Kündigung bei dus.net

lisa234

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Hallo,

wir haben den DUStel60 Tarif. Da es ein Prepaid Tarif ist, reicht es dann wenn ich bei einer Kündigung den Bankeinzug wiederspreche oder muss ich noch etwas anderes machen?

Bekommt man das Geld, was schon vom Konto abgebucht worden ist, wieder zurück?

LG lisa
 
Grundsätzlich, ohne dusnet zu kennen: Prepaid und Einzug? Du müsstest kündigen und dann dein Guthaben fordern. Mit der Kündigung erlischt automatisch die Berechtigung, Beträge von deinem Konto abzubuchen. Wenn die doch (dann unberechtigt) abbuchen, einfach bei deiner Bank widersprechen, der Betrag wird rückwirkend zurückgebucht.
Wenn du dusnet nur die Einzugsgenehmigung entziehst wird bei Prepaid das Guthaben für folgende Rechnungen aufgezehrt und dann ist (logische Folge von Prepaid) Schluss.
ABER nicht einfach nur bei deiner Bank der Abbuchung widersprechen, so lange dusnet berechtigt abbucht verursacht das nur zusätzliche Kosten...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

bei Prepaid überweist man das Geld von seinem Konto auf das Konto des Empfängers. Dieser hat keine Einzugsermächtigung!
Bezahlt man per Lastschrift, hat er eine Einzugsermächtigung.
Also: Bei dus.net kündigen und (bei Lastschrift) ggf. die Einzugsermächtigung widerrufen mit der Option, dass die bei der zu stellenden Schlussrechnung auflaufenden Kosten noch abgebucht werden dürfen, färdsch.

Grüße
Snyder
 
Nöö, es gibt Prepaid mit Einzugsermächtigung... Beim Unterschreiten eines eigestellten Guthabens wird automatisch aufgeladen. Aber eine Leistung darf nicht über das Guthaben hinaus in Rechnung gestellt werden, daher reicht auch ein Widerruf der Einzugsermächtigung...
 
Der DUS-Tel60 ist Prepaid, bei dem das Guthaben per Banküberweisung, sofortüberweisung.de oder Paypal oder per automatischer Aufladung (Lastschrift) bezahlt wird.
Egal wie, der TE MUSS erstmal kündigen!
Die Einzugsermächtigung kann er sicherheitshalber auch widerrufen, aber diese erlischt automatisch mit Vertragsbeendigung.
Die Auszahlung des Restguthabens sollte er bei der Kündigung mit verlangen und sicherheitshalber seine Bankverbindung mit angeben, färdsch.

Grüße
Snyder
PS: Man kann es auch kompliziert machen...... :cool:
 
Egal wie, der TE MUSS erstmal kündigen!
Warum? Wenn der TO dusnet nur die Einzugsgenehmigung entzieht wird bei Prepaid das Guthaben für folgende Rechnungen aufgezehrt und dann ist (logische Folge von Prepaid) Schluss. Das habe ich aber schon oben beschrieben...
 
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