Ausgangspunkt war ja mal die Frage, ob man nun die digitalen, unverschlüsselten Signale "sehen" darf oder nicht und vielleicht sollte man da einfach einmal auf die Frage(n) schauen, die im Rahmen der Analogabschaltung (als das Entfernen event. installierter IPO-Filter ja anstand bzw. notwendig wurde und damit erst wieder die Frequenzen der TV-Kanäle bei den Kunden zugänglich wurden, die bis dato "nur Internet und Phone" - oder auch "Internet & Phone Only" bzw. IPO gebucht hatten) vom Projektbüro digitaleskabel.de (da ist alles versammelt, was bei DVB-C in Deutschland Rang und Namen hat:
https://digitaleskabel.de/impressum/ und die KNB hätten sich sicherlich gehen eine Freigabe für "Schwarzseher" verwahrt) in Form einer FAQ-Liste beantwortet wurden (
https://digitaleskabel.de/fragen-zur-digitalumstellung-im-kabel/) und da heißt es eben auch:
Entstehen zusätzliche Kosten für mich?
Mit einem vollversorgtem Kabelanschluss entstehen Ihnen monatlich keine zusätzlichen Kosten, denn dieser ist bereits in Ihrer Kabelgebühr mit inbegriffen. Sie können zum Zeitpunkt der Umstellung alle ehemals analog empfangenen Programme und viele weitere rein digitale Programme in Standard-Bildqualität (SD) empfangen. Zusatzkosten entstehen, wenn Sie weitere private Programme in HD oder Ultra-HD (z.B. RTL, ProSieben oder SAT.1) empfangen möchten oder ein Pay-TV-Paket dazu buchen wollen. Die öffentlich-rechtlichen Programme von ARD und ZDF können Sie ohne Zusatzkosten auch in hochauflösender Bildqualität (HD) empfangen. Sofern Sie noch kein TV-Gerät mit eingebautem Digital-Kabelempfänger besitzen (i.d.R. dann, wenn Sie noch einen älteren Röhrenfernseher nutzen), entstehen Ihnen Kosten für die Anschaffung eines neuen Fernsehers oder eines digitalen Kabel-Receivers.
Aus den alten AGB zum "Kabel Internet" und "Kabel Phone" von 2007, kann ich leider nur einen Screenshot zeigen, da ich sie nur als Scan vorliegen und daran keine Rechte zur Veröffentlichung habe:
- hier wird auch schon das Vorhandensein eines "vollversorgten Kabelanschlusses" vorausgesetzt für den Vertrag über "Kabel Internet".
Damit sind wir dann bei der Feststellung, daß auch 2007 schon für "Kabel Internet" ein solcher "vollversorgter Kabelanschluß" notwendig war - das ist derselbe, der heute zum Empfang der DVB-C-Signale der unverschlüsselten Sender gebraucht wird und da ist der DVB-C-Empfang eben "in Ihrer Kabelgebühr" (scheißegal, an wen und wo die entrichtet wird) bereits mit inbegriffen (fast wörtlich oben).
Für einen vollversorgten Kabelanschluß zahlt also irgendjemand irgendwo an irgendwen eine "Kabelgebühr" (damit das ein solcher Anschluß wird) und ebendieser "vollversorgte Kabelanschluß" ist auch heute noch eine Voraussetzung für einen Vertrag über einen Internet-Anschluß über das Breitbandkabelnetz (bei Vodafone Kabel Deutschland - VKD):
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-internet-telefon.pdf - Punkt 1.1
Woher man jetzt selbst als Kunde von VKD, bei dem nur irgendwo eine MM-Dose an der Wand hängt, seinen "vollversorgten Kabelanschluß" kriegt und wer da welche "Kabelgebühr" zahlt, muß halt jeder für sich selbst ermitteln, wenn er tatsächlich keinen eigenen Vertrag mit dem KNB dazu geschlossen hat, wie das bei mir der Fall ist - dann war es eben ein anderer. Sofern die AGB von VKD für Internet & Phone nicht lügen, braucht es einen solchen Anschluß, ansonsten gibt es keinen Internet & Phone-Vertrag.
Ob der Kunde dafür nun selbst irgendetwas zusätzlich zahlt oder nicht, spielt da auch keine Rolle - exakt das habe ich auch in #32 so geschrieben (na gut, sinngemäß - ab "Vielleicht hat man den Vertrag gar nicht selbst geschlossen ...") ... den Vertrag kann auch ein anderer haben und auch der kann dafür zahlen. Dann zahlt aber immer noch "irgendwer" und wenn der sich das nicht vom Mieter (o.ä.) zurückholt, ist er selbst schuld.
Ich müßte jetzt selbst erst recherchieren, woher der Begriff "vollversorgter Kabelanschluß" stammt (der wird in der FAQ-Sammlung und in den VKD-AGB so genutzt) und ob das einen bestimmten Leistungsumfang festlegt oder nicht und wenn ja, welcher das wäre (also ob es ein stehender Begriff in der Branche ist).
Auch merke ich selbst immer wieder, wie leicht "TV-Anschluß", "TV-Paket" und "Kabelanschluß" durcheinander geraten können. Bei VKD ist eben ein "TV-Paket" eines, was in der Preisliste steht:
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-preise-tv-pakete-mit-kabelanschlus.pdf (auch wenn das TV-Produkt genannt werden will) und ein "TV-Anschluß" ist ein "vollversorgter Kabelanschluß", bei dem die Signallieferung auch nach dem entsprechenden Punkt in den AGB (je nachdem, welche da zutreffen würden - siehe #32) erfolgt und die unverschlüsselten Sender beinhaltet.
Gibt's beim (potentiellen) Kunden diesen "vollversorgten Kabelanschluß" nach der Verfügbarkeitsprüfung nicht, kriegt er auch kein Internet.
Aber weiteres Suchen finde ich hier eher unnötig - denn noch einmal: Ausgangspunkt bei mir war die Feststellung, daß das Sehen der DVB-C-Programme (der unverschlüsselten) an einem Kabelanschluß von VKD problemlos erlaubt sein sollte, wenn der Benutzer einen Internet-Zugang über diesen Anschluß betreiben kann und betreibt.
Genau das sagt auch die FAQ-Antwort ... wenn es sich um einen solchen vollversorgten Kabelanschluß handelt, kostet es nichts zusätzlich, diese Programme sehen zu dürfen und es braucht dazu auch keinen zusätzlichen Vertrag (vier Punkte darüber in der FAQ-Sammlung).
Für die Internet-Nutzung war früher und ist noch heute ein solcher vollversorgter Kabelanschluß eine Voraussetzung. Ergo hat jeder, der einen gültigen Vertrag für den Internet-Zugang mit VKD geschlossen hat und den nutzen kann an seinen Anschluß, per Definition in Schlußfolgerung aus den AGB (eben jenem Punkt 1.1 oben) auch einen vollversorgten Kabelanschluß und mit diesem darf er auch - vollkommen legal und ohne zusätzliche (eigene) Verträge (denn die hat dann ein anderer, wenn er sie nicht hat) - die unverschlüsselten TV-Sender sehen.
Wenn ich jetzt behaupte, daß ein solcher "vollversorgter Kabelanschluß" vermutlich einer ist, bei dem der KNB für die Signallieferung so zuständig ist, wie das in den AGB zu ebendiesen Anschlüssen in wechselnden Punkten geregelt ist (siehe #32) bei VKD, dann ist das aber auch nicht recherchiert, sondern nur geraten. Logisch wäre es aber irgendwo schon, oder?
Wie auch immer Du zu einem anderen Zeitpunkt, wo das vermutlich(!) aber ebenfalls schon exakt so in den AGB Deines Internet-Vertrags stand, wie in den AGB von 2007, zu Deinem "vollversorgten Kabelanschluß" gekommen bist und ob da ein TV-Vertrag dabei war oder nicht ... wenn das heute auch noch ein "vollversorgter Kabelanschluß" ist, dann darfst Du nach der Auskunft in der FAQ-Sammlung der Initiative "Digitales Kabel" (an der auch Dein KNB vermutlich beteiligt ist) auch die unverschlüsselten DVB-C-Programme ohne zusätzliche Kosten und ohne zusätzlichen Vertrag sehen.
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Ich würde ja zu gerne mal mit der Verfügbarkeitsprüfung von VKD testen, ob es bei direkter Vermarktung der gesamten NE 4 durch VKD doch noch die Möglichkeit gibt, Internet ohne einen "vollversorgten Kabelanschluß" zu bestellen. Nur müßte man dazu eben eine Adresse für die Verfügbarkeitsprüfung kennen, wo es definitiv keinen anderen Rahmenvertrag gibt - was hier bei mir leider nicht der Fall ist und ich kenne auch kein anderes derartiges Objekt.
Hier ist es sogar so, daß der Vermieter einen Rahmenvertrag hat, aber der nur die TV-Versorgung einschließt ... will ein Kunde mit`VKD einen Internet-Vertrag schließen, muß er "TV Connect" nehmen und wird aus dem Rahmenvertrag "entlassen", womit der Einschluß des TV-Kabels in die Nebenkosten entfällt (damit natürlich auch zusätzliche Kosten für Wartung o.ä., was der Vermieter ansonsten noch umlegen dürfte).
Ich kenne zwar die Preise in den Nebenkosten schon länger nicht mehr, aber hier kann ich auch wieder nachvollziehen, daß bei Internet-Nutzung höherer Aufwand entsteht (schon durch den Rückkanal und da auch noch notwendige Verstärkung auf dem Koax-Weg bis zur nächsten Fiber-Umsetzung) und damit der KNB etwas mehr für den Anschluß will, als für einen, der ausschließlich in DS-Richtung für TV und Radio genutzt wird.
Dadurch, daß sich konkrete Konditionen häufig auch erst nach der Verfügbarkeitsprüfung ergeben, wenn alles andere an "Rahmenbedingungen" dann klar ist (Rahmenverträge, wer betreibt eigentlich NE 4, wer vermarktet da welche Dienste, etc.), kommen ja auch schon mal unterschiedliche Preise heraus (das betont jeder externe Preisvergleich für solche Kabel-Produkte als erstes) und da müßte man dann schon (Gesamt-)Preis und Leistungsumfang exakt vergleichen, auch wenn der eine bisher vielleicht kein TV-Connect gebucht hat bzw. buchen mußte. Dann kann auch der Preis für den reinen Internet-Zugang ggf. nur höher ausfallen oder es entfallen Nachlässe, die man Neukunden ansonsten gewährt oder ähnliches.
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An dem alten Moderatoren-Beitrag im Vodafone-Kundenforum fällt mir halt nur auf, daß es nach der Aussage des Moderators zwar noch viele Anfragen gibt, ob er da nicht mal was machen könne oder ob man sich da auf ihn berufen kann oder nicht ... aber irgendwie nicht eine "positive" Rückmeldung, daß da am Ende jemand doch noch sein Internet ohne die 12,90 EUR/Monat oder ohne seinen gesonderten Vertrag mit Kabelcom Braunschweig erhalten hätte.
Nur jede Menge Erklärungen, warum das nur unter ganz bestimmten Umständen auch ohne TV-Vertrag ginge - auch ein Moderator kann vermutlich mal irren, wenn gleichzeitig hier:
https://forum.vodafone.de/t5/Archiv...ntfernen-lassen-bei-nur-Internet/td-p/1576367 von einem Kunden (der unter demselben Account wohl auch hier und im onlinekosten.de-Forum unterwegs ist) die Frage gestellt wird (im Januar 2018), wie er den IPO-Filter loswerden kann und die Moderatorin ihm schreibt, das ginge nur durch die Bestellung eines TV-Pakets. Und ca. 6 Wochen später nimmt den dann der Techniker quasi im Vorbeigehen raus, weil "man das jetzt so macht". Wenn sich nicht in den 6 Wochen etwas Grundlegendes geändert hat, lag die Moderatorin da ja auch daneben - also sind auch die vermutlich nicht unfehlbar.