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Vorweg mag meine Frage NICHT als Rechtsberatung Verstanden werden sondern ausschliesslich als Hinweis auf mögliche I-Net-Fundstellen, die ich partout nicht finde? und gerne Recherchieren möchte!
Situation: Ein Einfamilien-Haus geerbt ~2001. Im Nachlass kein Hinweis, wann wie wo ein Kabelanschluss verlegt wurde und von wem? (mutmasslich seinerzeit von der Telekom in den 80zigern ... Kostenlos oder via Einmalzahlung unbekannt!).
Laufende "Mietzahlung" an den Kabelanschlussbetreiber seit jeher nicht existent und von daher nicht im Mietvertrag -dort Nebenkosten- verankert? (Die Änderungen an den Eigentumsverhältnissen Telekom->Aufgegebenen Lokal-Anbietern-> bis heutzutage Unitymedia gleichfalls unbekannt)
Kann der Eigentümer -bei wem auch immer- einen Rückbau/Kappung des Kabelanschlusses anstossen?
OT+nicht Gegenstand meiner Frage und nur zur Erläuterung!
Die Mieter haben wohl einen Kombi-Anschluss triple *.* mit biszu 400Mbit/s inkl. Pay-TV usw. (laut Standortabfrage).
Die Vermieterin wird geplagt mit Mietminderungen wegen jedem "F*rz".
OT/OFF
Nach Kappung des Kabelanschlusses stände dem Mieter DSL u.U. VDSL via APL zur Verfügung nebst DVB-T -respektive DVB-T2? (als "Grundversorgung").
Quizfrage wem steht die Hoheit über den Kabelanschluss zu? Eigentümer oder Inhaber (hier MieterIn mit einem laufenden Kabelvertrag).
Ich finde dazu partout keine Fundstellen im I-Net, die diese Konstellation behandeln? geschweigedenn, an wen man/frau sich als EigentümerIn wenden könnte?
Worste Case? Mann/Frau schleiche sich boshaft auf sein Eigentum/Grundstück, nehme einen Spaten mit ~1bis1,5m Buddeltiefe und durchtrenne das Kabel zum Kabel-Anschluss mit einem beherzten PLONG? ... Als EigentümerIn hat man/frau wohl Hoheit innerhalb der Grundstücksgrenzen bis auf Ausnahmen wie Abwasserkanalanschluss-Zwang oder Regenwasser? bzw. Grundzufuhr von Frischwasser u.U. auch Stromversorgung.
LG+TX for Input
OT+Edit: Wer das hiesige Ansinnen für nicht oportun hält, möge mal die Rechtsschutzpolizen eines Mieters (~30-40€/annum) mit dem Vielfachen eines/r Vermieters/In vergleichen auf einschlägigen Portalen!
Situation: Ein Einfamilien-Haus geerbt ~2001. Im Nachlass kein Hinweis, wann wie wo ein Kabelanschluss verlegt wurde und von wem? (mutmasslich seinerzeit von der Telekom in den 80zigern ... Kostenlos oder via Einmalzahlung unbekannt!).
Laufende "Mietzahlung" an den Kabelanschlussbetreiber seit jeher nicht existent und von daher nicht im Mietvertrag -dort Nebenkosten- verankert? (Die Änderungen an den Eigentumsverhältnissen Telekom->Aufgegebenen Lokal-Anbietern-> bis heutzutage Unitymedia gleichfalls unbekannt)
Kann der Eigentümer -bei wem auch immer- einen Rückbau/Kappung des Kabelanschlusses anstossen?
OT+nicht Gegenstand meiner Frage und nur zur Erläuterung!
Die Mieter haben wohl einen Kombi-Anschluss triple *.* mit biszu 400Mbit/s inkl. Pay-TV usw. (laut Standortabfrage).
Die Vermieterin wird geplagt mit Mietminderungen wegen jedem "F*rz".
OT/OFF
Nach Kappung des Kabelanschlusses stände dem Mieter DSL u.U. VDSL via APL zur Verfügung nebst DVB-T -respektive DVB-T2? (als "Grundversorgung").
Quizfrage wem steht die Hoheit über den Kabelanschluss zu? Eigentümer oder Inhaber (hier MieterIn mit einem laufenden Kabelvertrag).
Ich finde dazu partout keine Fundstellen im I-Net, die diese Konstellation behandeln? geschweigedenn, an wen man/frau sich als EigentümerIn wenden könnte?
Worste Case? Mann/Frau schleiche sich boshaft auf sein Eigentum/Grundstück, nehme einen Spaten mit ~1bis1,5m Buddeltiefe und durchtrenne das Kabel zum Kabel-Anschluss mit einem beherzten PLONG? ... Als EigentümerIn hat man/frau wohl Hoheit innerhalb der Grundstücksgrenzen bis auf Ausnahmen wie Abwasserkanalanschluss-Zwang oder Regenwasser? bzw. Grundzufuhr von Frischwasser u.U. auch Stromversorgung.
LG+TX for Input
OT+Edit: Wer das hiesige Ansinnen für nicht oportun hält, möge mal die Rechtsschutzpolizen eines Mieters (~30-40€/annum) mit dem Vielfachen eines/r Vermieters/In vergleichen auf einschlägigen Portalen!
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