1. normale Kündigungsfrist
Lt. AGB ist die normale Kündigungsfrist schon unterschiedlich, je nachdem ob 1&1 oder der Kunde kündigt:
2. Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Mit Rücksicht auf die subventionierte Hardware, ist eine Mindestvertragslaufzeit sicherlich verständlich. Bezüglich eines Tarifwechsels schon weniger. Gänzlich unverständlich ist für mich aber eine Ketten-Mindestvertragslaufzeit, die dazu führt, daß man eigentlich nie mehr die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten bekommt, wenn man nicht "vorsorglich" einmal 2 Monate vor Ablauf der Mindestkündigungsfrist gekündigt hat und dann erklärt, daß man den Vertrag mit der Normalen Kündigungsfrist siehe oben fortführen möchte.
Die Mindestvertragsdauer dürfte rechtlich nur einmal zulässig sein, denn für eine automatische Verlängerung um 12 Monate Mindestvertragslaufzeit gibt es nach meiner Ansicht keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit, so daß nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten gelten sollte.
Wie seht Ihr denn das ?
Lt. AGB ist die normale Kündigungsfrist schon unterschiedlich, je nachdem ob 1&1 oder der Kunde kündigt:
Ist so etwas denn gerecht ? Müßte die Frist nicht für 1&1 und Kunde gleich sein ?AGB § 7.3
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden
2. Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Mit Rücksicht auf die subventionierte Hardware, ist eine Mindestvertragslaufzeit sicherlich verständlich. Bezüglich eines Tarifwechsels schon weniger. Gänzlich unverständlich ist für mich aber eine Ketten-Mindestvertragslaufzeit, die dazu führt, daß man eigentlich nie mehr die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten bekommt, wenn man nicht "vorsorglich" einmal 2 Monate vor Ablauf der Mindestkündigungsfrist gekündigt hat und dann erklärt, daß man den Vertrag mit der Normalen Kündigungsfrist siehe oben fortführen möchte.
7.6
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.
Die Mindestvertragsdauer dürfte rechtlich nur einmal zulässig sein, denn für eine automatische Verlängerung um 12 Monate Mindestvertragslaufzeit gibt es nach meiner Ansicht keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit, so daß nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten gelten sollte.
Wie seht Ihr denn das ?