, dem das Verfahren aufstößt, lasse ich es auf sich beruhen.
 
Man kann es auch anders sicherer handhaben:
Alle Verträge mit Mindestlaufzeit nach 14 Tagen Laufzeit kündigen.

oder

... zu einem IP-basierten von 1und1 umzuziehen. ...
1und1-WEB oder -GMX nutzen.
 
1und1-WEB oder -GMX nutzen.

Ist es richtig, dass man von 1und1 nicht als Neukunde zu GMX/WEB umziehen kann (also bei 1und1 zuvor kündigen), da GMX/WEB Reseller von 1und1 sind?

Und vermutlich kann als 1und1-Kunde auch keinen Neukunden für GMX/WEB werben, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Joe
Aber man erhält keine Neukundenkonditionen bei GMX/WEB, wenn man direkt zuvor bei 1und1 kündigt, richtig?
 
Aber auch da bringt die Frage nicht viel denn was heute ist kann in zwei Jahren ganz anders sein.
 

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