[Geklärt] Notruf via voip funktioniert nicht?

Könnten sich Offizielle des Forums nicht an die Polizei bzw. eine entsprechende Behörde wenden und versch. Provider auf die Funktion des Notrufes testen?

Evtl. würde ein offener Brief eines Offiziellen an die Netzagentur (oder ähnlichem) auch etwas bewegen.

Dieses Forum ist ja das größte in dieser Richtung in Deutschland und representiert damit die VoiP nutzende Bevölkerung zu einem gewissen GRad.
 
Solche Aktionen, egal wie gut sie gemeint sind, blockieren immer Notrufleitungen - und das steht nicht von ungefähr unter Strafe. Das Routing muss durch die Provider sichergestellt werden, und zwar so, dass man durch das Wählen von 110 die Polizei und durch das Wählen von 112 die Feuerwehr erreicht. Es wird permanent überwacht und in Schadensfällen von der T-Com innerhalb weniger Minuten auf benachbarte Leitstellen umgeleitet.

Da die Notruffunktionalität gesetzlich festgeschrieben ist, kann die BNetzA da nichts machen.

Grüße Dirk
 
Ich habe mich wohl nicht präzise genug ausgedrückt.

Mir geht es darum anzuregen dass Vertreter dieses Forums, welches das größte seiner Art ist und dem somit eine gewissermaße respräsentative Rolle (vergleichbar mit einem interessen Verband) der VoiP benutzenden Bevölkerung zukommt, entsprechende Stellen (wie z.B. wie Bundesnetagentur) auf den Zustand hinweisen mit der Bitte der Kontrollen oder ähnlichen Maßnahmen.

Möglicherweise könnte man den deutschen VoiP Anbietern mal "stecken" was für eine Wirkung es hätte wenn in der Zeitung stehen würde dass jemand ums Leben gekommen ist weil der Notruf über VoiP nicht funktioniert hat.

Den fest steht: Der Notruf über VoiP ist erst (legal) auf seine Funktion überprüfbar wenn es für einen solchen Test zuspät ist: Nähmlich im Ernstfall, wenn möglicherweise das schnelle Alamieren der Rettungskräfte über Leben und Tod entscheidet.

Das man sich nicht unbedingt auf den Notruf über VoiP verlassen kann zeigt dieses Thread, dem muss abhilfe geschaffen werden.


Mir geht es NICHT darum dass jeder die Notruffähigkeit seines VoiP Anschlusses selbst testen kann sondern dass die entsprechende Behörde zum schutze des Bürgers dies tut.
 
Das hat der Gesetzgeber doch schon längst - sie §108 TKG. Er müsste nur mal aus dem Quark kommen und die Sanktionen nach § 149 Absatz 1 Punkte 19 und 20 durchsetzen: Bis zu 100.000 Euro, wenn das Notrufsystem nicht funktioniert - oder 50.000 Euro, wenn Adressdaten (Stichwort Röchelanruf) nicht rechtzeitig übermittelt werden.
Sowas könnte kleinere VoIP-Anbieter vor heftige Probleme stellen.

Eine Mail an die BNetzA mit Hinweis auf die beiden Paragrafen sowie diesen Thread kann ich gerne schreiben und nachfragen, wie die sich zu Notrufen über VoIP stellen
- bei Mehrwertnummern (0180x)
- bei 032er-Nummern
- bei 012er-Nummern
- bei Ortsrufnummern.

Geht im Laufe des Tages raus, rechnet aber besser erst nächsten Monat mit einer Antwort seitens der BNetzA...

Grüße Dirk
 
fera schrieb:
Denn fest steht: Der Notruf über VoiP ist erst (legal) auf seine Funktion überprüfbar, wenn es für einen solchen Test zu spät ist: Nämlich im Ernstfall, wenn möglicherweise das schnelle Alamieren der Rettungskräfte über Leben und Tod entscheidet.

Das man sich nicht unbedingt auf den Notruf über VoiP verlassen kann zeigt dieses Thread, dem muss abhilfe geschaffen werden.


Mir geht es NICHT darum dass jeder die Notruffähigkeit seines VoiP Anschlusses selbst testen kann sondern dass die entsprechende Behörde zum schutze des Bürgers dies tut.
..."stecken" was für eine Wirkung es hätte wenn in der Zeitung stehen würde dass jemand ums Leben gekommen ist weil der Notruf über VoiP nicht funktioniert hat.

Richtig, genau so war es bei mir (s.Eröffnungposting dieses threads).
Auch die Stellungnahme von AVM von gestern zeigt doch sehr deutlich, dass Laien bei der Einrichtung des voip-Notrufs jede Menge falsch machen können, was, und das ist wirklich schlimm, sie dann erst im Ernstfall bemerken würden, wie es bei mir der Fall war. - Auch AVM als Fritzboxhersteller macht es sich hier m.E. zu leicht: Die Box dürfte müsste mit einer entsprechenden Überprüfungslogik ausgestattet werden, die die vorgenommenen Notrufeingaben bei nicht vorhandener oder nicht überprüfbarer Schlüssigkeit nicht akzeptiert. Ich möchte wetten, dass AVM auch schon intensiv daran arbeitet, nachdem ihnen durch diese Diskussion hier "gesteckt" wurde, dass sie vielleicht einmal sehr negativ in der Presse auftauchen könnten wegen eines über ihre Box mit schlimmem Ausgang fehlgeschlagenen Notrufs.

Gruß,
EE
 
So, folgende Mail ist gerade an die Bundesnetzagentur rausgegangen:
In wie weit unterliegen Anbieter von VoIP-Telefonie wie Sipgate, Dus.Net, 1&1, ... dem TKG, insbesondere §108? Wir gehen bislang davon aus, dass diese Anbieter öffentlich zugängliche Telefondienste erbringen und somit Notrufmöglichkeiten bereitstellen sowie die zur Lokalisierung des Notrufes notwendigen Daten übermitteln müssen.

Bei den genannten Anbietern betreibt der Kunde größtenteils eine eigene Telefonanlage, beispielsweise in Form einer Fritz!Box Fon von AVM. Diese ergänzt je nach Einstellungen automatisch die Ortsnetzkennzahl - auch bei Notrufen. Damit wird dem VoIP-Anbieter als Zielrufnummer z.B. 0441-112 signalisiert. Kann aus §108 eine Verpflichtung für die Anlagenhersteller abgeleitet werden, die automatische Ergänzung der ONKZ bei Notrufen zu unterdrücken? Oder muss hier der Kunde Abhilfe schaffen?
In letzterem Fall könnte das zu Problemen führen, da viele Kunden diese Situation erst im Ernstfall bemerken und es so zu eigentlich unnötigen Verzögerungen in der Alarmierung des Rettungsdienstes kommt.
Davor und danach selbstverständlich mit den üblichen Höflichkeitsfloskeln und einem Verweis auf diesen Thread.

Grüße Dirk
 
Hallo,

Deine Mail ist vor 6 Monaten rausgegangen. Hat sich die BNetzA tatsächlich noch nicht gemeldet ???

Grüße aus Landsberg
Jürgen
 
würde mich auch interessieren, aber da gibts wahrscheinlich ne verordnung dagegen, weil VoIP anrufe nicht immer leicht zu authentifizieren sind und spassvögel die da missbrauch treiben, schwer zu fassen sind.

einfach anrufen bei der netzagentur?
 
jot_es schrieb:
Deine Mail ist vor 6 Monaten rausgegangen. Hat sich die BNetzA tatsächlich noch nicht gemeldet ?
....interessiert mich natürlich auch ... und auch, welcher Spaßvogel diesen Thread mit dem Kennzeichen "Geklärt" versehen hat!
Gruß,
ee
 
Ein halbes Jahr später noch immer keine Reaktion?
 
anruf bei der netzagentur unter 030 22480-500 genügt.

es gibt kein notrufverbot über VoIP und die provider sind sogar gesetzlich verpflichtet notrufnummern durchzuschalten.

ich wurde aufgefordert, provider zu melden, die notrufnummern nicht zulassen.
 
woprr schrieb:
ich wurde aufgefordert, provider zu melden, die notrufnummern nicht zulassen.
...vielleicht ist dann ja schon dieser unter meinen vor dem 1.1.2006 von Telekom zu dus.net portierten Rufnummeraccounts stehende dus.net-Hinweis...
------
"...Notruffunktionalität
Aktiviert: Nein
Um die Notruffunktion zu aktivieren benötigen Sie eine von dus.net neu vergebene und portierbare Rufnummer die nach dem 1.1.2006 geschaltet wurde. Sie können hier portierbare Rufnummern aus Ihrem Ortsnetz bestellen."
------
...schon mal wert, gemeldet zu werden, denke ich!?
OK, ich konnte den Notruf dann mit einem zusätzlichen Sipgate-Account _ohne_ zusätzliche Kosten realisieren. - Aber eine etwas weitergehende Begründung durch dus.net wäre eigentlich wünschenswert, oder sollen Altkunden hier bestraft werden für ihre dus.net-Treue?
Gruß,
ee
 
Zuletzt bearbeitet:
Mach doch mal halb so viel Wind!

Wenn Du VoIP über einen Festnetzanschluß betreibst, ist Notruf über VoIP doch wirklich kein Problem.

Wenn Du einen VoIP-Anschluß an Stelle eines Festnetzanschlusses betreibst, ist Notruf selbstredend Pflicht.

Ich selbst stand vor kurzem eben vor dem Problem mal schnell 112 mit meiner Telefonanlage anrufen zu müssen - und ohne irgendwelche Zicken, ohne Aufwand 112 und meine Fritz war bei der Feuerwehr. 1&1 DSL (ohne komplett). Ist eben automatisch auf Festnetz geroutet worden - trotz Default alles was nicht explizit auf Festnetz gelenkt ist auf VoIP zu geben.

VoIP ist längst nicht VoIP ausschließlich. Ja, ich stand schon mal Monatelang von Freitag 17.00 - Montag 9.00 ohne die Möglichkeit da über Festnetz telefonieren zu können. Originalton Telekom: "wir sind unschuldig, es muß an Ihrer Hardware liegen!"

Also keine Möglichkeit 110 oder 112 zu wählen.

Da ist es wirklich kein Thema VoIP ohne Notrufmöglichkeit zu haben solange das sowieso nur mit vorhandenem Feastnetzanschluß funktioniert.

Nein, nicht weinen - 1und1 VoIP über 1und1 ohne Festnetzanschluß gewährleistet in den AGB daß 110 und 112 funktionieren - soweit es bei dem Exmonopolisten "Wir sind unschuldig" eben auch funktioniert..
 
ecsguy schrieb:
Mach doch mal halb so viel Wind!....
Nein, nicht weinen - ....

... Merkwürdig, vermutlich hast den Thread weiter oben nicht gelesen, sonst hättest du doch gewusst, dass bei mir (seit 2 Jahren ohne Festnetz) in einem echten Notfall der Notruf eben schon einmal _nicht_ funktionierte, obwohl ich dachte, er würde.....zum Glück blieb der Fall ohne schlimme Folgen...

Das Anliegen, dass der Notruf _sicher immer_ und ohne Spezialkenntnisse des Anschlussinhabers (mit oder ohne Telekom) bzw. ständiger Funktionsüberprüfung durch den Anschlussinhaber funktionieren sollte, als "Wind machen" und "weinen" abzuqualifizieren, ist mir nicht verständlich und der Sache wohl eher unangemessen.
Gruß,
ee
 
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