Hilfe 4 h Handyverbindung abgerechnet

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Bexi

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:twisted:
Hallo zusammen,
habe heute auf meiner Rechnung festgestellt. dass mich meine Frau angeblich 4 h auf meinem Handy angerufen hat. Dies ist aber definitiv nicht der Fall gewesen. Habe zwar mit ihr an dem Tag zu dieser Uhrzeit telefoniert aber max. 5 Min.
Wie soll ich mich verhalten hat jemand schon ein ähnliches Problem gehabt.
Telefoniere über 1und1 und habe eine Fritz Box Fon WLAN.
Habe in der Fritzbox leider keine Aufzeichnungen mehr über dieses Gespräch da ich zwischenzeitlich eine neue Firmware aufgespielt habe.

Bin über jede Antwort bzw. Hilfe dankbar.

Gruß

Bexi
 
@bexi
Ich hab jetzt mal ne Frage, was würdest Du machen wenn auf Deiner Telekomrechnung 4 h Handytelefonat abgerechnet würde, das definitiv nicht geführt wurde. Würdest Du das in enem Forum posten oder würdest Du die Rechnungsstelle der Telekom anrufen und die Rechnung monieren? Also mach doch das auch bei 1und1 und gut isses. Zumal ja die Verbindungsdauer auch von Deinem Handyprovider nachweisbar ist.
Gruß Guido :wink:
 
@Guidos
danke erst einmal für deine Antwort. Ich werde natürlich morgen bei 1und1 anrufen aber ich denke, dass ich in der Nachweispflicht bin und denen verklickern muss, dass ich nicht solange telefoniert habe. Wollte nur wissen ob jemand damit schon erfahrungen gemacht hat und ob das ein bekanntes Problem ist.
 
...aber ich denke, dass ich in der Nachweispflicht bin und denen verklickern muss, dass ich nicht solange telefoniert habe.
Da liegst du IMHO falsch, denn 1&1 will von dir Geld für eine von ihnen nicht erbrachte Leistung.
Ergo muss wohl 1&1 den Nachweis erbringen, dass du eine solche Leistung in Anspruch genommen hast.
Um solchen Fauxpas entgegen zu wirken empfehle ich dir das schöne Programm JFritz!
Links dazu:
http://jfritz.sourceforge.net/
http://www.ip-phone-forum.de/forum/viewforum.php?f=147
 
Abrechnungsprobleme mal dahingestellt, ist halt ein weiteres Armutszeugnis für 1und1....

Aber meint ihr, wenn es zu einem Rechtstreit kommt, dann hat ein log von Jfritz auch nur die geringste Beweiskraft? Sowas kann doch jeder mit geringstem Aufwand abändern, ist doch gar kein Problem. Als Beweise dienen in so einem Fall nur die Aussagen anderer beteiligter (erst mal die Aussage deiner Frau (eidesstattliche Erklärung), dass sie im berechneten Zeitraum keinesfalls länger als x Minuten mit dir telefoniert hat. Wenn 1und1 das nicht akzeptieren sollte, wie schon angesprochen die Zahlung verweigern und 1und1 auffordern vom Handyprovider deiner Frau eine Verbindungsübersicht für den in Frage kommenden Zeitraum vorzulegen. Wenn du das ganze vom tisch willst, legst du noch eine Einverständniserklärung deiner Frau zur Dateneinsicht dazu und wenn das auch nix hilft geh zum Anwalt, die KOsten muss 1und1 dann auch übernehmen, da du ja vorher alles dir mögliche zur Vermeidung von Anwaltskosten getan hast.
 
Aber meint ihr, wenn es zu einem Rechtstreit kommt, dann hat ein log von Jfritz auch nur die geringste Beweiskraft?
Nein meine ich nicht, aber man sieht zumindest im Vorfeld schon, ob da vielleicht eine Verbindung zu lange aufrecht gehalten wurde.
Die weiteren rechtlichen Schritte würde ich auch nach deinem Vorschlag angehen.
 
Ich weiss ja nicht, warum man immer direkt über einen Rechtsstreit nachdenken muß. Gestern morgen hatte ich ein Festnetzgespräch über 4 Stunden in den aktuellen Kosten stehen. Da das Gespräch definitiv unter einer Minute war, hab ich mir unter Fragen und Antworten eine passende E-Mailadresse ausgesucht. Dort habe ich die Zeile von der FritzBox, die ich noch hatte, hineinkopiert. Eine Antwort habe ich zwar nicht erhalten, aber seit heute morgen ist die Zeile in den aktuellen Kosten nicht mehr vorhanden. Ich nehme an das 1&1 mit diesen vier Stunden ein Problem hat. Außerdem würde ich dafür kein Geld für ein Telefongespräch ausgeben. Eine Email löst das ganze auch. Wenn, wie in dem Fall, das ganze schon auf der Rechnung steht, eine Email an die Rechnungsstelle mit der Ankündigung, die Lastschrift zurückgehen zu lassen. Ich glaube, daß das Ganze kein Problem ist und umgehend gelöst wird

Gruß
Reinhold
 
Hat doch keiner was anderes behauptet.
Im Gegenteil, man muss sich im Rahmen seiner Möglichkeiten sogar um eine günstige Lösung bemühen. Z.B. ohne vorherige Mahnung oder Fristsetzung zum Anwalt rennen kann nach hinten losgehen und man bleibt auf den Anwaltskosten sitzen, wenn die Gegenseite sofort einlenkt und sagt das wöäre auch ohne Anwalt gegangen....
 
Wenn Du Deine Frau im Ausland auf dem Handy angerufen hast, wird Ihr mit der nächsten oder übernächsten Abrechnung das Roaming in Rechnung gestellt. Mit diesem Wisch kann man sehr schön belegen, wie lang die Verbindung aufgebaut war :)

-Matthias
 
mfehleisen schrieb:
Wenn Du Deine Frau im Ausland auf dem Handy angerufen hast, wird Ihr mit der nächsten oder übernächsten Abrechnung das Roaming in Rechnung gestellt. Mit diesem Wisch kann man sehr schön belegen, wie lang die Verbindung aufgebaut war :)

-Matthias

Wo steht denn was von Ausland?
 
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