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@HabNeFritzbox: Wenn ein TB bei der Telekom ein paar Cent kostet, dann frage ich mich, warum wir alle noch zwichen 1 und 10 GB (meistens) herumtuckern. Beim 60 Euro Vertrag knausert man doch nicht um ein paar GB herum. Im Umkehrschluss, müsste ich mit meinem Telekom Vertrag besinnungslos 300 MBit in meiner Funkzelle "abgreifen" können. Komme aber dank der Speedport Hybrid Kunden nur auf 15-50 MBit, bei unserer 50 MBit Funkzelle. Wer TB weise verkauft muss auch die Bandbreite liefern können. Oder etwa nicht? Also an Deiner Sichtweise oder an der Sichtweise deines Telekom Kumpels ist was faul.
Dem Kunden wird extern natürlich immer mehr berechnet als Anbieter untereinander. Netz selbst muss ja auch finanziert werden. Technische Produkte bekommst ja auch nicht zum Großhandel Rohstoffe Preis.
Ausbau dauert, muss auch genehmigt werden usw., geht nicht von heute auf morgen.
Und maximal Geschwindigkeit bekommst eher selten wirklich, teilst dir ganze ja mit anderen.
Sehe ich auch so, mein letzter Vertrag kam am 27. Mai zustande und die alten AGB ohne 5.8 wurden mit gesendet und sind somit gültig da keine Änderung mitgeteilt wurde.
Wobei helfen tut es auch nicht. Wenn FUNK kündigen möchte tun sie es auch.
Unlimited heißst für mich nicht das ich über 90 TB pro Monat Daten übertragen darf nur weil es geht oder um FUNK zu zwingen zuzugeben das sie so kein Unlimited bieten. Wenn da mal nicht Wettbewerber dahinter stecken.
Unlimited bedeutet für dich also nicht unbeschränkt ?
Persönlich finde ich, dass Anglizismen in deutschen Verträgen nichts zu suchen haben.
...man könnte ja versucht sein sie wörtlich zu nehmen.
...und um später nicht von der "Hotline" zu hören: "Das haben sie aber falsch verstanden"
@koyaanisqatsi:Ähm, machst Du das wirklich über Mobilfunk? Nur weil ein Anbieter sagt: Flat unlimited? Wohl eher kaum ...
Aber das Thema hatten wir mal so ähnlich zu ISDN Flat Zeiten der Telekom. War auch nur wenige Monate auf dem Markt, da einige Anwender meinten "Ich habe ja Flat ... also mache ich was ich will".
Heimlich nach und nach immer zum Nachteil des Kunden AGB Ändern und werben mit etwas was man nicht liefern will, grenzt schon an Irreführung, aber da müssten Wettbewerber entsprechend abmahnen.
Gobi, wenn ein Gast bei Getränke Flat Getränk wegkippt, muss Gastwirt es auch akzeptieren, kann aber im Rahmen des Hausrechts diesen dann raus werfen. Wenn dieser aber jeden raus wirft nach 3 Bier, ist dieses Willkür und macht sich rechtlich angreifbar.
Solange also kein Kunde hier gewerblich weiter zur Verfügung stellt oder ähnliches, sehe ich hier Grund nur weil manche es Intensiv nutzen. Stehst wohl auf Vorschriften was nutzen darfst, was nicht, und am besten nur noch Whitelist, alles andere wird geblockt. Willst ja anscheint dass man Kunden auferlegt nur "sinnvolles" zu nutzen, und dass man keine Updates macht, Backups, Speedtest usw. oder dich für Traffic noch rechtfertigen musst.
We schon erwähnt, rächt sich hier kurze Laufzeit, bei langer müsste man noch Kunden anmahnen, Kündigung androhen usw. bevor man mal eben so raus werfen kann. Bei kurzer zeit ist einfache reguläre Kündigung und bedarf keinerlei Grund.
8K über Mobilfunk ?
Keine Ahnung ob dies zur Zeit auch nur im Ansatz möglich wäre.
Wir reden hier immerhin von mehreren Giga Byte in nur 5 Minuten.
Selbst bei direkt verkabelten Gigabit Mediaserver mit hochauflösenden Inhalten, wenns die, außer einer Papstansprache, überhaupt gibt, seh ich da: Schwarz
...so ist das nunmal mit überspitzten Vergleichen.
Wenn ich FF wäre würde ich das Angebot etwa so ändern um die 90 TB Sauger zu sperren, die genaue Formulierung überlasse ich FF:
Wir bieten Ihnen unseren Datentarif mit bis zu 10 Mbit/s unlimitiert. Die ersten 10 GB können sie unseren Datentarif sogar mit einer Geschwindigkeit bis zu 225 Mbit/s nutzen.
Im Grundsatz, habt ihr natürlich recht. Wenn Unlimited dann sollte es auch unlimited sein.
Aber ist Freenet nicht auch der gleiche Verein wie 1&1? 1&1 legt ja auch seine Festnetz Telefonflat sehr eigenartig aus. Dort gibt es ja auch eine "Ausnahmeliste" für Rufnummern (sehr viele LSC Rufnummern von Anbietern dabei) für die die Verbindungsgebühren berechnet werden. Auch hier wird der Begrieff "Flat" auch irreführend ausgelegt. Im Prinzip ist es keine Festnetzflat. Doch wo kein Kläger da kein Richter.
Natürlich wird das Angebot für Sachen genutzt, die vom Anbieter nicht vorgesehen sind, wenn er es dem Kunden leicht macht.
Freenet hat es auch provoziert, dass sie wörtlich genommen werden. Man kann nicht mit Sachen werben, die dann doch nicht so gemeint sind.
Sie sollen klar sagen, nicht nur im Kleingedruckten, dass es eine Handyflatrate ist und alles darüber hinaus nicht geduldet wird. Wenn sie mit LTE-Flatrate werben, dann ist es so etwas, was auch die Mitbewerber mit Router laufen lassen.
Frage ist auch ob solche Klauseln überhaupt bestand haben wenn man es rechtlich angehen würde. Schränkt den Kunden in der Gerätefreiheit ein. Bei Router hat man extra Gesetz für gemacht und auf anderen Seite wieder nun so.
Trotz allem wie auch erwähnt ist es trotzdem für einige ein gutes Angebot, auch wenn es hier nicht nur positiv zugeht.
Propaganda deshalb, weil wir gerade bei Vodafone sehen, daß für alle DSL-Kunden, völlig unabhängig von deren verbliebener Laufzeit, ab 1. September die Preise erhöht werden.
Also m.M.n. muss sich freenet für seinen Tarif freenet funk in puncto "flat/unlimited" schon irgendwie den Vorwurf der Irreführung gefallen lassen. Nimmt man einmal die FAQ steht dort u.a.:
q: Ist Tethering möglich?
a. Na klar.
q: Kann ich mit freenet FUNK einen mobilen Hotspot einrichten?
a: Ja. Du kannst freenet FUNK auf allen mobilen Geräten nutzen und auch Hotspots einrichten, wenn Du willst.
Hier mal noch als Screenshot:
Das wiederspricht zwar nicht der Formulierung des besagten, geänderten AGB-Punkt 5.8 (dort wird ja der Begriff stationär verwendet) aber es kann eben für "Otto Normalverbraucher" durchaus unklar/missverständlich sein.
Mal ganz davon abgesehen ist es doch für heutige technische Verhältnisse auch fast schon realitätsfremd diese Unterscheidung zwischen mobilen und stationären Geräten zu treffen.
Wie will man stationäre Geräte eigentlich nachweisen, anhand er IMEI oder muss das Gerät mindestens 2x im Monat den Funkmast gewechselt haben? Aber auch wenn ich einen quasistationären Router wie meinen E5186s-22a im Wohnmobil umherfahre, wird der damit automatisch zum mobilen Hotspot. Aber da wird es die miese o2-Abdeckung von allein schon richten, dass man mit einem 4er Netflix-Abo keine 500 GByte im Monat streamen kann.