IBM-FAN
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Sehe ich anders. Bei meinem Umzug war eine Umstellung von 16.000 auf 6000 vertraglich (inkl. der entsprechenden Ersparnis) kein Problem. Sehen die AGB der Provider etwas anderes vor (obwohl diese Änderungsmöglichkeit bestünde [weil auch das Alternativangebot bei dem Provider üblicherweise bestellt werden kann]), sind sie sittenwidrig und somit weitgehend ungültig. Dem Provider ist zuzumuten, das Vertragsverhältnis im Einklang mit den technischen Gegebenheiten abzuändern. Will er das nicht, muss er das Verträgsverhältnis vollständig erfüllen; also ADSL2 auch dort liefern, wo es technisch nicht möglich ist. Inwieweit ein Zulieferer (T-COM) das nicht darstellen kann oder will, ist nicht massgeblich.