Kabel-Deutschland Hot-Spot????

superpapa

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Hallo Freunde der Bits und Bytes,
aus den Nachrichten erfuhr ich, dass das öffentliche WLAN-Netz in Berlin von Kabeldeutschland bereitgestellt werden soll. Um die Zugangsvoraussetzungen/Einloggprocederes zu eruieren habe ich mal auf den KD-Seiten gesucht und was interessantes gefunden:
Man kann KD-Hotspot-Anbieter werden.
Da gibt es u.a. den 32-MB-Zugang für 19,90 zzgl. 29,90 Setup-Gebühr.
Als Normalkunde bekommt man dafür nur das 16-MB-Internetpaket und unterliegt der Störerhaftung(!).
Wie ist das technisch gelöst?
Welche Hardware wird da verbaut?
Kann man selber ein verschlüsseltes Subnetz aufbauen, damit einem kein Fremder auf den Rechner schauen kann?
Dies erscheint mir noch preisgünstiger, wenn man sich so in der Nachbarschaft das Internet teilen kann.
Hat das schon jemand durchexerziert?
in den Nachrichten wird zu dem öffentlichen WLAN-Netz behauptet:
Kabel Deutschland-Kunden, die sich vorher im Kundenportal registrieren, erhalten bereits jetzt einen zeitlich unbegrenzten, kostenfreien WLAN-Zugang.
Davon habe ich auf den KD-Seiten nix gefunden. Wie findet man das?
Gruß
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann KD-Hotspot-Anbieter werden.
Da gibt es u.a. den 32-MB-Zugang für 19,90 zzgl. 29,90 Setup-Gebühr.
Wie ist das technisch gelöst?
Welche Hardware wird da verbaut?
Kann man selber ein verschlüsseltes Subnetz aufbauen, damit einem kein Fremder auf den Rechner schauen kann?
Hat das noch keiner, weil es zu neu ist?
Ich würde das gern bei einem befreundeten Friseur anstelle des jetzigen DSL-Anschlusses mit dem geldsparenden Kundenmehrwert installieren. Macht das Sinn?
Gruß
Michael
 
Kann man selber ein verschlüsseltes Subnetz aufbauen, damit einem kein Fremder auf den Rechner schauen kann?

Wozu ?

Man braucht doch nur einen Multi-WAN Router mit den entsprechenden Policy-Settings - dann kann man eine 2. (offene) SSID erstellen, wo die Clienten keinen Zugriff auf das restliche Netzwerk haben, sondern nur Inet-Zugriff bekommen.
 
Inzwischen hat KD die Homepage aktualisiert.
Jetzt gibts den 100-MB-Hotspot (6MB up) zu 19,90/Monat. Jetzt steht auch da, dass der Inhaber einen separaten Zugang bekommt.
Leider soll nach Rücksprache mit der Hotline kein (fremdes VOIP-)Telefon möglich sein.
Kann KD die Ports für VOIP so blockieren, dass VOIP über eine separate Fritzbox nicht funktioniert???
Das Kabelmodem(keine FritzBox) soll 4x LAN und 1x WLAN drinne haben, den Typ wollten die mir nicht verraten, muss wohl neu sein....
Ansonsten ist das offenbar ein TOP-Angebot, aber das Problem, einen vorhanden VOIP-Account (easybell) zum Laufen zu bringen, bleibt erhalten.
Ob man es auf einen Versuch ankommen läßt? Gewerbliche Widerrufsfrist ist wohl nicht, 2 Jahre bedeutet schlimmstenfalls 480,- innen Sand gesetzt...
Gruß
Michael
 
Kann KD die Ports für VOIP so blockieren, dass VOIP über eine separate Fritzbox nicht funktioniert?

Ja - auch wenn das bei normalen Anschlüssen nicht gemacht wird.

Zumindest Sipgate-VPN sollte aber damit realisierbar sein - oder Du holst dir fürn par €/Monat einen V-Server mit Asterisk, und installiert dort einen VPN-Zugang - dann kannst Du auch alle anderen VoIP-Anbieter nutzen ;)
 
Wenn man so etwas verspricht "Rechtskonformer Betrieb und Freistellung von der Störerhaftung", wird man wohl selbst nichts anbrennen lassen und alles Notwendige über Proxies laufen lassen und die restlichen Ports abdichten. "Eigenes" VoIP, VPN, HTTPS-Fernwartung etc. etc. werden dann kaum zu den per AGB zugesicherten Diensten gehören.
 
Provider unterliegen keiner Störerhaftung. Das ist also kein Grund, irgendwelche Ports/Dienste zu blocken und Proxies zu verwenden. Außerdem versprechen die die Nutzung(derzeit ohne Einschränkungen) des eigenen PCs.
Ich vermute eher, dass die eigene Telefonie verkauft werden soll.
Gruß
Michael
 
Das is mir alles zu unsicher. Mein Internetzugang wird nicht geöffnet!
 
Wo finde ich Telefonie in der Leistungsbeschreibung von gastrospot 32 bzw. gastrospot 100?
Leider kann ich zum Punkt "separater Zugang für den Anschluss-Inhaber" irgendwie nichts und schon gar keine Versprechen finden.
 
Du musst bei KD auf gewerbliche, dann unten rechts Hotspot und dann auf Vorteile.

Wie ist das mit der Zwangstrennung, betrifft die auch den "Eigner"?
aus dem Antragsformular rauskopiert:
Die drahtlose Verbindung zwischen Ihrem Endgerät und dem Netzwerk erfolgt ohne eine Sicherheitsverschlüsselung. Es kann daher nicht ausgeschlossen
werden, dass Dritte sich Zugriff auf die innerhalb dieses Netzwerkes übertragenen Daten verschaffen. Sie sind daher selbst für eine Verschlüsselung der in
diesem Netzwerk übermittelten Daten (z. B. mittels https, VPN) zuständig.
Der Internetzugang via GastroSpot wird aus Sicherheitsgründen nach 2 Stunden automatisch getrennt (Zwangstrennung). Eine sofortige Wiedereinwahl ist
möglich.
Bei Inaktivität erfolgt bereits nach 10 Minuten aus Sicherheitsgründen eine Trennung. Inaktivität liegt dann vor, wenn keine Kommunikation zwischen
PC und dem Hotspot erfolgt. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
Gruß
Michael
 
Von dort komme ich ja und ich schrieb, dass es zu dem Stichpunkt "separater Zugang" keine weiteren Ausführungen/"Versprechen" gibt. Da steht also nicht, ob per LAN und/oder WLAN, ob WLAN mit WPA2 ...., nur dass es für die eigenen Kunden einen kostenlosen Internetzugang per offenem WLAN über ein Zugangsportal von KD gibt. Was man von einem netten Kundenberater auf Speed gehört hat, dürfte nur gelten, wenn man das Gespräch mit seiner und der Zustimmung von KD aufgenommen hat.

Es ist wohl verständlich, dass man sich bei KD auf die ganz sicher stattfindenden UrhG-Verletzungen nicht so richtig freut, denn die Bearbeitung von hunderten Abmahnungen pro Monat an seine Hotspotbetreiber kostet sicher auch nicht wenig Geld. Da werden sie wohl ihre bereits vorhandene und angedrohte p2p-Traffic-Drossel-Technik präventiv einsetzen - so würde ich jedenfalls vorgehen. Auch verstehe ich, wenn KD durch weitere Einschränkungen den Hotspot eher unattraktiv für die exzessive private Nutzung macht.
 
... denn die Bearbeitung von hunderten Abmahnungen pro Monat an seine Hotspotbetreiber kostet sicher auch nicht wenig Geld...
Antwort von KD auf IP-Adressauskunftsverlangen: "diese IP-Adresse ist meine eigene, ich Provider, nix Störerhaftung". Das spart sogar richtig, denn dann muss man sich nicht durch Kundendateien durchwühlen...
Das Hotline-Telefonat wurde gemäß meiner Einwilligung (Tastendruck 1) vielleicht von KD mitgeschnitten, ich hab auf den Mitschnitt eh keinen Zugriff, nutzt mir nichts. Eigener Mitschnitt ist schwierig, da manipulierbar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da Ports geblockt werden, wenn die selber https, VPN empfehlen.
Warten wir mal ab, ob das schon jemand in Betrieb hat und sich hier meldet.
Gruß
Michael
 
HTTPS und VPN werden deinen Kunden empfohlen und zwar wegen des offenen WLANs. LAN2LAN-VPNs oder HTTPS-Fernwartung mit der gelieferten Zugangstechnik oder deiner Technik dahinter machen zu können, steht da nicht gerade.

Dass KD auf IP-Adressauskunftsverlangen "... nix Störerhaftung" antworten wird, impliziert das hier gerade nicht:
http://www.kabeldeutschland.de/hotspot/index.html schrieb:
Rechtskonformer Betrieb und Freistellung von der Störerhaftung (i)

  • Der Internetzugang ist für den Nutzer nur über die Hotspot-Login-Seite möglich. Hier werden dem Kunden Nutzungsbedingen erklärt und er muss diesen eindeutig zustimmen.
  • Bei jedem surfenden Kunden speichert die Hotspot-Lösung die MAC-Adesse innerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitrahmens und erlaubt die eindeutige Identifizierung des mobilen Endgerätes.
  • Kabel Deutschland kümmert sich um urheberrechtliche Abmahnungen beim Hotspot-Angebot. Bitte wenden Sie sich im Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung unverzüglich an unsere kostenlose Service-Hotline.

Trotzdem wird KD den Teufel tun und sich massenhaften p2p-Traffic ins Netz holen, wenn sie die Technik dagegen schon haben. Außerdem können sie ja sauber unterscheiden zwischen dem (vermutlich unterbrechungsfreien und damit für p2p geeigneten) "exklusiven, separaten Zugang des Anschluss-Inhabers" und deinen Kunden über das Portal. Dieser Anschluss wird also kein p2p-Freibrief werden, könnte sich im Gegenteil als echter Schuss ins Knie herausstellen:
http://www.kabeldeutschland.de/static/media/Auftragsformular_Hotspot.pdf schrieb:
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn durch den den Dienst nutzenden Gäste wiederholt und schwerwiegend die allgemeinen Gesetze nicht beachten und Rechte Dritter nicht wahren, insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke in Tauschbörsen/Portalen anbieten oder in anderer Weise widerrechtlich verwerten. Ziffer 8. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internetanschlüsse gilt entsprechend.

8. SPERREN DER DIENSTE
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, ...
...
Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet....
 
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