@ qwertz.asdfgh: Die von dir Verlinkte Website spiegelt in etwa das wieder, was ich hier verfasst habe.
Nur noch etwas Detailierter.
Beim lesen des Verlinkten Artikels fiel mir auf, das der Provider mit dem TR-069 ein sehr mächtiges "Werkzeug" erhällt, der man bei näherer Betrachtung
sehr Kritisch gegenüber stehen muss. Vor allem was die gesamte möglichkeit der Fernwartung des TR-069 an den endgeräten (Routern) angeht.
Zugangsdaten für Interneteinwahl:
Schon damals war es üblich gewesen, das wenn man sich einen Router angeschafft hat, und hatte dabei Provider X das dann in etwa
beschrieben stand, (Handbuch zum Router) wie was eingestellt werden musste.
Bei den damaligen "Anfänglichen" Zeiten wo es immer mehr Leute gab, die an ihren Anschlüssen einen Router Betreiben wollten das man
erstmal gucken musste, wie man die Zugangsdaten in den Router eingetragen bekommt.
Ging das aus dem Handbuch nicht hervor, so musste man in Foren Suchen wie sich das zusammen setzt.
Ansich sähen sollche Anleitungen ähnlich dem hier, für T-Online anschlüsse aus:
xxxxxxxxxxxxyyyyyyyyyyyy#0001@t-online.de
Gemäß:
AnschlußkennungT-Onlinenummer#0001@t-online.de
Vom Grundsatz her machen das z.b die Fritzboxen nicht anders.
Bei den "Bekannten" Anbietern, die auch AVM bekannt sind, sind die Eingabemasken Benutzerfreundlicher, und man muss nur die Daten Betrefflich der
Eingabemaske eintragen.
Letzlich wird das dann zusammengebaut und verschmilzt mit o.g. Schema, für die Einwahlzugangsdaten. -> AnschlußkennungT-Onlinenummer#
[email protected]
Ansonsten ist ja bereits zu dem Thema einiges gesagt oder alles genannt worden.
Aber es sollte sich jeder deinen Verlinkten Artikel durchlesen.
Der Anbieter der dann iin die Pflicht zu nehmen wäre, ginge nur durch erlassene gesetzesgebung, die es Aktuell nicht gibt.
Jedenfalls nicht nach DE Recht, die durch EU-Richtlinien vorgeschrieben sind.
Und was sagt uns das??
Provider können weiter machen wie bisher, denn an Gesetzesgebung fehlt es hier, und somit kommt an wie schön in dem Artikel beschrieben
zum Ergebnis, und wie von mir erwähnt, das es wiederkehrende verhältnisse mit der Bundespost gibt
die Damals die Telekommunikations Netze errichtet, und Betrieben haben zur Bestimmung
welche Geräte betrieben werden dürfen, und welche nicht.
Wenn der Anbieter keine Zugangsdaten rausrücken will, und der Kunde vom Anbieter ein gerät vor die Nase gesetzt bekommen hat
ist und bleibt das Gerät für mich ein zwangsgerät.
Ud somit ist man weiter der "Willkür" der Anbieter ausgesetzt.
Denn dadurch das er keine Daten Preis gibt, entscheidet er ja schon Bereits, welche Geräte an dem Anschluss betrieben werden Dürfen.
Und das sind die Beschriebenen Rückschritte, in Richtung Bundespost.
Ich kann für mich alleine gesprochen nur davon Sprechen wie es bei mir mit der Telekom aussieht.
Die Telekom selbst hat in Ihrem Portfolio nur Geräte in diesem Schema: W SpeedportXXX V (W = WLAN - XXX TYP - V = VDSL)
Es gibt auch nichts anderes was man auswählen könnte.
Die Telekom räumt aber dem Kunden ein, ein Gerät seiner wahl an dem Anschluss Betreiben zu dürfen.
Bei VDSL/VoIP wird sogar extra darauf hingewiesen, das der Router IP Fähig sein muss.
Diese IP Fähigkeit bezieht sich auf die Telefonie -> VoIP
Auch hier ist die Einrichtung "Einfach" gehalten durch die Telekom.
Die Rufnummern die man zugewiesen bekommen hat, können z.b. auch nur innerhalb des Telekomnetzes "Registriert" werden.
Zwar haben die einzelnen Rufnummern (wenn dies von Kundenseite her gewünscht -> Kundencenter (Online)) die möglichkeit zusätzlich
ein Passwort zu generieren.
Ansonsten haben die Rufnummern die man von der Telekom bekommen hat das merkmal, das diese nur unter der Kundenkennung (AnschlußkennungT-Onlinenummer#
[email protected]) Freigeschaltet werden, und nicht an anderen Anschlüssen funktionieren sollten.
Sollte sich das inzwischen geändert haben (ist mir nichts drüber bekannt) dann wäre das ein großes Manko, da ich ja sodann jede xbeliebige Rufnummer Anmelden könnte, die ja garnicht zu meinem anschluss gehört.
Es hat alles iwo seine vor und nachteile.