Ketten-Mindestvertragslaufzeit ?

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B.Frisch

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1. normale Kündigungsfrist
Lt. AGB ist die normale Kündigungsfrist schon unterschiedlich, je nachdem ob 1&1 oder der Kunde kündigt:
AGB § 7.3
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Ist so etwas denn gerecht ? Müßte die Frist nicht für 1&1 und Kunde gleich sein ?

2. Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Mit Rücksicht auf die subventionierte Hardware, ist eine Mindestvertragslaufzeit sicherlich verständlich. Bezüglich eines Tarifwechsels schon weniger. Gänzlich unverständlich ist für mich aber eine Ketten-Mindestvertragslaufzeit, die dazu führt, daß man eigentlich nie mehr die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten bekommt, wenn man nicht "vorsorglich" einmal 2 Monate vor Ablauf der Mindestkündigungsfrist gekündigt hat und dann erklärt, daß man den Vertrag mit der Normalen Kündigungsfrist siehe oben fortführen möchte.

7.6
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.

Die Mindestvertragsdauer dürfte rechtlich nur einmal zulässig sein, denn für eine automatische Verlängerung um 12 Monate Mindestvertragslaufzeit gibt es nach meiner Ansicht keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit, so daß nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten gelten sollte.

Wie seht Ihr denn das ?
 
Es ist unguenstig formuliert und alles andere als kundenfreundlich aber rechtlich absolut OK. Hast du dir schon mal einen Handy-Vertrag angesehen? Die haben auch meistens 2 Jahre Mindestlaufzeit und verlaengern sich dann immer weider um weitere 2 Jahre wenn der Kunde nicht mit einer Frist von 3(!)Monaten kuendigt.
 
Also ich habe heute meine Kündigung abgeschickt.
Bin zwar erst seit 5 Monaten bei 1&1, aber schaden kanns ja nicht. So laufe ich nicht Gefahr, das zu vergessen.
Man kann später mit einem einfachen Mausklick im CC die Kündigung wieder deaktivieren, wenn man das wirklich will.

Daher meine Empfehlung an alle: Jetzt kündigen!
 
Nachtrag neben dem Thema:
Hanyverträge verlängern sich nur um ein weiteres Jahr. Es sei denn, du nimmst neue subventionierte Hardware in Anspruch, dann werdens wieder zwei.
 
Also ich habe heute meine Kündigung abgeschickt.
Bin zwar erst seit 5 Monaten bei 1&1, aber schaden kanns ja nicht. So laufe ich nicht Gefahr, das zu vergessen.
Man kann später mit einem einfachen Mausklick im CC die Kündigung wieder deaktivieren, wenn man das wirklich will.

Daher meine Empfehlung an alle: Jetzt kündigen!

Genau, deswegen habe ich auch bei 1&1 zum 20.09.2006 gekündigt.
Trotzdem bleibe ich dabei: Diese automatische Verlängerung, wenn man nicht 2 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt ohne jeden Hardware-Subventionsvorteil ist nach meiner Ansicht sittenwidrig.

1&1 muß sich daher nicht wundern, wenn gute Kunden so reagieren:
Nach Ende des Vertrages 3 Monate zu Alice (bei denen man 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann) und die Homepage für 3 Monate auf einen Freund übertragen, der 1&1 aber keine eigene Homepage hat.

Nach Ablauf der 3 Monate Alice wieder zu 1&1 wechseln und die volle Hardwaresubvention mitnehmen !
Tatatata !
 
B.Frisch schrieb:
Trotzdem bleibe ich dabei: Diese automatische Verlängerung, wenn man nicht 2 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt ohne jeden Hardware-Subventionsvorteil ist nach meiner Ansicht sittenwidrig.

Soweit ich mich erinnere gab es mal den Versuch mit einer ähnlichen Argumentation gegen die automatische Verlängerung der Laufzeit bei Handy-Verträgen vorzugehen. Das Ergebnis kennen wir ja.

Ich finde solche Regelungen auch nicht besonders toll aber man kann ja auch zu anderen Anbietern gehen...
 
Ich meine, der BGH hat die automatische Verlängerung für "teilweise sittenwidrig" erklärt: Bei einer automatischen und damit stillschweigenden Verlängerung um mehr als 12 Monate wäre so eine AGB-Klausel sittenwidrig.
 
Was heisst das? 1und1 muss den Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist zur Vertargsverlängerung benachrichtigen?

Bei Handys ist es ja (zumindest bei T-Mobile so,dass man bereits 3 Monate (bei nem 24 monats Vertrag) vor Ablauf der MVLZ ein neues Handy bekommen kann oder auch nachträglich, wenn man die Kündigung verpennt hat und zudem schon über die MVLZ ist (dann allerdings mit 24 zusätzlichen Monaten neuer MVLZ ab Zugang der neuen Hardware).
Hatte ich vor gut 3 Jahren mal gemacht bevor ich zu O² gewechselt habe.

Bestünde die Möglichkeit eine MVLZ fristgerecht zu kündigen, mit der Option der Nichtkündigung für 1und1 wenn der Vertrag unbefristet weiterläuft mit einer Kündigungsfrist von sagen wir mal 4 Wohen zum Monatsende?

Wegen der Vertragsfreiheit sollte sowas ja gehen aber lässt sich 1und1 darauf ein? Oder lassen dei die Kunden lieber ziehen?

Wenn sowas möglich wäre, könnte man ja sofort nach Vertragsabschluss zum Ende der MVLZ kündigen, nicht in Gefahr laufen es zu vergessen um danach einen akzeptablen Kündigungszeitraum zu haben.
 
Was heisst das? 1und1 muss den Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist zur Vertargsverlängerung benachrichtigen?
Nein.
IANAL, aber ich glaube, das Urteil bezog sich auf §309 Ziffer 9 b) BGB
( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__309.html )

Da steht, dass eine automatische Verlängerung um mehr als 12 Monate unzulässig ist.

Wegen der Vertragsfreiheit sollte sowas ja gehen aber lässt sich 1und1 darauf ein? Oder lassen dei die Kunden lieber ziehen?
Ich bezweifle stark, dass sich der Aufwand für 1&1 lohnt. (z.B. müsste dafür deren Verwaltungssoftware geändert werden...)

Aber ich glaube, dass 1&1 zum Nachdenken gebracht wird, wenn sich viele Kunden zu einer frühzeitigen Kündigung entschließen.
Dabei sollte in der Begründung stehen: "die AGB sind kundenunfreundlich" oder so ähnlich.

Ich finde es übrigend datenschutzrechtlich bedenklich, dass eine Kündigung bei 1&1 ausschließlich unter Angabe einer Begründung möglich ist, aber das ist ein anderes Thema.
 
Hmm,

Begründung:

Ich kündige das bestehende Vertragsverhältnis zum Ablauf der Mindestvertraglaufzeit, weil ich das Geschäftsgebahren Ihres Unternehmens für nicht angebracht erachte.

Hochachtungsvoll,

Ort, Datum, Unterschrift

Basta!
 
Ach so, ja ich meinte die Kündigung per Klick auf https://vertrag.1und1.de
Der Witz dabei ist aber:
Man bekommt da so ne tolle Auswahl angezeigt:

Ich war nicht mit der Leistung / Bedienung / Preise / [...] zufrieden / sonstiger Grund.

Und ich wechsle zu folgendem Anbieter:
[...]

Das geht die doch einen feuchten Kehricht an, oder?
 
Dann schreib denen das doch...
 
Hab ich auch :mrgreen:
 
Ich kann da gar nicht kündigen, wirdmir nicht angeboten solange ein Providerwechsel läuft, geschickt...

Und sowieso würd ich sowas immer per Fax oder Snailmail machen. Mit genügend Vorlauf und Bitte um Eingangsbestätigung. Tut sich dann nix, kann man immer noch da irgendwelchen Mumpitz reinschreiben...
 
Hey, der Avatar ist ja echt geil!

Du musst übrigens sowieso ein Fax oder Snail schicken.
Der Vorteil bei der online-Kündigung: Du musst nur noch auf Drucken klicken und unterschreiben. Deine Kündigung enthält dann eine Vorgangsnummer und wird innerhalb von 7 Tagen bearbeitet. Das wird dann im CC angezeigt.
 
Pumbaa80 schrieb:
Hey, der Avatar ist ja echt geil!

Gelle, hab ich mir auch gsdacht als ich die Idee hatte...

Hat mich nur anderthalb Stunden im Grafikprogramm gekostet :lach: sowas mach ich zu selten!
 
Sag mal Bozo, was machst Du, wenn Du bei mehr als 500 Beiträgen angekommen bist? Dann bekommst Du automatisch den fünften Briefumschlag...
 
Ich hör bei 499 auf! :beerdigu:

Oder ich mach den Avatar einfach breiter und mach in den dann 6 Briefumschläge, die hat dann sonst keiner in einer Reihe. :dance: :dance:

Das wären dann 124 Pixel es sind aber nur 120 erlaubt. Ich hab aber schon nachgesehn, da kann ich am rechten Rand bequem 4 Pixel weglassen, das fällt nicht auf... ;)

Ich bin ja nicht umsonst Wissenschaftler... :doktor:
 
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