Koalitionsvertrag: Große Koalition lehnt Routerzwang ab

Mal schauen wann es in Kraft tritt, und was dann wirklich noch da drin steht.
Wenn sie überhaupt eine "Große Koalition" bilden.
 
Grundsätzlich finde ich in diesem bzw. im wirtschaftlichen Zusammenhang mehr Freiheiten immer besser. Was sich konkret für mich ändern wird, weiß ich noch nicht so genau. Ich warte auf jedenfall bis alles in trockenen Tüchern ist. So ein Hin und Her wie das im Moment mit der Koalition ist, da weiß man nie was noch passiert.
 
Mit dem schwammigen Wortlaut ist z.B. der o2-IAD-Schrott bzgl. Telefonie immer noch nicht vom Tisch.
 
Artikel schrieb:
"Die zur Anmeldung der Router [...] am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen."

Betrifft z.B. IMHO auch die Telekom - wer einen Nicht-Speedport/Fritzbox verwenden will, muß sich erst mal eine "Bastelanleitung" für den Benutzernamen besorgen - kann doch nicht sooo schwierig sein, den kompletten Benutzernamen irgendwo hin zu drucken :rolleyes:
 
Als ich meinen Entertain vertrag abgeschlossen habe, habe ich von der Telekom (T-Online) die Zugangsdaten erhalten.
Konnte diese dann in meine Fritz!Box eintragen.

Selbst als ich damals DSL beantragt hatte, wo DSL soweit war, das man T-DSL 768 beantragen konnte
gab es per Brief die Zugangsdaten für die Interneteinwahl.

Damals war es ja noch so, das man an Router nicht wirklich gedacht hat.
Ich hatte damals immer einen 386er PC an dem Siemens T-DSL Modem angeschlossen gehabt.

Als ich erfahren habe, das man sogar einen Router betreiben kann, hatte ich nen Draythek-Vigor 3xxx gehabt.

Wenn ich mich recht entsinnen kann, durch erzählungen aus meinem Bekannten und Freundeskreis
hatte doch zu jener Zeit die 1&1 damit angefangen Router (Fritzboxen)
mit dem sogenanten "Starterpin" auszuhändigen, worauf das ganze durch 1&1 + gmx übernommen, weil alle 3 (web.de, gmx.de, 1&1) unter einem Dach geführt werden -> United Internet AG.

Das steht ja etwa in dem Zusammenhang mit der Umstellung der Telefonie zu Voip.

Diese genanten Provider lieferten Geräte aus, bei denen ein Startercode benötigt wird, damit die Box Konfiguriert wird. -> TR-069 (Fernkonfiguration).
Dies sollte den "Vorteil" haben, das der Kunde in dieser Box nur den Starterpin eingibt, und sich die Box die Konfiguration vor allem die Einstellungen
für das VoIP vom Provider herunter zu holen, damit der "Kunde" nur noch seine Hardware anschließen konnte, und direkt loslegen kann.

Dies ist der Eigentliche Grund, warum die Provider mehr oder weniger diese art von Routerzwang eingeführt haben.

Wenn ich aber vergleiche, das Damals bei Vertragsabschluss die T-DSL Kosten bezahlt wurden als 1x Kosten wegen Einrichtung, ist auch hier
das DSL Modem was es damals gab mit im Preis inbegriffen gewesen.

Heutzutage fällt ja oft der Anschlusspreis weg, weil man Kombipakete bekommen kann.

Anderes Beispiel....

Für die ganzen Geräte die ich an einem T-DSL Anschluß betreiben kann, gibt es geräte wie Sand am Meer, und so habe ich ja mehr oder minder die
qual der wahl, wo sich "Ließchen Müller" sich mit sicherheit nicht auskennt, und doch nur Internet machen möchte.

Jetzt nehmen wir mal die Zugangstechnik, die über TV-Kabel kommen.

Aus der Router sicht für "Cable" gibt es meines arachtens nur 2 Geräte, diese sind von AVM.
Reine Cable-Modems gibt es verschiedene Typen, die verschieden einsetzbar sind.
Dies ist wiederum abhängig von der Geschwindkeit die man bei dem Kabelprovider gebucht hat.

Es ist ansich viel Schwieriger für Kabelanschlüsse etwas vernünftiges zu finden.
Zwar könnte man aus der Bucht geräte Kaufen, aber daran habe ich erhebliche bedenken, denn bei den Kabelanbietern müssen diese
Geräte Proviosiert werden, (MAC ADRESSE/Seriennummer) diese muss Freigeschaltet werden, weil Kabelnetze wenn man sich das als Netz betrachtet
anschaut, nichts anderes ist, wie ein LAN Netzwerk.

Da unterschiedliche Zugangstechniken verwendet werden, ist man mehr oder weniger der gelackmeierte, denn hätte man bei Kabel beispielsweise
nur das Modem, dann hat man ja zumindest eine möglichkeit an dem Modem den Router anzuschließen.

Kabelinternet hat grundsätzlich keine Zugangsdaten für die Interneteinwahl, da dies Automatisch geschieht, durch Freischaltung
der MAC bzw. der Seriennummer des verwendeten, und von dem Kabelprovider zur verfügung gestelltes Gerät.

Meiner Ansicht nach ist das ganze Subjektiv betrachtet schwierig ein gleichmaß, oder mittelmaß für alle zu finden.

Wenn der Routerzwang weg fallen sollte, und man hätte dann selbst bei Kabelanschlüssen die möglichkeit
selbst einen Geeigneten Router sich anzuschaffen, der an der Leitung auch Betrieben werden darf, dann wäre das ja okay.

Auf der anderen Seite nimmt aber das mit dem Routerzang wieder ausmaße an, wie sie Damals durch Bundespostzeiten
gewesen sind, wo durch die POST Bestimmt worden ist, welche geräte an den Anschlüssen Betrieben werden dürfen.

Ich sehe für das Problem 3 möglichkeiten entgen zu wirken, hat aber auf beiden seiten seine vor und nachteile:

1. Die Provider vergeben weiterhin zur Einwahl IN das Internet ein MODEM wo der Kunde "Dahinter" dann seinen Eigenen Router betreiben darf.
Der Anbieter müsste hierbei aber dennoch die Zugangsdaten raus geben, damit sich der Router des Kunden über das Modem zum Internet einwählen kann.

Sollte es jetzt eine Störung geben, so wäre dann der Provider in die Pflicht zu nehmen, die Leitung bis zu diesem Modem zu "Entstören".
Sollte das Problem welches Auftritt durch das "Kundengerät" zurück zu führen sein, hat der Kunde dafür zu sorgen diese Störung zu beseitigen.
Sollte der Kunde nich Technikversiert sein, könnte er ggf. den Anbieter zwecks Technischem Support zu rate ziehen, welche dann Kostenpflichtig abzurechnen ist.

Auf seiten des Anbieters würde das ggf. Bedeuten, das deren Technik Personal sich mit den auf den Geräten am Markt spezialisieren müsste, ggf. müsste man dann eine umschulung machen, sofern von Nöten.

Das wiederum schlägt sich auf den Preis des Gesamten anschlusses nieder, und ich denke das hierbei dann wieder Anschluß gebühren anfallen werden.
Dieses Geld könnte dann jeweils dafür verwendet werden, weiterhin in die Netze zu investieren, und deren aus, und umbau zu finanzieren.
Andererseits kann ein Teil des Geldes in die umschulungsmaßnahmen fließen. - Irgendwoher muss die Umschulung ja auch Finanziert werden.

2. Der Kunde hätte weiterhin die möglichkeit ein Gerät seiner Wahl zu betreiben, als Kombipaket, muss aber dann
über den Provider "Miete" für das gerät zahlen. - Passiert hier ja schon unlängst bei den Speedports bei der Telekom.
Möglichkeit wäre, das der Anbieter mehrere Modelle unterschiedlicher Hersteller ordern könnte, und deren Kunden dann zur verfügung stellen.

Bei den Mietgeräten wäre dann der Anbieter wieder in die Pflicht zu nehmen, bei einer Störung bis zu diesem Gerät zu Entstören, und Störungen
auf eigene Kosten zu beseitigen.

Weiterer Nachteil: Auch hier wirkt sich das auf den Preis aus, und viele Provider würden dann sang und klanglos untergehen, weil diese Kosten imens wären
und man sich am Markt nicht mehr halten könnte.

3. Der "Kunde" hätte ein eigenes Kombigerät -> Modem mit Routerfunktion.. Im falle einer Störung zu Punkt 1 wäre der Anbieter verpflichtet bis zum Anschluss zu entstören.
Alles was dahinter liegt, liegt im verantwortungsbereich des Kunden. Gibt es Probleme die durch sein gerät verursacht werden, hat er für die Störungsbeseitigung zu sorgen.

Das dilemma ist ja, das Viele sagen, es muss immer Billig, und Geiz ist geil.

Nicht nur der Anbieter macht den Markt aus, die Kunden tun ihr übriges dazu.

Wenn ich als Provider gezwungen wäre dem Kunden ein Gerät zur verfügung zu stellen, dann würde ich das auch über den Starterpin lösen.

Weier würde ich auch dafür sorgen, das Einstellungsfeatures was ja so manche Fritzbox mitbringt, hinaus gefiltert werden, das Diese Funktion dem Kunden nicht zur verfügung stünden.

Wichtig wären Funktionen zur Telefonie, Internetportfreigaben.

Je nach Fritzbox vll. noch die NAS Funktion, die möglichkeit des Anlegens von Telefunbüchern, und die möglichkeit angeschlossene Telefone lediglich nur noch die Rufnummer
zuzuweisen.

Nicht umsonst gibt es von den Meisten Providern "GEBRANDETE" Hardware.

Damit dann ansich die Sicherheit mit dem "GEBRANDETEM" Endgerät sichergestellt bleibt, muss sich das gerät beim Anbieter melden um ihn mitzuteilen das an der Konfiguration nicht herumgespielt wurde.

Dabei könnte dann das Gerät bei jeder einwahl zum Internet eine selbstdiagnose stellen, um festzustellen ob etwas Manipulliert wurde.

Bei verdacht der Manipullation würde ich die einwahl einschränken, dem Kunden anschreiben und darauf hinweisen das er den Originalzustand wieder herzustellen hat.
Bei nicht reagierens die einwahl zum Netz komplett untersagen.

Das unter der vorraussetzung, das der Provider ein Endgerät zur verfügung stellt.

Wenn der Kunde ein Eigenes hat, ist der Anbieter dazu nicht berechtigt, da der "Kunde" dafür sorge zu tragen at, das mit "seiner" Hardware kein unfug betrieben werden kann.

Egal wie man es nimmt, es müssen beide seiten abgesichert, und auf der Sicheren Seite stehen.

Mit unter ist ja durch die Automatische Konfiguration der Telefonische Support zurück gegangen, weil die Kunden sich um nichts mehr kümmern brauchen.
Es gab reihenweise rückfragen, zwecks konfigurationen, gerade bei VoIP.

Hier reicht ja schon 1 zahlendreher, und eine Anmeldung an dem SIP Server des Anbieters ist keine Registrierung nötig, wegen fehleingaben.

Daher ist man ja übergegengen zu diesem TR-069 der das Gerät aus der Ferne über den Anbieter Konfiguriert.
Dabei Fragt das Gerät beim Anbieter an, und der stellt für das Gerät die Konfiguration aus.

Mit unter wird bevor der Kunde seine Starterpin eingibt die Box entsprechend darauf vorbereitet, und das geschieht Manuell über die Technik des Anbieters.

Man hat sich dabei schon etwas gedacht, es zu erleichtern.

Würde der Kunde ein Eigenes Gerät besitzen, müsste man so dann vll. noch überlegen das der Anbieter von der Konfiguration "entbunden" wird, und der "Kunde" es selst einrichten muss, oder er würde sich für entsprechendes entgeld hilfe über den Support als Daheimservice "Buchen".

Auch dies wird sich auf dem Preis niederschlagen.

So wie es derzeit läuft wäre das meiner Meinung nach schon okay, wäre aber an vielerlei stellen zu Optimieren.

Egal wie man das nimmt, der Kunde will es immer Billig haben, aber wenn es vom Finanziellen her nicht ausreicht...

Je Billiger ales wird, wer Garantiert dabei, das es vom Technischen aufwand betrachtet nicht zu Problemen kommt?

Das kann jeden ISP/TELKO treffen.

Ganz gleich wie in diesem Koalitionsvertrag entschieden wird, es wird sich eines ändern:

Der Preis, das der Kunde mehr bezahlen muss.

Und somit hätte man den Ärger den leuten zu verdanken, die sich dann immer wieder Sagen: Geiz ist Geil.

Jetzt könnt ihr mich meinetwegen Steinigen, aber ganz gleich wie entschieden wird, es wird immer auf den Kosten der "Kunden" ausgetragen.

Evtl. habt ihr ja andere ansichten.
 
Ich sehe für das Problem 3 Möglichkeiten entgegen zu wirken, hat aber auf beiden Seiten seine Vor und Nachteile:

Wieso muß es eine Lösung für Alle geben :confused:

Für den "Super-DAU" kann der Provider den Standardrouter mit TR-69 bereit halten - einstöpseln und Startcode eingeben - dann wird Alles fertig eingerichtet, und der Provider kriegt Remote-Zugriff für Updates/Configs - die Technik dafür ist ja vorhanden.

Der Kunden, der es selbst hin bekommt einen Router und/oder ein IP-Phone einzurichten, nimmt die Zugangsdaten und richtet seine eigene Hardware ein - dabei kann er je nach vorhandenem Geschick TR-69 aktivieren, oder ausgeschaltet lassen.

Ich sehe irgendwie keine Notwendigkeit dem Kunden diese Entscheidung abzunehmen !

Wenn die Provider die eigene Hardware für wenig Geld oder kostenlos abgeben, wird sich der Großteil der Kunden für die Provider-Hardware entscheiden - Wenn ein Provider 100+€ oder Miete für seine Hardware verlangt, werden viele Kunden nach günstigeren Alternativen suchen - die Marktwirtschaft richtet das ganz von alleine ;)

Letztendlich muß der Provider, der kostenlose Hardware an seine Kunden abgibt, am Service sparen und/oder höhere monatliche Gebühren verlangen - irgendwo muß das Geld ja her kommen !
 
Letztlich ist es sowieso egal wie entschieden wird.
Aus meiner sicht wird der "Kunde" so oder so zur "Kasse" gebeten.

Klar könnte man dann noch schauen, das wenn der Kunde dabei Technisch versiert ist, und durchaus selbst in der lage sein "könnte"
seine Geräte selbst zu verwalten.

Dabei sollte dann aber der Anbieter "Entbunden" werden, wenn der Kunde es wünscht die Installation bzw. Konfiguration selbst vorzunehmen.

Irgendwo muss dabei auch das Gleichgewicht wieder hergestellt werden.
Der Provider Darf in diesem falle bei Verschulden des Kunden nicht haftbar gemacht werden.
Denn schließlich wollte der Kunde ja eine selbst einrichtung seiner Hardware.
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwas seltsam finde ich es schon, dass ein solches Thema Gegenstand der Koalitionsverhandlungen ist.
Wenn man sonst keine Probleme hat ...
Es gibt wahrlich wichtigere Dinge mit weitaus gravierenderen Auswirkungen als ein Routerzwang, der ohnehin nur für eine verschwindende Minderheit relevant ist. Der Internet-Normalo kann doch eh nicht beurteilen, ob eine Fritzbox, ein Netgear oder ein Cisco-Router für seine Anforderungen besser ist.
 
Wenn ich mich recht entsinnen kann, durch erzählungen aus meinem Bekannten und Freundeskreis hatte doch zu jener Zeit die 1&1 damit angefangen Router (Fritzboxen) mit dem sogenanten "Starterpin" auszuhändigen, worauf das ganze durch 1&1 + gmx übernommen, weil alle 3 (web.de, gmx.de, 1&1) unter einem Dach geführt werden -> United Internet AG.

Das steht ja etwa in dem Zusammenhang mit der Umstellung der Telefonie zu Voip.

Diese genanten Provider lieferten Geräte aus, bei denen ein Startercode benötigt wird, damit die Box Konfiguriert wird. -> TR-069 (Fernkonfiguration). Dies sollte den "Vorteil" haben, das der Kunde in dieser Box nur den Starterpin eingibt, und sich die Box die Konfiguration vor allem die Einstellungen für das VoIP vom Provider herunter zu holen, damit der "Kunde" nur noch seine Hardware anschließen konnte, und direkt loslegen kann.

Dies ist der Eigentliche Grund, warum die Provider mehr oder weniger diese art von Routerzwang eingeführt haben.
Das ist doch falsch. Der Startcode erleichtert die Einrichtung, ist aber nicht zwingend zur Einrichtung notwendig. Alle Geräte können auch mit den genauen Zugangsdaten selbst eingerichtet werden...
 
Evtl. habt ihr ja andere ansichten.

Allerdings:

Als ich meinen Entertain vertrag abgeschlossen habe, habe ich von der Telekom (T-Online) die Zugangsdaten erhalten.
... gab es per Brief die Zugangsdaten für die Interneteinwahl.

GottSeth meint das "Zusammenbasteln" der Zugangsdaten (siehe mein Link in [post=1965755]Beitrag #6[/post]), das müsstest du auch machen wenn dein Router die Telekom nicht als Provider kennt bzw. nur "Username" und "Passwort" für die PPPoE-Verbindung haben möchte (dies steht nicht in den Briefen die du erhalten hast) und nicht wie z.B. FritzBoxen nach T-Onlinenr., Anschlusskennung und Mitbenutzersuffix fragt.

... hatte doch zu jener Zeit die 1&1 damit angefangen Router (Fritzboxen) mit dem sogenanten "Starterpin" auszuhändigen, ...

"Startpin" != (ungleich) Routerzwang!

Dies ist der Eigentliche Grund, warum die Provider mehr oder weniger diese art von Routerzwang eingeführt haben.

Nein, die Einführung bzw. Verwendung eines "Startcode" hat nichts mit Routerzwang zu tun! 1&1 hat schließlich auch keinen Routerzwang wie z.B. O2 und trotzdem gibt es bei 1&1 einen Startcode für den eigenen "supported Router" (nicht zu verwechseln mit Zwangsrouter!).

Bitte auch nicht Zwangsmodem mit Zwangsrouter verwechseln!

Man könnte annehmen das bei den Kabelanbietern (zumindest früher) ausschließlich "Modemzwang" bestand, das ist aber nicht 100% korrekt da an diese "Modems" auch die (analogen) Telefone angeschlossen werden müssen (bei einem entspr. Tarif mit Telefonie), das Modem also eine Dienstetrennung durchführt (im Modell B2 der BNetzA beschrieben). Von daher halte ich das nicht wirklich für ein reines Zwangsmodem, zumindest nach den aktuellen Modellvorschlägen der BNetzA (Modell B1) sollte dabei keine Dienstetrennung erfolgen.
Jedoch gehen immer mehr KNB auf ein Zwangsrouterkonzept über (besonders negativ auffallend z.B. der TC7200 wo der Bridge-Modus derzeit nicht aktiviert werden kann), auch die FritzBox Cable Modelle (es gibt mittlerweile übrigens 4 Modelle: 6320, 6340, 6360 und 6490) sind sog. Zwangsrouter, da diese ebenso wie reine Kabelmodems provisioniert werden müssen.

Aus der Router sicht für "Cable" gibt es meines arachtens nur 2 Geräte, diese sind von AVM.

(Zwangs)-WLAN-Router mit integr. DOCSIS-Kabelmodem gibt es mittlerweile wie Sand am Meer! Z.B. von Cisco, Hitron oder auch Technicolor mit dem TC7200... Nicht nur von AVM. :roll:

Zwar könnte man aus der Bucht geräte Kaufen, aber daran habe ich erhebliche bedenken, ...

Richtig, diese müssen "provisioniert" werden, daher redet man ja auch von "Zwangsroutern" bzw. "Zwangsmodems". :roll:

weil Kabelnetze wenn man sich das als Netz betrachtet anschaut, nichts anderes ist, wie ein LAN Netzwerk.

Nö, man spricht eher von einem "shared Medium" auf der letzten Meile. LAN-Netzwerke sind heutzutage üblicherweise geswitcht und von daher auch nicht wirklich 1:1 vergleichbar.

Kabelinternet hat grundsätzlich keine Zugangsdaten für die Interneteinwahl, ...

Die MAC-Adresse ist quasi die Berechtigung oder die "Zugangsdaten".
Das Modell B1 der BNetzA wäre aber für die KNB passender, ein Zwangsmodem welches über die Ethernetschnittstelle alle Dienste (auch Telefonie per SIP) transparent zur Verfügung stellt ohne Dienstetrennung, das gibt es bis jetzt nicht bei deutschen KNBs im PK-Bereich (eine Alternative wäre derzeit ein Tarif ohne Telefonie und die Verwendung eines VoIP-Anbieters).

Meiner Ansicht nach ist das ganze Subjektiv betrachtet schwierig ein gleichmaß, oder mittelmaß für alle zu finden.

Ist nicht schwierig, siehe Modelle der BNetzA.
Eine Regel/Gesetz (oder was auch immer), welches je nach Zugangsart Modell A oder B1 zulässt wäre ohne weiteres auf alle Zugangstechniken anwendbar.
Man unterscheidet z.B. auf der letzten Meile zwischen Zugängen mit dedizierten Zuleitungen wie bei xDSL (Modell A) oder zwischen "shared Medium"-Anbindungen wie z.B. Kabel-TV oder FTTH-GPON (Modell B1).

Ich sehe für das Problem 3 möglichkeiten entgen zu wirken, ...

Ich sehe nur eine! Und zwar Routerzwang verbieten!
Die Provider dürfen aber gerne ihre "supported Router" weiterhin anbieten. Und das ganze hätte imho auch keine Nachteile.

1. Die Provider vergeben weiterhin zur Einwahl IN das Internet ein MODEM wo der Kunde "Dahinter" dann seinen Eigenen Router betreiben darf.

s.h. BNetzA-Modell B1

Der Anbieter müsste hierbei aber dennoch die Zugangsdaten raus geben, damit sich der Router des Kunden über das Modem zum Internet einwählen kann.

Muss er nicht unbedingt bei einem provisionierten Modem, s.h. DHCP. Ist im Endeffekt die Entscheidung des Providers ob er darüber DHCP ohne Zugangsdaten oder z.B. PPPoE mit Zugangsdaten verwendet, hat mit Routerzwang nichts zu tun. die evtl. benötigten SIP-Zugangsdaten (bei Tarif mit Telefonie) müssen allerdings ebenfalls herausgegeben werden.

Sollte es jetzt eine Störung geben, so wäre dann der Provider in die Pflicht zu nehmen, die Leitung bis zu diesem Modem zu "Entstören".

Richtig, es sei denn der Kunde betreibt einen "supported Router" vom Provider hinter diesem Modem.

Sollte das Problem welches Auftritt durch das "Kundengerät" zurück zu führen sein, hat der Kunde dafür zu sorgen diese Störung zu beseitigen.

Richtig, ist ja jetzt auch schon so wenn der Kunde keinen "supported Router" einsetzt, wie z.B. bei 1&1 die FritzBox oder bei Telekom der Speedport, beides keine Zwangsrouterkonzepte!

Sollte der Kunde nich Technikversiert sein, könnte er ggf. den Anbieter zwecks Technischem Support zu rate ziehen, welche dann Kostenpflichtig abzurechnen ist.

... wenn der Kunde keinen "supported Router" einsetzt. Aber warum sollte das ein technisch weniger versierter Kunde tun?

Auf seiten des Anbieters würde das ggf. Bedeuten, das deren Technik Personal sich mit den auf den Geräten am Markt spezialisieren müsste, ggf. müsste man dann eine umschulung machen, sofern von Nöten.

Quatsch.

Wenn ich als Provider gezwungen wäre dem Kunden ein Gerät zur verfügung zu stellen, dann würde ich das auch über den Starterpin lösen.

Ein "Zwangsrouter" oder "supported Router" bräuchte theoretisch noch nicht einmal unbedingt eine "Starterpin", ginge auch ganz ohne. :roll:


Warum schreibst du eigentlich soviel (tw. unrelevanten) Text zu dem immer gleichen Thema? :confused:
Im Endeffekt liest sich das kaum jemand durch (da werde ich wohl eher eine Ausnahme sein).

Abgesehen davon hat man sich bei der Öffentlichen Anhörung zu Zwangsroutern (bzw. "Schnittstellen an Netzabschlusspunkten") der BNetzA auch schon um diese "Probleme" Gedanken gemacht und daher auch die Modelle A und B1 bis B3 ausgearbeitet.

Abgesehen davon geht es nicht nur um "Branding" oder Featureeinschränkungen bei Zwangsroutern. Die Entwicklung neuer Funktionen, Features und auch der Sicherheit usw. wird sicherlich nicht so emotional wie derzeit weiter erfolgen, es besteht ja dann auch kein "Druck" mehr am Markt.

Da du ja scheinbar gerne lange Text schreibst nehme ich mal an das du auch gerne liest: "Providers Freud"

So wie es derzeit läuft wäre das meiner Meinung nach schon okay, ...

In die Richtung in die es sich derzeit scheinbar entwickelt, vor allem bei den KNBs, ist das ganz und gar nicht OK.

Egal wie man das nimmt, der Kunde will es immer Billig haben, aber wenn es vom Finanziellen her nicht ausreicht...

Viele Kunden wollen es billig, andere wiederum wollen ein gutes Produkt und wären auch bereit dafür zu bezahlen. Aber mit dem Verbot von Zwangsroutern hat das nichts zu tun, das zeigen z.B. auch Provider bzw. Reseller wie 1&1 oder Easybell, beide ohne Routerzwang.

Jetzt könnt ihr mich meinetwegen Steinigen, aber ganz gleich wie entschieden wird, es wird immer auf den Kosten der "Kunden" ausgetragen.

Ja, ich würde dich "Steinigen" ;) aber nicht für deine Meinung sondern für deine langen Texte. Das wäre sicherlich auch wesentlich kürzer möglich gewesen... :eek:
Ich gestehe ja das ich manchmal auch gerne lange und ausführlich schreibe bzw. kommentiere (wie z.B. gerade jetzt), aber man kann es auch übertreiben.


Dabei sollte dann aber der Anbieter "Entbunden" werden, wenn der Kunde es wünscht die Installation bzw. Konfiguration selbst vorzunehmen.

Du solltest damit anfangen von Zwangsroutern, Zwangsmodems und "supported Routern/IADs" zu unterscheiden, nicht alles soll, kann und wird "verboten" werden.


Etwas seltsam finde ich es schon, dass ein solches Thema Gegenstand der Koalitionsverhandlungen ist.

Ganz und gar nicht seltsam sondern imho sogar wichtig. Vermutlich ist es jetzt deshalb mit in die Koalitionsverhandlungen aufgenommen worden da die BNetzA vor kurzem mit ihrer öffentlichen Anhörung dazu ein wenig den "Stein ins rollen" gebracht hat.

Es gibt wahrlich wichtigere Dinge mit weitaus gravierenderen Auswirkungen als ein Routerzwang, der ohnehin nur für eine verschwindende Minderheit relevant ist. ...

Auch dir empfehle ich den o.g. (verlinkten) c't-Artikel "Providers Freud".
 
@ qwertz.asdfgh: Die von dir Verlinkte Website spiegelt in etwa das wieder, was ich hier verfasst habe.
Nur noch etwas Detailierter.

Beim lesen des Verlinkten Artikels fiel mir auf, das der Provider mit dem TR-069 ein sehr mächtiges "Werkzeug" erhällt, der man bei näherer Betrachtung
sehr Kritisch gegenüber stehen muss. Vor allem was die gesamte möglichkeit der Fernwartung des TR-069 an den endgeräten (Routern) angeht.

Zugangsdaten für Interneteinwahl:

Schon damals war es üblich gewesen, das wenn man sich einen Router angeschafft hat, und hatte dabei Provider X das dann in etwa
beschrieben stand, (Handbuch zum Router) wie was eingestellt werden musste.

Bei den damaligen "Anfänglichen" Zeiten wo es immer mehr Leute gab, die an ihren Anschlüssen einen Router Betreiben wollten das man
erstmal gucken musste, wie man die Zugangsdaten in den Router eingetragen bekommt.

Ging das aus dem Handbuch nicht hervor, so musste man in Foren Suchen wie sich das zusammen setzt.

Ansich sähen sollche Anleitungen ähnlich dem hier, für T-Online anschlüsse aus:

xxxxxxxxxxxxyyyyyyyyyyyy#0001@t-online.de

Gemäß: AnschlußkennungT-Onlinenummer#0001@t-online.de

Vom Grundsatz her machen das z.b die Fritzboxen nicht anders.
Bei den "Bekannten" Anbietern, die auch AVM bekannt sind, sind die Eingabemasken Benutzerfreundlicher, und man muss nur die Daten Betrefflich der
Eingabemaske eintragen.

Letzlich wird das dann zusammengebaut und verschmilzt mit o.g. Schema, für die Einwahlzugangsdaten. -> AnschlußkennungT-Onlinenummer#[email protected]

Ansonsten ist ja bereits zu dem Thema einiges gesagt oder alles genannt worden.

Aber es sollte sich jeder deinen Verlinkten Artikel durchlesen.

Der Anbieter der dann iin die Pflicht zu nehmen wäre, ginge nur durch erlassene gesetzesgebung, die es Aktuell nicht gibt.
Jedenfalls nicht nach DE Recht, die durch EU-Richtlinien vorgeschrieben sind.

Und was sagt uns das??

Provider können weiter machen wie bisher, denn an Gesetzesgebung fehlt es hier, und somit kommt an wie schön in dem Artikel beschrieben
zum Ergebnis, und wie von mir erwähnt, das es wiederkehrende verhältnisse mit der Bundespost gibt
die Damals die Telekommunikations Netze errichtet, und Betrieben haben zur Bestimmung
welche Geräte betrieben werden dürfen, und welche nicht.

Wenn der Anbieter keine Zugangsdaten rausrücken will, und der Kunde vom Anbieter ein gerät vor die Nase gesetzt bekommen hat
ist und bleibt das Gerät für mich ein zwangsgerät.

Ud somit ist man weiter der "Willkür" der Anbieter ausgesetzt.
Denn dadurch das er keine Daten Preis gibt, entscheidet er ja schon Bereits, welche Geräte an dem Anschluss betrieben werden Dürfen.
Und das sind die Beschriebenen Rückschritte, in Richtung Bundespost.

Ich kann für mich alleine gesprochen nur davon Sprechen wie es bei mir mit der Telekom aussieht.

Die Telekom selbst hat in Ihrem Portfolio nur Geräte in diesem Schema: W SpeedportXXX V (W = WLAN - XXX TYP - V = VDSL)
Es gibt auch nichts anderes was man auswählen könnte.

Die Telekom räumt aber dem Kunden ein, ein Gerät seiner wahl an dem Anschluss Betreiben zu dürfen.
Bei VDSL/VoIP wird sogar extra darauf hingewiesen, das der Router IP Fähig sein muss.
Diese IP Fähigkeit bezieht sich auf die Telefonie -> VoIP

Auch hier ist die Einrichtung "Einfach" gehalten durch die Telekom.

Die Rufnummern die man zugewiesen bekommen hat, können z.b. auch nur innerhalb des Telekomnetzes "Registriert" werden.
Zwar haben die einzelnen Rufnummern (wenn dies von Kundenseite her gewünscht -> Kundencenter (Online)) die möglichkeit zusätzlich
ein Passwort zu generieren.

Ansonsten haben die Rufnummern die man von der Telekom bekommen hat das merkmal, das diese nur unter der Kundenkennung (AnschlußkennungT-Onlinenummer#[email protected]) Freigeschaltet werden, und nicht an anderen Anschlüssen funktionieren sollten.

Sollte sich das inzwischen geändert haben (ist mir nichts drüber bekannt) dann wäre das ein großes Manko, da ich ja sodann jede xbeliebige Rufnummer Anmelden könnte, die ja garnicht zu meinem anschluss gehört.

Es hat alles iwo seine vor und nachteile.
 
Beim lesen des Verlinkten Artikels fiel mir auf, das der Provider mit dem TR-069 ein sehr mächtiges "Werkzeug" erhällt, der man bei näherer Betrachtung sehr Kritisch gegenüber stehen muss.
Genau deshalb bietet AVM ja auch an, dies abzuschalten. (1&1 übrigens in den AGB auch, allerdings kann dann der Support verweigert werden)
Für technikferne Menschen ist das aber eine absolut notwendige Funktion...
 
Die Telekom räumt aber dem Kunden ein, ein Gerät seiner wahl an dem Anschluss Betreiben zu dürfen.
Bei VDSL/VoIP wird sogar extra darauf hingewiesen, das der Router IP Fähig sein muss.
Diese IP Fähigkeit bezieht sich auf die Telefonie -> VoIP

Was aber prinzipiell FALSCH ist !

Ich bin selbst bei der Telekom IP-Kunde, und verwende einen TP-Link TD-W8961NB - der Router selbst hat keinen integrierten ATA.

Zum telefonieren verwende ich echte IP-Telefone - damit ist man wesentlich flexibler (keine extra Telefon-Kabel vom Router zum Telefon) da man die Telefone auch per Wlan/Dlan oder vorhandenem LAN-Kabel mit dem Router verbinden kann - ganz zu schweigen von dem besseren Komfort und der höher Sprachqualität von IP-Telefonen :cool:

Wie Du dir vielleicht schon denken kannst, wäre ein Zwangsrouter mit ATA der Tod meines Telefonnetzes :abschied:
 
Dann bist du direkt über den Sip Server der Telekom Verbunden.
Ja, das kann man so auch machen das geht auch.

Die "SIP" geschichte übernimmt bei mir die FB, und über die Box melde ich meine Telefone an.

Da ich Hauptsächlich Dect Telefone habe (Fritz!Fon MT-F) habe ich keine Kabel.

Ist lediglich bei meiner Konfig TAE -> CAT5e (1,20 m) --> FB der fall.
Und dann von der Box 2 Ableitungen 1x Netzwerk, und 1x wegen dem Entertainreciver.

Wenn man ein Haus hat, denke ich mal hat man denke ich mal andere "ansprüche" als wenn man
nur einige Aparate benötigt, im falle einer Normalen Mietwohnung.

Wobei man auch hier anderweitige Konfigurationen durchführen kann.

Bei der Info die ich über deinen Router gefunden habe, ist er für ADSL2+, also DSL 16.000 ausgelegt.

Ich gehe davon aus, das du bestimmt nen schaltschrank hast, mit nem x-fach netzwerk Swichtch wo du deine Telefoniegeräte
also IP Telefoniegeräte angeschlossen hast.

Vom Prinzip her kannst du das auch mit einer FB machen, dann würden die Box die SIP Sachen übernehmen, und die Telefone in deinem Netzwerk
würden sich dann über die Zugangsdaten die du in der Box "Generierst" einloggen.

Ich habe nicht davon gesprochen das es unmöglich ist.

Was ich damit sagen wollte ist, die Telekom zwingt einem nicht zu einem Router.
Sie "Empfhielt" zwecks Telefonie einen IP-Fähigen Router.

Ich habe bisher noch bei keinem gesehen, das er sich mit dem Neuestem vom Neuestem ausgestattet hat.

Selbst für mich für einen 2 Parteien Haushalt ist mir das mit der IP Geschichte d.h. Netzwerk erweiterung auf ITelefoniebasis Überdimensioniert.

Sollche Installationen stelle ich mir eher in 1 Fam Häusern, oder allgemein in Firmen vor.

Selbst für 4 Personen ist das Überdimensioniert.
Aber das muss jeder für sich entscheiden.
 
Ich gehe davon aus, das du bestimmt nen Schaltschrank hast, mit nem X-fach Netzwerk-Switch wo du deine Telefoniegeräte,also IP Telefoniegeräte angeschlossen hast.

Nope - das geht über mehrere Wlan-Brücken auch in Nebengebäude b.z.w. Nachbarhaus (Mutter wohnt dort).

Vom Prinzip her kannst du das auch mit einer FB machen, dann würden die Box die SIP Sachen übernehmen, und die Telefone in deinem Netzwerk
würden sich dann über die Zugangsdaten die du in der Box "Generierst" einloggen.

Nur mit extremen Einschränkungen !

Man könnte dann max. 2 Gespräche gleichzeitig führen, da ein IP-Phone mit IP-Provider immer pro Gespräch 2 Sprachkanäle bei einem ATA-Router belegt - meine "Mädels" würden mich lynchen, wenn ich das Telefon auf "Vorkriegs-Niveau" zurück entwickeln würde - derzeit gehen ca. 10 parallele Gespräche ohne/bevor das es zu Qualitäts-Einbußen kommt - und ja, es ist DSL16000-Annex-J (8J2A) :cool:

Ich habe bisher noch bei Keinem gesehen, das er sich mit dem Neuesten vom Neuesten ausgestattet hat.

Selbst für mich für einen 2 Parteien Haushalt ist mir das mit der IP Geschichte d.h. Netzwerkerweiterung auf IP-Telefoniebasis überdimensioniert.

Was heißt hier "Neuesten vom Neuesten" :confused:

Die Telefone sind Teils über 10 Jahre alt, und längst EOL - so ein "Cisco 7940" z.B. kriegt man auf Ebay für um die 10€ - Modelle aus China oft noch günstiger - auch eine DECT-IP-Basis wie z.B. die "Sinus 501V" hab ich schon mal für 1€ "geschossen" ;)

Mit einfachem ADSL-Router und IP-Telefon von Ebay kann man deutlich unter der 50€-Marke bleiben - und hat die volle Kontrolle über die eigene Hardware - ich seh das einfach nicht ein, 150€ für einen Provider-Router hin zu legen, und irgend ein Hotline-Fuzzy kann mir dann in der Konfig rum fummeln :rolleyes:

Nur den 0815-Kunden wird es von den Providern (zur Zeit noch) schwer gemacht auf Alternativen auszuweichen - genau das soll ja mit dem "Zwangsrouter-Verbot" (hoffentlich) besser werden :)
 
Es zwingt einem ja niemand z.b. bei der Telekom deren Router zu benutzen.
Die Telekem hätte es eigentlich am liebsten, und das ist mir auch bei anderen anbietern aufgefallen
das am besten die Anbieter HW verwendet wird, weil sie so dann darauf gezielt Suport geben können.

Ich habe beispielsweise leitungsprobleme wegen ltg schaden "vor" meiner TAE.

Ich bin schon durch 2 Techniker darauf hingewiesen worden das Modem/Router "Leihweise" -> Miete durch die Telekom zu erwerben
weil die Techniker der Meinung sind, es würde an meiner HW liegen.

Hatte mir dann von meinem Cousin die Box ausgeliehen aber fehlerbild blieb gleich.

Die auslei Kiste von der Telekom hätte es bei mir nicht gebracht, zumal die W Speedpot xxx V (IP-Telefnieabstimmung) einen Kioskmodus haben
und man keine Freigaben auf seine Netzwerkgeräte bekommt bzw. Standard Ports für einen Heimserverbetrieb werden Blockiert.

Das ist auch bei mir der wesentliche Grund, warum ich die Anbieterbox nicht verwendet habe, und auch nicht vor habe diese zu verwenden.

Mein Cousin hatte dabei im Nov. Vorigem Jahres rum seinen Anschluss umstellen lassen, von:

Entertain mit ISDN in Kombi VDSL --> Entertain Premium IP 5 mit VDSL Tele via IP somit ist der NTBA weggefallen.

Dabei gab es diesen "Kiosk" Router womit ein Betrieb für heimserver nicht möglich ist.

Fritz!Box angeklemmt, und alle dienste wieder "uneingeschränkt" nutzbar.

Mein Cousir hatte sich bis zum Beschwerde Management durchgerungen, wo er dann aushandeln konnte sich die
FB 7390 zu Kaufen, und die Rechnung einzuschicken, wegen Kostenrückerstattung.

Wenn die Telekom das nicht gemacht hätte, dann hätte mein Cousir den vorherigen Zustand wieder hestellen lassen, mit NTBA.
 
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Schau'n mer mal, dann seh'n mer schon:

Ob der Zeitplan eingehalten werden könne, sei aber nicht gesichert.

Dann wird der Router halt als Netzabschlussgerät des Providers deklariert, dann geht damit noch weniger.

G., -#####o:
 
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