Hallo,
das Guthaben scheint nicht mehr unbegrenzt gültig zu sein.
Folgendes lese ich gerade in den AGBs bei Sparvoip und voipststunt
8.1. Der Kunde kann auf der Webplattform von Betamax ein Guthaben erwerben, das ihn berechtigt, die entgeltlichen Leistungen von Betamax zu der jeweils bei dem Vertragsschluss über die einzelne entgeltliche Leistung gültigen Preisliste in Anspruch zu nehmen. Dieses Guthaben wird erst gültig, wenn der Gegenwert vom Kunden bezahlt bzw. geleistet worden ist. Die Zahlung ist jeweils mittels der auf dem Webportal angegebenen Zahlweisen möglich. Ein Guthaben ist nach der Aufladung ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Guthabens 120 Tage gültig ("Gültigkeitsdauer"), siehe näher Ziffer 8.6.
8.6. Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer (siehe Ziff. 8.1) steht das Guthaben zur weiteren Nutzung nicht mehr Verfügung. Jedoch kann der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend "Restguthaben") in der Weise verwerten, dass er in der Folgezeit ein erneutes Guthaben erwirbt. Zu der Summe des neu erworbenen Guthabens wird dann das Restguthaben addiert und steht insgesamt für die Gültigkeitsdauer des neu erworbenen Guthabens zur Nutzung bereit. Alternativ zu der im vorstehenden Satz genannten Möglichkeit kann der Kunde das ungültig gewordene Restguthaben zurückverlangen. Voraussetzung ist hierfür die in Textform an Betamax gerichtete Aufforderung auf Erstattung des Guthabens unter Angabe des Kundennamens, der Nutzernummer des Kunden, des gewünschte auszuzahlenden Betrages und seiner vollständigen Bankverbindung (bei Konten im Ausland einschließlich IBAN-Nummer). Der Anspruch auf Wiederaktivierung oder Erstattung eines Restguthabens verjährt nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, nach welchem die Gültigkeitsdauer des Restguthabens abgelaufen ist.
Ich hoffe das hatten wir hier noch nicht
Gruß Rainer
das Guthaben scheint nicht mehr unbegrenzt gültig zu sein.
Folgendes lese ich gerade in den AGBs bei Sparvoip und voipststunt
8.1. Der Kunde kann auf der Webplattform von Betamax ein Guthaben erwerben, das ihn berechtigt, die entgeltlichen Leistungen von Betamax zu der jeweils bei dem Vertragsschluss über die einzelne entgeltliche Leistung gültigen Preisliste in Anspruch zu nehmen. Dieses Guthaben wird erst gültig, wenn der Gegenwert vom Kunden bezahlt bzw. geleistet worden ist. Die Zahlung ist jeweils mittels der auf dem Webportal angegebenen Zahlweisen möglich. Ein Guthaben ist nach der Aufladung ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Guthabens 120 Tage gültig ("Gültigkeitsdauer"), siehe näher Ziffer 8.6.
8.6. Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer (siehe Ziff. 8.1) steht das Guthaben zur weiteren Nutzung nicht mehr Verfügung. Jedoch kann der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend "Restguthaben") in der Weise verwerten, dass er in der Folgezeit ein erneutes Guthaben erwirbt. Zu der Summe des neu erworbenen Guthabens wird dann das Restguthaben addiert und steht insgesamt für die Gültigkeitsdauer des neu erworbenen Guthabens zur Nutzung bereit. Alternativ zu der im vorstehenden Satz genannten Möglichkeit kann der Kunde das ungültig gewordene Restguthaben zurückverlangen. Voraussetzung ist hierfür die in Textform an Betamax gerichtete Aufforderung auf Erstattung des Guthabens unter Angabe des Kundennamens, der Nutzernummer des Kunden, des gewünschte auszuzahlenden Betrages und seiner vollständigen Bankverbindung (bei Konten im Ausland einschließlich IBAN-Nummer). Der Anspruch auf Wiederaktivierung oder Erstattung eines Restguthabens verjährt nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, nach welchem die Gültigkeitsdauer des Restguthabens abgelaufen ist.
Ich hoffe das hatten wir hier noch nicht
Gruß Rainer