[Frage] Haftung bzw. Zuständigkeit bei offensichtlich fehlerhafter Hausverkabelung?

Hampton66

Neuer User
Mitglied seit
23 Okt 2005
Beiträge
4
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo Forumsmitglieder,
vieleicht kennt sich der eine oder andere mit folgendem Sachverhalt aus.

Ich wohne zur Miete und im gleichen Gebäude befinden sich noch 2 weitere Mieter und ein Firmenbüro mit jeweils ADSL-Anschluss. Firmeninhaber = Vermieter.

Mein Anschluss: Telekom ISDN mit ADSL 3000 und FritzBox 7270

Seit mehreren Monaten hatte ich ständig DSL-Sync Verlust und das meist in der Zeit von ca. 07:00 Uhr - 16:00 (+/- 30min) in der Woche. Anfangs nur sporadisch, dann jedoch fast täglich.
Am Wochenende lief ADSL dann störungsfrei.

Weiterhin ging in den Abendstunden grundsätzlich der Störabstand (Senderichtung) runter bis auf 3-4dB.
Die Fehlerrate sowohl FEC als auch CRC stieg rasant an. Die anderen Mietern haben bisher keine derartigen Störungen beobachten können.

Ich habe die Störung der Telekom gemeldet. Diese hatte auch umgehend reagiert, die Leitung eingemessen
und zur Sicherheit innerhalb von 2 Tagen einen Techniker geschickt.
Der Techniker hat dann die Leitung am Hauseingang/Verteiler und dann nochmal in der Wohnung eingemessen.
Fazit des Technikers: am Hauseingang volles ADSL (was halt die Leitung hergibt) und am Wohnungsanschluss
absolut kein ADSL-Signal. ISDN funktionierte an beiden Messpunkten. Demnach hausinterne Leitung defekt.

Daraufhin habe ich den Vermieter mit dieser Tatsache konfrontiert.
Der Vermieter ist der Meinung, das ein verlegtes Kabel nicht kaputt gehen kann, wo doch seit dem Hausbau
im Jahr 1996 die Telefone immer funktioniert haben und von EMF-Störungen habe er noch nichts gehört.

Da die ADSL-Störung für mich nicht akzeptabel ist, habe ich den Vermieter mehrmals gemahnt, für Abhilfe
zu sorgen. Sollte keine Störungsbeseitigung erfolgen, werde ich die Telekom mit der Verlegung eines
neuen Kabels beauftragen und ggf. die Kosten in Rechnung stellen. (Kabel muss komplett neu verlegt werden
inkl. Wände durchbohren da bei Erstinstallation die Elektrikerfirma keine Leerrohre verlegt hat.)

Daraufhin hat der Vermieter reagiert und mir einen "Techniker" der Firma geschickt, die für
die Wartung seiner Telefonanlage zuständig ist. Dieser hatte ebenfalls noch nie was von EMF-Störungen
bei ADSL gehört und war der Meinung, die Störung läge an der Telekom. Auch meinen Einwand einer
fehlerhaften Verlegung des Telefonkabels lies er nicht gelten.
(Anmerkung: Die Telefonkabel sind meiner Meinung nach definitiv nicht nach DIN-VDE verlegt.
Diese verlaufen mindestens 15m parallel im selben Kabelbündel mit mehreren 230V-Stromkabel
ohne eine physische Trennung.) Auch hat dann dieser sogenannte Techniker gegenüber dem Vermieter
geäusert, dass die Leitung ja kaputt gehen müsse bei den vielen angeschlossenen Geräten!

Nun ja, wenn ein Splitter, ein NTBA und die Fritzbox seiner Meinung nach viel ist, dann ist eine ISDN-Telefonanlage wohl nicht mehr drin? ;o)

Danach hatte sich wochenlang wieder nichts mit Fehlerbehebung getan, bis ich jetzt selbst eine Firma beauftragt habe, die hausinterne Leitung zu testen. Diese hat dann als Test einfach mal ein Kabel freischwingend vom Hausanschluss in meine Wohnung gelegt und siehe da, ab diesem Zeitpunkt erheblich bessere Leitungswerte und keine Sync-Verluste.

Zum Vergleich mal die Screenshots aus der FritzBox vorher und nachher:

vorher1.jpgvorher2.jpg

nachher1.jpgnachher2.jpg

Meine abschließende Frage daher: Kann ich den Vermieter auffordern, die Störung umgehend zu beseitigen
(notfalls auch unter Androhung von Schadensersatz).

PS: Sorry für die lange Erläuterung. Falls Thema in falscher Rubrik, bitte ggf. verschieben.
 
Hallo,

bis zum Übergabepunkt im Haus ist die Telekom zuständig. Ab diesem Übergabepunkt ist der Eigentümer des Gebäudes zuständig bzw. verantwortlich.
In Deinem Fall Vermieter = Eigentümer.

Durch die Glaskugel kann ich Dir nicht sagen, ob die Kabel /Anschlüsse nach der Norm installiert sind. Auch kenne ich die besagten Unternehmen nicht.
Mehr wird Dir hier im Forum auch niemand sagen oder schreiben können.
Rechtverbindliche Auskünfte werden Dir hier auch nicht gegeben werden.
(Es gibt die Möglichkeit auf eigene Rechnung mit Einverständnis Vermieter der Neuinstallation, den Mieterschutz, Rechtsanwälte oder eine andere Wohnung nehmen.)

Gruß Frank
 
Hallo Frank,
erst mal danke für die schnelle Antwort.

Ich weis, dass das hier kein Juristen-Forum ist und mir von daher keiner einen juristischen Rat geben kann.
Vieleicht ist aber der eine oder andere hier im Forum unterwegs, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir diese mitteilen kann.

Um Deinen Lösungsvorschlag aufzugreifen:
Die Angelegenheit wollte ich eigentlich einvernämlich mit dem Vermieter regeln. Ich hatte aber mal gehört, dass die Telekom bis zur Dose in der Wohnung
zuständig ist, wenn diese den Anschluss bereitstellt.

Gruß Hampton66
 
... Der Netzabschluss ist der Übergabepunkt (ÜP), wo die Verbindung zum Hausnetz hergestellt wird. Der Übergabepunkt bildet das letzte Element der Netzebene 3 und ist daher Eigentum des jeweiligen Betreibers. Im allgemeinen ist er ein kleines, unscheinbares Kästchen, das im Keller des Hauses angebracht wird. Das anschließende Hausnetz wird als Netzebene 4 bezeichnet. ...
Zitiert von Wikipedia
Für die Netzebene 4 ist seit den 90er Jahren der Hauseigentümer zuständig. Davor war der Übergabepunkt die Wohnung und bis dahin war damals die Telekom zuständig. Aber das ist vorbei.
 
Die erste TAE und alles davor ist in der Regel Hoheitsgebiet der Telekom, denn an den Hausabschluss darf kein anderer dran, also darf nur die "T" und ihre Jünger dort schrauben und Kabel auflegen/entfernen, aber das gilt nicht für's Kabel ziehen:
Das macht die Telekom auch gegen Mammon, aber das Kabel gehört zum Haus und daher fällt es in den Zuständigkeitsbereich des Hauseigentümers. Wie weit seine "Haftbarkeit" die normale Telefonfunktionalität überschreitet und eine Mindest-DSL-Tauglichkeit beinhaltet, wird Dir nur ein RA sagen können, der dann sehr gerne auf Deine Rechnung klagen wird...
 
Die erste TAE und alles davor ist in der Regel Hoheitsgebiet der Telekom, denn an den Hausabschluss darf kein anderer dran, also darf nur die "T" und ihre Jünger dort schrauben und Kabel auflegen/entfernen, aber das gilt nicht für's Kabel ziehen:

Korrekt, als wir im letzten Jahr Umbaubedingt den APL versetzen lassen mussten, haben wir das Kabel vom neuen APL Ort zur 1.TAE, die ebenfalls versetzt wurde, selbst verlegt, angeschlossen wurde dann vom T Techniker. Allerdings mit dem Hinweis: "für das von Ihnen verlegte Kabel können wir keine Garantie auf einwandfreie Funktion geben, da kein Fernmeldekabel verwendet wurde". Stimmt, wir haben vorausschauend Cat.7 Kabel genommen. ;)

Gruß
Sandra
 
Hab mir jetzt bei ebay 10 Meter Cat9-Kabel der Fa. Lirpa 1st bestellt.
Preis 20 EUR ohne Verstand.
 
Schadenersatz wird schwierig, da ein Schaden nachgewiesen werden muss.

Das versetzt oft Berge: Mietminderung ankündigen ....
 
Sollte keine Störungsbeseitigung erfolgen, werde ich die Telekom mit der Verlegung eines
neuen Kabels beauftragen und ggf. die Kosten in Rechnung stellen. (Kabel muss komplett neu verlegt werden
inkl. Wände durchbohren da bei Erstinstallation die Elektrikerfirma keine Leerrohre verlegt hat.)

Das klappt übrigens nicht, da die Telekom für solche Arbeiten natürlich das Einverständnis des Hauseigentümers brauch.

Wenn er glaubt die Telekom sei schuld, dann soll er doch eine Langzeitmessung beauftragen. :D
 
Bitte? Ne Mietminderung! Lasst mal die Kirche im Dorf. Wie willst Du denn die eine Mietminderung rechtfertigen bzw. für diesen Fall berechnen.
Ich würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen, zur Not würde ich die Fritzbox im Kelleraum aufstellen. und das LAN Signal via Powerline
oder WLAN Nach oben führen.
 
Ich glaube nicht das du da überhaupt rechtlich was machen kannst. DSL ist doch kein Grundrecht.
Telefon funktioniert doch, also, einvernehmliche Lösung suchen, alles andere ist Wunschdenken. Kannst ja auch Superman, Batman und Robin, die Gerechtigkeitliga von Amerika oder Gozilla zu Hilfe rufen, auch nee Alternative.
Wenn Vermieter sich quer legt, Pech gehabt, wobei ja wohl gar nicht feststeht dass es an der Verkablung liegt.

im Moment gibt es auch viel Sonnenstürme, Elektromagnetische Störungen im Erdmagnetfeld, starke Erdbeben, Tsunamis, Strahlung von Fukushima, verstärkte Sonnenfleckenaktivitäten, Gedankenblitze von Esoterikern in der Nachbarschaft und und und.............. es kann auch an so was liegen.

Aber wenn es wirklich an dem Kabel liegen sollte, mein Gott, das ist doch kein Streithema, sowas löst man doch einvernehmlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.