Legal - illegal - ganz egal?

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So gesehen auch wieder wahr.

@knopper22
Die Schaumweinnummer ist doch nicht bescheuerter als andere Steuern.
Niedlich sind die Gesetze in einigen US-Bundesstaaten, die Oralsex unter Strafe stellen usw. oder daß Frösche in Memphis nach 23 Uhr nicht mehr quaken dürfen (eine nette Zusammenstellung hier).


Gruß

Edit: und wer bestimmt nun wieder den Unterschied zwischen "gesund" und "ungesund". Doch nicht das "gesunde Volksempfinden" oder eine andere Chimäre?
 
tsja wie du schon sagst: "niedliche", dass sind ja also noch meist alles ganz harmlose Gesetze, die wahrscheinlich auch nicht mehr angewandt werden.
Ganz anderes aber bei der Sektsteuer, das betrifft uns sehr wohl noch, und wir müssen tatsächlich noch dafür blechen.

Nicht sofort wieder mit dem Finger auf die Staaten zeigen. Klar gibt in jedem Land "bescheuerte" Gesetze.
Aber immerhin, wie ja auch hier schon erwähnt wurde, hat das "evil" America immer noch das recht auf eine Privatkopie von Musik und einer Meinung nach auch Software!
Hier in Deutschland gibt es das nicht mehr.
 
Hö? Sind jetzt die Privatkopien auch schon in unserem Lande verboten worden? Ich war noch auf den Stand, dass man pro Originale eine bestimmte Anzahl an Privatkopien machen/besitzen darf. Die Betonung liegt aber auf PRIVATkopie, also für den eigenen Gebrauch ( dass man die Originale besitzt bzw besessen hat muss allerdings bewiesen werden können)

Aber wenn nun offiziell nichteinmal Privatkopien erlaubt sind, was macht man dann mit verkratzen CDs, die man durch das Kopieren "wiederaufbereiten" möchte, oder eine Kopie für den CD-Wechsler im Auto?
 
Die Privatkopie ist geduldet, aber es besteht kein Anspruch darauf.

Du darfst also eine Privat-Kopie machen, wenn Du es kannst, ohne dabei einen "wirksamen" Kopierschutz zu umgehen, und ohne Programme, die einen "wirksamen" Kopierschutz umgehen können, da der Besitz und die Verbreitung solcher Programme strafbar ist.

Meiner Meinung nach ist ein Kopierschutz nicht wirksam, wenn man ihn umgehen kann, leider ist die offizielle Auslegung dieser Aussage aber anders.

Eine Kopie einer DVD ist also grundsätzlich unzulässig, weil diese durch CSS "wirksam" geschützt ist.

Die meiste aktuelle Musik gibt es nur noch auf "Plasikscheiben" und nicht mehr auf "Compact Disc Digital Audio (CD-DA)". Wenn man darauf achtet, stellt man fest, daß auch das CD-DA Logo nicht mehr drauf ist. Evtl. findet man statt dessen sogar einen Hinweis darauf, daß die CD kopiergeschützt ist (oder gleich das Sony-BMG Rootkit installiert). Ob der durchschnittliche Käufer diese Hinweise zu deuten vermag, weiß ich nicht.

Meiner Meinung nach sollten derartige Produkte als fehlerhaft zurückgegeben werden, da sie nicht dem entsprechend, was der Käufer berechtigterweise von ihnen erwartet.

Wenn Deine neu erworbene Scheibe also im CD-Wechsler im Auto nicht will, hast Du Pech gehabt, und wenn die CD verkratzt ist, solltest Du eben eine neue kaufen. Letzteres ist übrigens sinngemäß die Ansicht eines Vertreters der Musik-Industrie, der es ungefähr so begründet hat: "Wenn eine Tasse kaputt geht, erwartet man ja auch nicht von Hersteller, daß man kostenlos eine neue bekommt." Nicht berücksichtigt wurde bei dieser Aussage, daß ja niemand erwartet, von Hersteller kostenlosen Ersatz für eine CD zu erhalten, die kaputt gegangen ist.

Wenn es nach dem willen der Hersteller ginge, solltest Du sowieso jedesmal bezahlen, wenn Du die CD anhörst, nur ist das bisher "leider" nicht so einfach möglich.
 
Ja ok ist soweit noch erlaubt. Faktisch aber hat fast jede DVD, und auch einige Audio-CD's einen Kopierschutz. Diesen dann wider zu umgehen ist nicht erlaubt, auch nicht wenn man nur eine Privatkopie anfertigen will.
 
So ein Mist - ich habe gerade einen 100,- EUR-Schein hier und stelle fest, dass ich auch davon keine Privatkopie anfertigen darf, dabei hat der noch nicht mal einen Kopierschutz. Dabei würde ich doch niemandem damit schaden, wenn ich die Kopie an meine Freunde weitergebe - Staat und Banken haben doch sowieso genug davon, und wenn nicht, sollen sie sich halt noch ein paar nachdrucken.
 
Wenn eine Tasse kaputt geht, erwartet man ja auch nicht von Hersteller, daß man kostenlos eine neue bekommt

Meiner Meinung nach passt das Beispiel des Vertreters nicht. Es passt besser, wenn man es mit einer dreckigen Tasse vergleicht. Dreckige Tassen kann man ohne weiteres auch nicht wiederbenutzen. Saubermachen kann man sie aber um unbedenklich wieder aus ihr trinken zu können. Das Säubern der Tasse wäre dann vergleichbar mit den Wiederaufbereiten der CD durch eine Kopie. Denn eine ständig springende CD ist genau so unangenehm wie eine verschmutzte Tasse.

Wenn eine Tasse in Scherben zerbricht, verlangt keiner, dass diese vom Hersteller Kostenlos ersetzt wird, das ist richtig. Das trifft aber ebenso auf die CD zu. Wenn sie so beschädigt ist, dass sie absolut nicht mehr abspielbar ist, weil z.B. zu viele oder zu tiefe Kratzer in ihr sind, oder weil sie gar zerbrochen ist, verlangt ebenfalls keiner eine kostenlose neue CD vom Hersteller.
 
Fragt sich nur: Warum ist die CD zerkratzt? Ich vermute mal: Unsachgemäße Behandlung (Lagerung nicht in einer Hülle, draufgetreten, durch den Kies gezogen, ...). Und damit entspricht die zerkratzte CD doch der kaputten Tasse. Denn bei sachgemäßer Behandlung und Lagerung bleibt die auch heile. ;)


Gruß,
Wichard
 
Wer sagt mir denn das ich mit meinem Geldschein nicht machen kann was ich will. Geht sowieso nicht, da muss man schon echt ein Profi sein, aber versuchen darf man es natürlich, nur so zum Spass, das ist doch nicht verboten. Wird ja nicht gleich das SEK die Wohnung stürmen.

Der Vergleich hinkt sowieso, denn wenn man eine CD kopiert ist es ja nicht 1:1 die gleiche, dann müsste man sie ja pressen können, und das geht nicht so einfach.
Es kann also jeder schnell erkennen, dass es sich um eine "gebrannte" handelt, freilich an der Hörqualität ändert das nichts. Aber so ist das eben....

Und um verkratzt oder nicht verkratzt geht es doch garnicht. Sowas passiert schonmal, wenn man sie öfters benutzt, auch wenn man sie immer pfleglich behandelt.
 
Wer sagt mir denn das ich mit meinem Geldschein nicht machen kann was ich will.
Wie hieß das doch? "Wer Geldscheine nachmacht oder verfälscht, nachgemachte oder verfälschte Geldscheine in Umlauf bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren bestraft."

versuchen darf man es natürlich, nur so zum Spass, das ist doch nicht verboten.
Oh doch, das ist es. Aber sicher interessiert es keinen, wenn Du dies in Deinem stillen Kämmerlein machst und die Kopien dieses Kämmerlein niemals verlassen (ebensowenig wie es jemanden interessieren wird, wenn Du im stillen Kämmerlein Kopien Deiner vorhandenen eigenen CDs anfertigst - es sei denn, Du bekommst doch mal "Besuch" und das gefälschte Geld wird gefunden...). Sobald Du jedoch den Geldschein (oder die CD oder die MP3s) anderen zur Verfügung stellst, sieht die Sache ganz anders aus.

Der Vergleich hinkt sowieso, denn wenn man eine CD kopiert ist es ja nicht 1:1 die gleiche, dann müsste man sie ja pressen können, und das geht nicht so einfach.
Ach - ein Geldschein ist dann 1:1 der gleiche?


Gruß,
Wichard
 
Meiner Meinung nach passt das Beispiel des Vertreters nicht. Es passt besser, wenn man es mit einer dreckigen Tasse vergleicht.
Natürlich paßt es nicht. Es sollte nur ein Beispiel sein für Argumente, die tatsächlich verwendet werden. Daß heißt nicht, daß es meine Meinung ist.

Warum ist die CD zerkratzt?
Das spielt zunächst mal keine Rolle. Manche haben auch kleine Kinder, da geht das sehr schnell.

Letztlich geht es darum:
- Bei einer kaputten Tasse kann ich mir möglicherweise helfen (zum Beispiel mit Klebstoff), auf jeden Fall darf ich es.
- Bei einer kaputten CD kann ich mir möglicherweise helfen, ich darf ich es aber nicht. Nach dem Willen der Hersteller in keinem Fall, nach der Gesetzeslage nur dann, wenn die CD nicht kopiergeschützt ist, was auf immer weniger CDs zutrifft.

Und dabei sollte man nicht vergessen, daß wir auf CD-Brenner und CD-Rohlinge Abgaben zugunsten der verschiedenen Verwertungsgesellschaften zahlen, auch wenn wir die Rohlinge nur zur Sicherung unserer eigenen Daten verwenden.
 
Manche haben auch kleine Kinder, da geht das sehr schnell.
Wie ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann, geht das dann mit den Tassen auch sehr schnell.

- Bei einer kaputten CD kann ich mir möglicherweise helfen, ich darf ich es aber nicht.
Wie, es ist inzwischen verboten, die Kratzer aus der CD heraus zu polieren? ;)

Und dabei sollte man nicht vergessen, daß wir auf CD-Brenner und CD-Rohlinge Abgaben zugunsten der verschiedenen Verwertungsgesellschaften zahlen, auch wenn wir die Rohlinge nur zur Sicherung unserer eigenen Daten verwenden.
Punkt für Dich.
Allerdings zahlen wir die Abgaben auch auf Drucker und Scanner, sogar dann, wenn wir damit gar kein Geld duplizieren. ;)
 
...und wer bestimmt nun wieder den Unterschied zwischen "gesund" und "ungesund". Doch nicht das "gesunde Volksempfinden" oder eine andere Chimäre?
Und genau deswegen weiß der Mensch manchmal nicht mehr wo er hingehört oder was er tun soll... es muß ja auch jedes noch so kleine Haar gespalten werden! Bist du nicht Mensch genug, um selber mit vernünftigen Verstand entscheiden zu können, was "gesund" und was "ungesund" ist. O.K.... ich bereite dir jetzt Fugu zum Mittagstisch zu... wohl bekomms... :mrgreen:
 
Allerdings zahlen wir die Abgaben auch auf Drucker und Scanner

Auf Drucker lauf dem neuesten Urteil zumindest nicht, aber die Verwertungsgesellschaften haben es versucht (rückwirkend für alle seit 2001 verkauften Drucker). Ich hoffe stark, daß das Urteil verbindlich ist und auch nach der neuesten Gesetzesänderung so bleibt.
 
Ersetze Drucker durch Kopierer, dann stimmt es wieder.

P.S.: Gerade gefunden: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=031205037
"In Deutschland muss man sich an die GEMA wenden." Hui, da könnte ich mal etliches zurückverlangen...
 
Bist du nicht Mensch genug, um selber mit vernünftigen Verstand entscheiden zu können, was "gesund" und was "ungesund" ist.

Doch, und zwar entscheide ich sowas für mich, aber ohne irgendeinen Anspruch darauf, daß es auch für andere so sein sollte. Auf den "vernünftigen Verstand" geh ich jetzt aber nicht auch noch ein.
Guten Abend.
 
So ein Mist - ich habe gerade einen 100,- EUR-Schein hier und stelle fest, dass ich auch davon keine Privatkopie anfertigen darf, dabei hat der noch nicht mal einen Kopierschutz. Dabei würde ich doch niemandem damit schaden, wenn ich die Kopie an meine Freunde weitergebe - Staat und Banken haben doch sowieso genug davon, und wenn nicht, sollen sie sich halt noch ein paar nachdrucken.

Moin,

eine Privatkopie kannst Du aber nur von etwas anfertigen, wenn es Dir auch gehört. Der Wert auf dem Schein gehört Dir, der Schein selber gehört immer noch der Deutschen Bundesbank. ;) :D
Und als Kopierschutz kannst Du ja die Sicherheitsmerkmale sehen, wie Wasserzeichen, Stichtiefdruck oder Sicherheitsfaden.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich die Audio-CD auf einer Linux-Maschine laufen lasse. Die meisten Kopierschutzmechanismen sind doch auf Windows ausgelegt oder irre ich jetzt?

AirP.
 
Der Wert auf dem Schein gehört Dir, der Schein selber gehört immer noch der Deutschen Bundesbank.
Und die Verwertungsrechte der Musik gehören wem?

Und als Kopierschutz kannst Du ja die Sicherheitsmerkmale sehen, wie Wasserzeichen, Stichtiefdruck oder Sicherheitsfaden.
Bliebe zu klären, ob dieser Kopierschutz wirksam ist.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich die Audio-CD auf einer Linux-Maschine laufen lasse.
Dann liegt tatsächlich kein wirksamer Kopierschutz vor - Quelle müsste ich noch einmal suchen, reiche ich nach.


Gruß,
Wichard

P.S.: Eine Quelle habe ich aufgetrieben, das ist allerdings noch nicht die, die ich meinte:
Mac-Nutzer im Vorteil?

Im Urheberrecht heißt es, "dass wirksame Kopierschutztechnologien" nicht umgangen werden dürfen. Was aber, wenn ein Kopierschutz für das Windows-Betriebssystem entwickelt wurde und ein Mac-System diesen schlichtweg ignoriert? "Man wird sagen können, dass eine Umgehung nicht untersagt ist, wenn sie mit den "normalen technischen Mitteln", die dem Nutzer zur Verfügung stehen, vorgenommen werden kann. Das heißt, spricht mein Brenner auf den Schutz gar nicht an, wird dieser von dem Betriebssystem nicht unterstützt, das ich einsetze, ist das im Zweifel nicht verboten. Normale Mittel wären eben das herkömmliche Brennprogramm oder der "nicht frisierte" CD- oder DVD-Brenner. "Natürlich ist auch ein Betriebssystem kein Umgehungsmittel", meint Kreutzer.
(Quelle: http://www.netzwelt.de/news/73883_2-urheberrecht-was-darf-eigentlich-der.html)


P.S.2: Jetzt habe ich "das Original" wiedergefunden. Das Bundesministerium der Justiz schreibt auf einer seiner Webseiten:
Wann ist ein Kopierschutz wirksam?

* Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht.
(Quelle: http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq)
 
Warum auf Mac oder Linux umsteigen wenn er sich doch unter Windows genauso gut komplett deaktivieren lässt. Sowas aber auch! :):):):)
 
Warum auf Mac oder Linux umsteigen wenn er sich doch unter Windows genauso gut komplett deaktivieren lässt.
Tja, so paradox das auch klingen mag - damit umgehst Du aktiv die Sperre, was nach dem UrhG nun mal nicht zulässig ist...


Gruß,
Wichard
 
Status
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