Außerdem sollte man vielleicht noch einmal betonen, daß der Betrieb von WLAN auf diesen Kanälen in Deutschland nicht erlaubt ist (deshalb ist das ja bei Wahl von Deutschland als Standort auch gesperrt) und empfindliche Folgekosten nach sich ziehen kann, als Beispiel für die Tätigkeiten der BNetzA in diesem Punkt:
https://www.heise.de/newsticker/mel...ahlreiche-Geraete-ausser-Betrieb-4262078.html
Meist wird die falsche Einstellung ganz bewußt genutzt, um sich an Orten, wo es auf den legal verwendbaren Kanälen eng ist (wobei die Reichweite auf den oberen Kanälen ja ohnehin abnimmt, weshalb dort auch höhere EIRP-Werte erlaubt sind, als in den unteren - auf Channel 161 sind in Australien sogar 4W EIRP erlaubt, das ist deutlich mehr, als auf dem letzten legal nutzbaren Kanal (140) in D, obwohl die Frequenz nur (161 - 140) * 5 = 105 MHz höher liegt), einen eigenen Vorteil zu verschaffen.
Hinzu kommt noch, daß in Australien auch auf den 2,4 GHz-Kanälen höhere Abstrahlungen (4W EIRP) erlaubt sind (
https://www.qdg.org.au/qdgwire.htm#Australian power limits) ... im Endeffekt "schreit" damit ein AP mit diesen Einstellungen bei 100% alles andere nieder (auch noch in größerer Entfernung, wo ansonsten andere problemlos parallel senden könnten), solange er selbst sendet - in Deutschland ist die Abstrahlung auf 100 mW EIRP begrenzt in diesem Band.
Wer also bei sich feststellt, daß der AP des weiter entfernten Nachbarn im 2,4 GHz-Band sooo viel besser zu empfangen ist von einer Monitoring-App (die lauscht dann i.d.R. nur und sendet selbst nichts), als der eigene und räumlich näher liegende, der kann auch schon mal die Vermutung anstellen, daß dieser Nachbar sich selbst durch solche Manipulationen einen Vorteil verschafft ... und sollte dann ggf. auch die BNetzA einschalten, anstatt darüber nachzudenken, wie er selbst nun "noch lauter" werden kann.
Denn damit hat man zwar auch eine etwas höhere Reichweite (womit das auch an Stellen Sinn machen könnte, wo tatsächlich weit und breit niemand anderes ist - das soll in Australien ja schon mal vorkommen) ... aber die bringt auch nur dann etwas, wenn man tatsächlich beide Seiten der Verbindung entsprechend konfigurieren kann. Bei einem Smartphone, wo heute eigentlich immer die GPS-Koordinaten oder der Netzbetreiber herangezogen wird, um den Standort einzugrenzen, kann man den meist gar nicht mehr von Hand festlegen - da bringt dann auch ein AP, der mit 4W EIRP sendet, nicht wirklich etwas, wenn das STA-Gerät zu weit entfernt ist, um mit legaler Sendeleistung noch vom AP bemerkt zu werden.
So eine "Es schadet ja niemandem."-Aussage ist also auch immer mit Vorsicht zu genießen ... das mag an einem konkreten Standort sogar stimmen, hat aber dann (ohne entsprechende Warnhinweise, was man da alles beachten muß) in einem Board wie diesem ein "Geschmäckle", wenn sie andere zum Nachmachen animiert.
Es macht dann auch die eigene "Erklärung", warum man das überhaupt machen sollte oder will, wieder zu einem eher zweischneidigen Schwert ... wenn alle anderen rundherum auch ihre Technik so modifizieren, daß (illegalerweise) zusätzliche Kanäle verwendet werden oder eine höhere Abstrahlung, sinkt die Last auf den anderen nur unerheblich und weitet sich einfach auf diese zusätzlichen Kanäle ebenso aus (soo viele sind das mit ordentlicher WLAN-Hardware auch nicht, die man da zusätzlich verwenden kann, wenn man die falsche Ländereinstellung nutzt).
Dieser Frequenzbereich ist in Deutschland jedenfalls per Allgemeinzuteilung als "BFWA" (Broadband Fixed Wireless Access) ausgewiesen (
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...ss_Access_BFWA.pdf?__blob=publicationFile&v=1) und der WLAN-Kanal 161 liegt mit seiner Mittenfrequenz(?) von 5805 MHz mittendrin in dem 120 MHz breiten, reservierten Frequenzband (8755 bis 8875 MHz).
Der Betrieb von Sendeanlagen in diesem Frequenzband ist nur gewerblichen Nutzern erlaubt (dann sogar mit deutlich höheren EIRP-Werten, weil die sonst gar nicht die notwendigen Reichweiten erzielen können bei den höheren Frequenzen) und bedarf zwar keiner Genehmigung, ist aber bei der BNetzA meldepflichtig (
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...pflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html).
Damit liegt dort auch eine Übersicht vor, ob und wer diese Frequenzen an einem Ort nutzt und wenn ein (berechtigter) Betreiber solch einer Sendeanlage durch einen wildgewordenen WLAN-Router sein System beeinflußt sieht, ist normalerweise Schluß mit lustig - das mag der TO hier für seinen Standort noch ausschließen können (wenn er aufmerksam genug ist), aber man muß das für "Nachahmer" vielleicht noch einmal herausstellen, daß das auch schnell mal ins Auge gehen kann und sich die Situation auch ggü. einem Zeitpunkt, wo man das alles für sich geprüft hat, schnell mal ändern kann.
Gegen das Installieren der "fremden" Firmware an sich ist erst mal noch nichts zu sagen ... erst das Umstellen auf "Australien" ist dann etwas, womit man hier im Board vielleicht nicht unbedingt prahlen sollte.
Wobei ich mir gerade die Frage stelle, warum dann die internationale Version der 7590 bei "Australien" (LKZ 61 ist in jedem Falle vorgesehen in der 7590-avme-Firmware) den Kanal 161 nicht anbietet ... aber das kann ich (mangels Box) auch nicht prüfen. Sollte der aber doch dabei sein, würden vermutlich auch die wenigsten ihre 7590 (für die i.d.R. deutlich eher eine neue Firmware-Version erscheint) mit einer 6890-Firmware versehen wollen, die bekanntlich noch so einige Probleme im Betrieb (und wohl nicht nur bei Mischbetrieb mit LTE) hat, wenn man den Threads zu diesem Modell hier im Board Glauben schenken will.
EDIT: Besserer (aktueller) Link zur Regulierung in Australien:
https://www.legislation.gov.au/Details/F2019C00681 - die WLAN-Bänder sind als Punkte 59 und 60 zu finden.