Doch, die Frage ist ernst gemeint.
Na klar geht´s um Geld. Ich denk mir das so:
Ein Internet-Provider **unterstützt** das Konzept durch die Bereitstellung eines speziellen "Share-Your-Wifi"-DSL-Tarifs. Der ist ein paar Euronen preiswerter als der normale Tarif. Der Provider kann die so entstehenden Hotspots an seine Kunden vermarkten - entweder als kostenlose Dreingabe (so wie die Telekomiker für alle Karl&Sörf-Kunden) oder als WLAN-Flatrate für 5 Euro im Monat. Damit entfällt auch die AGB-Klausel.
Nur zur Erinnerung an die "älteren" Forumsteilnehmer: Vor einigen Jahren war es in den AGBs der Provider explizit VERBOTEN, einen Router anzuschließen, heute schmeisst jeder Provider mit subventionierten Routern um sich.
Das Haftungsthema ist auch keines, denn sonst gäbe es keine kommerziellen Hotspot-Betreiber - die haften nämlich auch nicht, sondern stellen Ihre Logs der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Und die Panikmache der Musikindustrie, die jeden "Raub"-Kopierer am liebsten nach Guantanamo schicken würde, sollte man auch nicht verfallen. Wir haben in Seutschland eh schon zu viele Bedenkenträger ....
Ich bin im Februar auf der Mobilfunk-Messe in Barcelona gewesen und habe dort einige Produkte gesehen, die die "Teil-Deine-Bandbreite"-Idee bereits für UMTS aufgegriffen haben: Demnächst stellen die Mobilfunker Ihren (willigen) Kunden eine eigene Mini-Basisstation hin, die über DSL mit dem Rechenzentrum des Mobilfunkers "redet". Die so entstehende Netzkapazität wird auch vermarket .... warum sollte das mit WLAN nicht funktionieren?
Mich lässt der Gedanke nicht mehr los, was wir in Deutschland alles tun könnten, wenn von den 14 Millionen DSL-Anschlüssen nur 10% öffentlich zugänglich wären .... nenn mich Träumer!
Gruß,
Der Wifiman
Posting 2:
Ich bin Provider? Nur weil einige Richter am Landgericht Hamburg das so sehen?
*schenkelklopf*
In dem zitierten Fall geht es um die Beurteilung, ob der Betrieb eines unverschlüsselten WLANs die (illegale) File-Sharerei begünstigt oder gar erst ermöglicht hat.
Das ist vergleichbar mit dem Fall, wenn jemand seine Jagdwaffen ins Gartenhaus stellt und die Tür offenlässt. Wenn dann ein Bösewicht jemanden mit dem Schiessgewehr ins Knie schiesst, wird man dem Besitzer der Waffen sicher auch ein paar peinliche Fragen stellen.
Lass mal gut sein, aber mit diesem Urteil kann man die Welt nicht erklären ...
Wenn ich meine Internet-Leitung Dritten zur Verfügung stelle, muss ich natürlich wissen, was ich tue. Aber dafür gibt es ja die Services von der Mitsurfzentrale, Sofanet, Fon, Hotsplots und für die vogelwilden Programmierer auch noch Chilispot, dd-wrt et al.
Denn .... damit wird eine Authentifizierung erzwungen ... und da gibt es noch kein Urteil von irgendeinem Gericht, dass das ebenfalls grob fahrlässig sei.
Gegenteilige Links zu entsprechenden Urteilen nimmt der Wifiman gerne entgegen ....