Das im Kundencenter ist leider keine "richtige" Kündigung.
Sondern?
Wenn 1&1 auch noch mit der Mail, in der die Nummer für den Anruf bei der Kundenrückgewinnung steht, zu erkennen gibt, daß man von der Kündigung des Kunden Kenntnis erlangt hat, gibt es da gar keine Diskussionen (mehr).
Irgendwelcher "Dünnsch..." mit "Schriftform" u.ä. in AGB (der die Kündigung per Web-Formular dann angeblich nicht gerecht wird) ist seit dem 01.10.2016 und der Änderung des BGB-Paragraphen 309 (Zf. 13, Buchst. b) hinfällig (im Klartext: auch bei fortgesetzter Verwendung in AGB unwirksam, denn genau das regelt ja der § 309 BGB).
Bei allem, was nicht der notariellen Beurkundung bedarf (das steht wieder in Buchst. a davor), reicht damit theoretisch sogar eine SMS und natürlich auch eine E-Mail - erst recht eine Eingabe in einem Formular, das man erst mit den Zugangsdaten des Berechtigten erreichen kann. Das wurde auch bitter Zeit vor 1 3/4 Jahren ... es ist doch hirnrissig, daß man im Kundencenter praktisch jedes Anbieters zwar konkludent Verträge schließen kann, aber angeblich nicht mehr aus ihnen herauskommt.
Hat denn irgendein Anbieter tatsächlich noch Klauseln in seinen AGB, die gegen § 309 Zf. 13 BGB verstoßen? Oder ist das eher "Folklore", weil 1&1 das früher gerne so handhaben wollte?
EDIT: Ehe jemand den Einwand erhebt: Die AGB gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ... wenn also jemand noch vor dem 01.10.2016 einen Vertrag geschlossen hat und dort enthielten die AGB das Erfordernis der Schriftform, gilt die Neuerung mit der "Textform" nur dann, wenn der Anbieter seitdem die Änderung der AGB auch ggü. seinem Vertragspartner verkündet hat und dieser zustimmte. Es ist also durchaus noch denkbar, daß vor zwei Jahren geschlossene Verträge (mit 24 Monaten Laufzeit) weiterhin der Kündigung in Schriftform bedürfen ... dann reicht aber auch die einfache/einseitige Erklärung aus. Das ist aber ein weiterer Grund, warum man sich eine Vertragsverlängerung mit allen Konsequenzen überlegen sollte ... kommen dabei keine neuen AGB zur Anwendung und wird der alte Vertrag fortgeführt, gelten ggf. auch noch die alten AGB - was sich auch nachteilig für den Kunden auswirken kann.