Ich sehe es eher umgekehrt: Bei einem einigermaßen seriösen Unternehmen sollte es nicht notwendig sein, eine Kündigung per Einschreiben/Rückschein zu schicken. Ebenfalls sollte es nicht notwendig sein, die Kündigung mehrfach zu bestätigen.
Oder anders ausgedrückt: Wenn einem ein Unternehmen eine Kündigung dermaßen kompliziert macht, halte ich das für unseriös.
Wenn ein Unternehmen eine Anmeldung mit Benutzernamen und Paßwort für ausreichend sicher hält, um rechtswirksam kostenpflichtige Langzeitverträge abzuschließen, dann sollte diese gleiche Anmeldung auch ausreichend sicher sein, um rechtswirksam die Kündigung zu übermitteln.
Vom Kunden zu verlangen, zusätzlich eine Nummer anzurufen, wo versucht wird, einem die Kündigung auszureden, und danach noch ein Fax an eine teure 01805 Nummer zu schicken, evtl. mehrfach, bis sich jemand bequemt, das Fax zu bearbeiten und man eine Rückmeldung bekommt, empfinde ich als Unverschämtheit.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Meiner Meinung nach ist spätestens dann, wenn man vom System die Bearbeitungsnummer für die Kündigung bekommen hat, nachweisbar, daß der Vertragspartner (GMX) von der Kündigung Kenntnis hatte. Daher würden sie sich vor Gericht vermutlich schwer tun, die Kündigung zu bestreiten, auch ohne Anruf und Fax.
Verständlicherweise vermeiden die meisten Kunden diese Risiko und machen sich lieber die Mühe, hinterher zu telefonieren und zu Faxen. Das wäre ein Fall für einen Verbraucherschutzverband.