Es ist doch so, in der AGB sind solche Dinge wie Kündigung geregelt. Warum versucht T-Com die eigene AGB zu umgehen?
Ich habe vor gut einem Jahr in einen höherwertigen Tarif gewechselt, von Call & Surf Comfort ohne Plus nach Plus. Warum wohl? Telefon- und DSL-Flat hatte ich vorher und die DSL-Geschwindigkeit ist auch unverändert (siehe Signatur).
Warum also zahle ich freiwillig 10 ¤ pro Monat mehr und nehme eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten in Kauf u.s.w. ? Genau diese Zusatzoptionen sind im alten Vertrag kostenpflichtig und im neuen Vertrag sind diese Zusatzleistungen mit eingeschlossen, auch preislich. Ein echter Kompletttarif. Der Kunde kann entscheiden ob er alle, einen Teil oder keines der Optionen aktivieren möchte, nicht die Telekom!
Wichtig war für mich das EMail-Paket, WLAN-Hotspot und auch IP-Telefonie. Das hätte im alten Tarif etwa doppelt so viel gekostet. Man kann deshalb nicht so tun, als ob die Telekom nach Belieben schluckcessive wieder abbauen kann. Sie kassiert ja auch für die Gesamtleistung und nicht zu knapp.
Zu einer ordentlichen Kündigung gibt es Fristen und dazu gehört eine Belehrung über die Kundenrechte. Keines der Kriterien erfüllt die Kündigung vom 17.6.2009.
Grüße fbfwl
Ich habe vor gut einem Jahr in einen höherwertigen Tarif gewechselt, von Call & Surf Comfort ohne Plus nach Plus. Warum wohl? Telefon- und DSL-Flat hatte ich vorher und die DSL-Geschwindigkeit ist auch unverändert (siehe Signatur).
Warum also zahle ich freiwillig 10 ¤ pro Monat mehr und nehme eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten in Kauf u.s.w. ? Genau diese Zusatzoptionen sind im alten Vertrag kostenpflichtig und im neuen Vertrag sind diese Zusatzleistungen mit eingeschlossen, auch preislich. Ein echter Kompletttarif. Der Kunde kann entscheiden ob er alle, einen Teil oder keines der Optionen aktivieren möchte, nicht die Telekom!
Wichtig war für mich das EMail-Paket, WLAN-Hotspot und auch IP-Telefonie. Das hätte im alten Tarif etwa doppelt so viel gekostet. Man kann deshalb nicht so tun, als ob die Telekom nach Belieben schluckcessive wieder abbauen kann. Sie kassiert ja auch für die Gesamtleistung und nicht zu knapp.
Zu einer ordentlichen Kündigung gibt es Fristen und dazu gehört eine Belehrung über die Kundenrechte. Keines der Kriterien erfüllt die Kündigung vom 17.6.2009.
Grüße fbfwl