kroll schrieb:
Eine Kündigung per Fax ist mit Unterschrift immer rechtsgültig, sofern bei der Kontaktadresse eine Faxnummer für den Schriftverkehr angegeben ist und ein fehlerfreies Sendeprotokoll vorliegt.
Also das Sendeprotokoll hat nichts mit der rechtsgültigkeit zu tun, das erleichtert Dir nur nachher den Beweis.
Grundsätzlich kann auch telefonisch oder mündlich rechtsgültig gekündigt werden (zumindest wo das Gesetz nict besonderes vorschreibt), es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Und wenn ausdrücklich Schriftform vereinbart ist:
Ein Fax mit Unterschrift genügt der Schriftform vom Gesetz her auf jeden Fall.
http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
Bei Schriftform bedarf es der eigenhändigen Unterschrift, die bei einer Kopie ebenso wie bei einem Fax fehlt. Wo Schriftform verlangt ist, reich ein Fax eben nicht!
Ich darf dazu mal aus einem Kommentar zu § 126 BGB zitiern:
Palandt schrieb:
"[Telegram].... genügen daher dem Schriftform Erfordernis nicht, ebensowenig wie die Ubermittlung durch Telefax."
Es gibt aber auch Ausnahmen.Ein Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer z.B.dürfen nicht per Fax ein Arbeitsverhältnis kündigen.
Und jetzt die Preisfrag, warum genügt das nicht?
Weil das Gesetz hier Schriftform vorschreibt. Gilt ebenso z.B. für Kündigung von Wohnraum Mietverträgen. Und das Fax genügt eben dieser Anforderung nicht.
Das ganze geht hier aber voll am Thema vorbei, weil 1und1 ja ausdrücklich in seinen AGB schreibt Kündigung per Fax zu akzeptieren.
@rosx1
Tatsächlich ist der Beweiswert eines Sendeberichts sehr gering aber der Beweiswert eines Einschreibens mit Rückschein ist ebenfalls nicht viel größer.
Auf Nummer sicher geht, wer es Persönlich mit Zeugen abgibt und sich vom richtigen Empfänger den Empfang Quitieren läßt, oder gerichtlich zustellen läßt.
In Fällen wie hier, wo UI dem Kunden ein Formular für das Fax vorlegt zur Kündigung könnte es allerdings missbräuchlich sein, wenn sie sich dann darauf berufen, dass ein Sendebericht nicht ausreicht für den Nachweis des Zugangs.
Darauf müßten sie insbesondere gegenüber einem Verbraucher dann meines erachtens nach hinweisen.
Aber die Diskusion ist etwas überflüssig, weil 1und1 (und ich nehme mal an gmx genauso) meiner Erfahrung nach den Nachweis durch ein Sendeprotokol ausreichen lässt und es darüber nicht zum Streit kommen lässt.
(Die Erfahrung habe ich zumindest in einem vergeleichbaren Fall gemacht, wo eine Kundin per Fax gekündigt hat, 1und1 dann aber sagte, die Kündigung sei nicht eingetroffen. Da reichte die Einsendung des Kündigungsschreiben mit dem Sendeprotokoll aus.)