Tut mir leid, dass ich einen alten Thread ausgrabe, aber mit sind 1-2 Dinge aufgefallen, die ich ziemlich anzweifle....
Hab aber irgendwann auch nicht mehr weiter gelesen, da es doch eine sehr theoretische und zu lange Abhandlung ist...
Dieses Gerät hat die Seriennummer J063.547.30.549.824 und befindet sich derzeit sowohl in meinem Besitz, als auch in meinem Eigentum. Und zwar solange, bis ein Gericht (das wird hier sicherlich nur auf Antrag tätig) festgestellt hat, daß es sich nicht um mein Eigentum handelt und das behauptet ansonsten besser niemand - anstelle so eines ordentlichen Gerichtes - nur in einem Forum ... zumindest besser nicht in Form einer "Tatsachenbehauptung", die ich meinerseits verfolgen könnte. Ich stelle mich hier also ausdrücklich als "Ziel" entsprechender "Anwürfe" zur Verfügung, wenn sich jemand tatsächlich traut, diesen Vorwurf irgendwie zur Anzeige zu bringen - ich würde mich natürlich dagegen zur Wehr setzen, angefangen bei den §§ 186, 187 StGB bis zum § 164 StGB, wenn sich herausstellen sollte, daß er keine Grundlage hatte.
Die Aussage ist doch Blödsinn. Dann müsste man ja annehmen, dass als Eigentümer einer Sache immer der anzunehmen ist, der zuletzt im Besitz der Sache war. Gänge Praxis ist doch, dass z.B. schon die Exekutive bei Diebstahlware nach Beweisaufnahme das Diebesgut an den tatsächlichen Eigentümer zurück gibt. Dafür bedarf es nur der Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Wird ein Täter auf frischer Tat ertappt, dann gibt sogar die Polizei idR direkt die Ware dem eigentlich Eigentümer zurück, obwohl der Dieb schon im Besitz der Ware war. Wichtig ist, dass der Eigentümer nachvollziehbar darlegen kann, dass ihm die Ware gehört. Vodafone wird das können. Schon allein die Tatsache dass man generell keine Router an Privatpersonen veräußert ist, wird für die Exekutive ausreichen...
Eine Behauptung oben dass der Router dein Eigentum ist steht vermutlich auf genau den gleichen tönernen Füßen wie bei Hehlerware auch (hab hier mal bewusst auf eine Vorverurteilung verzichtet...), dort nimmt der Besitzer idR an er hätte das Eigentum. Eventuell solltest du direkt gegen Vodafone klagen, denn die sehen sich in diesem Moment sicherlich auch als Eigentümer
Der im Moment ventilierte Fall des Händlers aus dem Kreis Mettmann in NRW (
https://shop.woogmedia.de/), dem jetzt die in Berlin ansässige Firma AVM vor dem Münchener(!) Landgericht (warum wohl gerade dort?) den Vertrieb von wiederaufbereiteten Geräten der Modellreihe 6490 unter der Marke "FRITZ!Box" untersagen lassen will (die EV hat man schon, aber das Hauptsacheverfahren wird wohl wirklich spannend werden), dürfte ein weiterer Punkt sein, wo jemand mit der oben zitierten "Pauschalaussage" ins Straucheln gerät (nicht mal AVM zweifelt offenbar das (korrekt erworbene) Eigentum dieses Händlers an diesen Geräten an, sonst hätte man sicherlich zum Strafrecht gegriffen anstelle des Markenrechts) ...
Wenn es Diebstahl gewesen wäre, dann wäre AVM ohnehin nicht der Geschädigte gewesen sondern Unitymedia. In dem Fall wurden die Geräte aber tatsächlich zur Entsorgung an ein Recycling-Unternehmen abgegeben welches das Eigentum erworben hat und dann die Router an Woog abgegeben hat. Ob das gegen den Vertrag von UM mit dem Recycler verstoßen hat, weiß ich nicht, könnte ich mir aber vorstellen. Ist aber nicht AVMs Problem
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass AVM ein erstes Gespräch mit Unitymedia geführt hat, das was passiert ist dürfte nicht Bestandteil des OEM-Vertrags zwischen AVM und UM gewesen sein...
Letztendlich war aber das Markenrecht offenbar der richtige Punkt an dem AVM angesetzt hat. Die von Woog verkauften Geräte waren Unitymedia-Geräte, die AVM nur hergestellt aber nicht vertrieben hat. Woog hat sie aber als AVM-Geräte verkauft.
Und dass sie nicht in Berufung gegangen sind zeigt doch auch, dass offenbar AVMs Argumentation absolut richtig ist...