Hallo zusammen,
es gibt ja bekanntlich die Möglichkeit, eine TAE (auch die berüchtigte erste) ab den Klemmen 5 und 6 per Sternvierer oder UTP zu verlängern. So wie hier dargestellt:
http://www.telefon.de/manuals/TAE1.html
Das ganze geht ja anstatt einer TAE auch mit einem Splitter. Sowohl mit einem Splitter als 1. TAE (manche Splitter haben einen zuschaltbaren PPA) als auch durch Verlängerung nach der 1. TAE zu einem Splitter in einem anderen Raum. Wie hier dargestellt:
http://www.telefon.de/manuals/SplMoVer.html
Jetzt meine Frage: In welcher Norm wird das geregelt? Ich habe bereits in den ITU-T G.992.[1-3] nachgeschaut, da wird nichts konkretes über die Verkabelung gesagt, sondern "nur" die Impedanzen festgelegt. Eigentlich klar, denn die ITU-T Dokumente gelten ja weltweit für den Übertragungsstandard ADSL[2][+]. Die TAE ist ja eine vergleichsweise regionale Erscheinung. Gibt es eine DIN EN oder irgend ein offizielles Dokument der Deutschen Post, Telekom oder meinetwegen BNetzA, das klar regelt, wie die zulässigen Leitungslängen und Verdrahtungspläne der "U-R"-Seite des Anschlusses aussehen?
Hintergrund ist folgender: Mein DSL-Anschluss ist grottenschlecht, aber erst nach 17 Uhr. Verliert alle paar Sekunden die Synchronisierung. Bei eingeschaltetem Router höre ich im (Analog)Telefon ein Rauschen, was jedes Gespräch unmöglich macht. Splitter, Router und Telefon und TAE habe ich in der Reihenfolge gegen neue ausgetauscht. Der Splitter war bislang mit einer ca. 7 m langen Flachleitung mit TAE auf Splitter-Steckverbindungen angeschlossen. Das habe ich versuchsweise gegen CAT-6 ausgetauscht, was ich noch auf der Rolle hatte (Flachleitung schirmt tatsächlich nicht sonderlich gut). Die TAE wurde wohl vor 30-40 Jahren montiert, die Kontakte bestanden quasi nur noch aus Grünspan, deshalb eine neue und die Leitung neu aufgelegt.
Splitter und Router in direkte Nähe zur TAE zu bringen ist sehr problematisch, weil es sich um eine Altbauwohnung handelt - in dem Raum, in dem die 1. TAE montiert ist, gibt es schlicht keine Steckdose. Im groben Umkreis von einigen Metern auch nicht. Meine Vermutung geht nun in verschiedene Richtungen: Vielleicht ist der APL ähnlich pilzig wie die TAE - könnte man prüfen, wäre man nicht in einem Mehrfamilienhaus. Der Gusseiserne APL stammt jedoch sicherlich noch aus Zeiten der vierstelligen Postleitzahlen. Vielleicht ist es auch ein Crosstalk-Problem, das sich äußert, wenn ein Nachbar nach Hause kommt. Oder irgendeine Linecard macht schlapp, sobald auf zwei Leitungen etwas los ist.
Die Störungshotline meines Telefonbetreibers "elementarer Sauerstoff" möchte allerdings vor jeglicher Prüfung zuerst alle Geräte direkt an der TAE angeschlossen haben, weil meine Anschlussweise wie im Link oben ja nicht zulässig sei und es deshalb klar wäre, dass das nicht funktionieren könne.
Deshalb: Wo ist geregelt, was zulässig ist und was nicht?
Viele Grüße
Thomas
es gibt ja bekanntlich die Möglichkeit, eine TAE (auch die berüchtigte erste) ab den Klemmen 5 und 6 per Sternvierer oder UTP zu verlängern. So wie hier dargestellt:
http://www.telefon.de/manuals/TAE1.html
Das ganze geht ja anstatt einer TAE auch mit einem Splitter. Sowohl mit einem Splitter als 1. TAE (manche Splitter haben einen zuschaltbaren PPA) als auch durch Verlängerung nach der 1. TAE zu einem Splitter in einem anderen Raum. Wie hier dargestellt:
http://www.telefon.de/manuals/SplMoVer.html
Jetzt meine Frage: In welcher Norm wird das geregelt? Ich habe bereits in den ITU-T G.992.[1-3] nachgeschaut, da wird nichts konkretes über die Verkabelung gesagt, sondern "nur" die Impedanzen festgelegt. Eigentlich klar, denn die ITU-T Dokumente gelten ja weltweit für den Übertragungsstandard ADSL[2][+]. Die TAE ist ja eine vergleichsweise regionale Erscheinung. Gibt es eine DIN EN oder irgend ein offizielles Dokument der Deutschen Post, Telekom oder meinetwegen BNetzA, das klar regelt, wie die zulässigen Leitungslängen und Verdrahtungspläne der "U-R"-Seite des Anschlusses aussehen?
Hintergrund ist folgender: Mein DSL-Anschluss ist grottenschlecht, aber erst nach 17 Uhr. Verliert alle paar Sekunden die Synchronisierung. Bei eingeschaltetem Router höre ich im (Analog)Telefon ein Rauschen, was jedes Gespräch unmöglich macht. Splitter, Router und Telefon und TAE habe ich in der Reihenfolge gegen neue ausgetauscht. Der Splitter war bislang mit einer ca. 7 m langen Flachleitung mit TAE auf Splitter-Steckverbindungen angeschlossen. Das habe ich versuchsweise gegen CAT-6 ausgetauscht, was ich noch auf der Rolle hatte (Flachleitung schirmt tatsächlich nicht sonderlich gut). Die TAE wurde wohl vor 30-40 Jahren montiert, die Kontakte bestanden quasi nur noch aus Grünspan, deshalb eine neue und die Leitung neu aufgelegt.
Splitter und Router in direkte Nähe zur TAE zu bringen ist sehr problematisch, weil es sich um eine Altbauwohnung handelt - in dem Raum, in dem die 1. TAE montiert ist, gibt es schlicht keine Steckdose. Im groben Umkreis von einigen Metern auch nicht. Meine Vermutung geht nun in verschiedene Richtungen: Vielleicht ist der APL ähnlich pilzig wie die TAE - könnte man prüfen, wäre man nicht in einem Mehrfamilienhaus. Der Gusseiserne APL stammt jedoch sicherlich noch aus Zeiten der vierstelligen Postleitzahlen. Vielleicht ist es auch ein Crosstalk-Problem, das sich äußert, wenn ein Nachbar nach Hause kommt. Oder irgendeine Linecard macht schlapp, sobald auf zwei Leitungen etwas los ist.
Die Störungshotline meines Telefonbetreibers "elementarer Sauerstoff" möchte allerdings vor jeglicher Prüfung zuerst alle Geräte direkt an der TAE angeschlossen haben, weil meine Anschlussweise wie im Link oben ja nicht zulässig sei und es deshalb klar wäre, dass das nicht funktionieren könne.
Deshalb: Wo ist geregelt, was zulässig ist und was nicht?
Viele Grüße
Thomas