Inkompetenz oder Überlastung?

Euch allen ein frohes neues...

Ich habe kurz vor Weihnachten auch bei Tiscali gekündigt (ganz regulär zum Ablauf der Vertragslaufzeit). Grund waren bei mir die unregelmäßig auftretenden VoIP-Verbindungsabbrüche.
Über die Abwicklung der Kündigung kann ich mich bis jetzt nicht beschweren. Wegen der Feiertage hat's zwar zwei Wochen gedauert, aber ich habe mittlerweile eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erhalten. Man bot mir an, auf einer kostenlosen 0800 Nummer meine Gründe mitzuteilen (zur Verbesserung des Services), keinerlei Drängelei, wie man es zuweilen liest.

@Saftsack:
Dein Update habe ich auch erst kürzlich gefunden. Wenn kein neuer Beitrag im Thread auftaucht, guckt man halt auch nicht rein...
 
Nachdem ich Anfang November bei Tiscali einen Talk & Surf Smart DSL-Anschluß bestellt hatte und bis kurz vor Weihnachten trotz vierer Anrufe (à 20 min zu ¤ 0,12/min) immer noch keinen Schaltungstermin genannt bekam, habe ich Tiscali per Einschreiben eine zweiwöchige Frist zur Bereitstellung des DSL-Anschlußes gesetzt. Als einzige Reaktion darauf haben sie mir ihre dämliche Box geschickt. Daraufhin habe ich trotz der unverschämt langen Warteschleifen zum fünften mal angerufen und mich nach einem Schaltungstermin erkundigt, der aber immer noch unbekannt war.
Witzigerweise schaltet Alice DSL-Anschlüsse hier in Tübingen derzeit binnen zwei Wochen, weshalb ich Tiscali nun den Rücktritt vom Vertrag erklärt habe. Ärgerlich ist zwar, daß ich mich nun mit 192 Kbit/s Upload begnügen muß, aber dafür habe ich keine Mindestvertragslaufzeit und eine kostenlose Hotline und ¤ 5 im Monat gespart - 4 MBit/s Downstream reicht jedenfalls, denn mehr erreicht man sowieso nur sehr selten.

Von Tiscali kann ich aufgrund meiner Erfahrung nur abraten - die sind offenkundig völlig überfordert.
 
Ein Wunder!

Heute, am 18.01.2007, habe ich endlich, über zwei Monate nach meinem Widerruf, per E-Mail eine Bestätigung meines Widerrufes erhalten.:rock:

Wie heißt es so schön in der Werbung: "Wenn es mal wieder länger dauert, schnapp Dir ein Snickers!":-Ö
 
Mußtest Du auch per Fax oder Brief widerrufen? Tiscali verlangt tatsächlich für einen Widerruf die Schriftform, obwohl § 355 I S.2 BGB hierfür zwingend nur Textform (also auch eMail) vorsieht.

Da diese rechtsblinden Dilletanten auch meinen Hinweis auf diese rechtswidrige Formverschärfung ignorierten, wird Tiscali demnächst von mindestens einer Verbraucherzentrale kostenpflichtig abgemahnt.

Zwischenzeitig bin ich parallel zu meinem Widerruf nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückgetreten. Trotzdem und trotz mehrer eMails haben sie 10 Tage später einen Techniker zur Installation geschickt.

Tiscali ist offensichtlich völlig überfordert und inkompetent dazu. Da Tiscali Deutschland ohnehin zum Verkauf steht, wird es hier auch vorerst keine weiteren Investitionen geben und die Mißstände bleiben.

Ich kann nur raten die Finger von Tiscali zu lassen.
 
Ich habe an einem Tag sowohl per Fax als auch per Brief widerrufen. Da gehe ich lieber auf Nummer sicher. Den Brief habe ich als Einwurfeinschreiben geschickt. Da habe ich ja auch über den Briefstatus der Post den Nachweis, dass der Brief empfangen wurde. Aber es kommt ja nur auf die rechtzeitige Absendung an und die kann ich ja schon mit dem Einlieferungsbeleg nachweisen.
 
So. Tiscali wird wegen der rechtswidrigen Verschärfung der Formerfordernis für den Widerruf in ihren AGB in den kommenden Tagen eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten.

Demnächst wird sich folgender Absatz unter http://internetzugang.tiscali.de/agb.php ändern:

Tiscali AGB schrieb:
§ 7 Widerrufsrecht

Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB zu sofern der Vertrag nicht in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurde. Der Nutzer wird im folgenden über sein Widerrufsrecht belehrt:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei (2) Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Tiscali GmbH bzw. die tiscali breitband GmbH, bzw. die Tiscali Communications GmbH Customer Care, Postfach 63303 Dreieich oder per Telefax an 0180 / 5 12 66 83 (0,14 ¤/Min.)

[...]

Dann wird es nicht mehr "schriftlich (Brief, Fax)" sondern "in Textform" (auch eMails) heißen.

Übrigens kann man auch schon heute in Textform widerrufen - die Klausel ist rechtswidrig und daher unwirksam.
 
Zuletzt bearbeitet:
So Tiscali wurde nun abgemahnt und hat die AGB entsprechend geändert:
Tiscali AGB schrieb:
§ 7 Widerrufsrecht

Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB zu sofern der Vertrag nicht in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurde. Der Nutzer wird im folgenden über sein Widerrufsrecht belehrt:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei (2) Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Tiscali GmbH bzw. die tiscali breitband GmbH, bzw. die Tiscali Communications GmbH Customer Care, Postfach 63303 Dreieich oder per Telefax an 0180 / 5 12 66 83 (0,14 ¤/Min.)

[...]
 
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