Freenet und Märchensteuer

pemabo

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Moin,
habe vor einem Jahr einen City Tarif mit 24 monatiger Tarifgarantie abgeschlossen. Entsprechend zur MWST-Erhöhung hat Freenet die monatliche Rechnung um eben diesen Betrag erhöht. Is das Rechtens? Räumt mir das u. U. ein Sonderkündigungsrecht ein?
Von Freenet selbst bisher (Fax, E-mail) keine Antwort.
 
Normalerweise (!) wäre es für Dich als Privatperson völlig unerheblich, worauf eine Preiserhöhung zurückzuführen ist, da Du immer nur den Endpreis vereinbarst und dann natürlich jeder Erhöhung widersprechen kannst. Im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung gibt es jedoch die gesetzliche Regelung, dass für Verträge, die vor dem 1.9.2006 abgeschlossen wurden, der Händler die Mehrwertsteuererhöhung auf den Kunden abwälzen darf.

Edit: Mit der Ergänzung sollte es jetzt klarer sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
So unerheblich ist aber nicht. Wenn der Anbieter "einfach so" die Preise erhöht, darf ich den Vertrag kündigen. Wenn er sie auf Grund der höheren MWSt erhöht, habe ich vermutlich kein Kündigungsrecht.

Oder liege ich damit falsch ?
 
Ich meine, genau das geschrieben zu haben.
 
Ja, ok. Nach nochmaligem Lesen habe ich jetzt verstanden, was du gemeint hattest. ;)
 
Aus dem Thread schliesse ich, dass eine einseitige Erhöhung des Tarifes durch Freenet begründet durch die MwSt-Erhöhung in meinem Falle:

Bestellung 12.9.06 - Vertragsbeginn 16.10.06

nicht zulässig gewesen ist. Ham die aber gemacht!
Sind zwar nur ein paar Cent, macht mich aber doch ziemlich sauer!
Werd mal schauen ob es einem kostengünstigen Weg gibt, dem zu widersprechen, ohne ignoriert zu werden.
 
Das hängt ganz davon ab, inwieweit Punkt 8.16 der Freenet-AGB Gültigkeit hat (Abwälzung von MWSt-Erhöhung oder zusätzlicher Steuern auf den Kunden).

Oben ging es um einen schon länger zurückliegenden Vertrag und für Verträge aus der Zeit vor dem 1.9.06 ist die Lage klar. Das heißt nicht, dass es andersherum genauso klar ist.

Edit: Interessant ist auch ein Merkblatt der IHK Köln, in dem durchaus §29 UStG relativiert wird (das ist der mit dem 1.9.06)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir geht es dabei um den Begriff 'Tarifgarantie', der bei jeder monatlichen Rechnung explizit aufgeführt ist. Andererseits sind die Tarifangebote für Neukunden ja auch nicht um den Betrag erhöht worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
kurze anmerkung:
Mehrwersteuer ist - wie der Name schon sagt - eine Steuer auf den Mehrwert einer Leistung/Produkt. D.h. durch den Prozess beim Hersteller/Dienstleister wird etwas mehr wert, worauf eine Steuer entfält.

Zu Zahlen hat derjenige die Steuer, für den der Mehrwert entsteht: Also du als Privatperson oder das Unternehmen, welches als Endverbraucher auftritt.

Nicht du bezahlst die Mehrwertsteuern an das Finanzamt, sondern das Unternehmen oder der Dienstleister ist hier Erfüllungsgehilfe des Staates.

Folglich hat sich nicht der Preis deiner Dienstleistung erhöht, sondern die Abgabe auf den Mehrwert. Der Nettopreis ist immer noch der Gleiche, nur der Staat verlangt jetzt 3% mehr Geld, welches nicht Du an den Staat überweist, sondern vom verkaufenden Unternehmen eingetrieben und abgeführt wird.

Folglich:
Keine Preiserhöhung, da Nettoprei der gleiche ist.....

Nachtrag:
Verträge, die 2006 -nach 01.09. geschlossen wurden und deren leistungen in 2007 hinreichen müssen mit 19% besteuert werden.
 
Bevor Du solche Statements abgibst, lese bitte erstmal das UStG (und nicht das MWStG :)) und was damit zusammenhängt. Für den privaten Endverbraucher sind immer die Endpreise (d.h. Bruttopreise) anzugeben und diese sind der einzige Maßstab.

Und jetzt darfst Du noch erklären, wieso die Umsatzsteuer Umsatzsteuer heißt - ganz nach Deiner Argumentationskette.
 
Das stellt aber eine Ungleichbehandlung zwischen privaten und gewerblichen Kunden dar, denn für den gewerblichen Kunden (i.d.R. führt er ja Umsatzsteuer ab) erhöht sich der Preis nicht, da er die Mehrwertseteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet.
 
so nicht richtig:
Ein Unternehmen zahlt auf eine Leistung / Produkt eine Umsatzsteuer - die sog. Vorsteuer. Auch hier ist das verkaufende Unternehmen wieder Erfüllungsgehilfe des Staates und treibt die Steuer ein, welches es an das Finanzamt abführt.

Das kaufende Unternehmen bucht diese Umsatzsteuer als Vorsteuern. Sein Zweck ist ja seinesfalls ebenfalls eine Dienstleistung/Produkt für Dritte zu erstellen. Folglich geht man davon aus,das jeglicher Einkauf einer "Veredlung" also ein Mehrwertschaffung unterliegt. Verkauft das Unternehmen das gerade eingekaufte Produkt wieder zum gleichen Preis weiter, dann bezahlt die Mehrwertsteuer der Letztverbraucher, welcher vom Unternehmen wieder gleich einbehalten wird. Diese Umsatzsteuer wird dann mit der Vorsteuer berechnet: Folglich erhält das Finanzamt in diesem Fall genau 0 EUR, von dem an den Endverbraucher verkaufenden Unternehmen.
ABER:
Das erste Unternehmen hatte ja Vorsteuer in Höhe von Null EURO, also erhält das Finanzamt von diesem sein Geld.

Ungleich ist das auch nicht:
Das erste Unternehmen hat ja den "Mehrwert" geschaffen und zahlt folglich auch die MEHRWERTsteuer.

Verkauft das zweite Unternehmen teurer als der Einkaufspreis, dann entsteht auch hier ein MEHRWERT.
Die Umsatzsteuer aus Verkauf ist höher als die Vorsteuer aus Einkauf und folglich schuldet auch dieses Unternehmen dem Finanzamt den Mehrwert.

In Zahlen:
Fall 1
Unternehmen A verkauft Produkt an Unternehmen B für 100 EUR zzgl. 19% Mwst.
Unternehmen B Verkauft das Produkt an Dich für 100 EUR zzgl. 19% MwSt. (119 EUR).
Unternehmen A
Vorsteuer: 0 EUR
Umsatzsteuer: 19 EUR
Steuerschuld: 19 EUR

Unternehmen B
Vorsteuer: 19 EUR
Umsatzsteuer: 19 EUR
Steuerschuld: 0 EUR

Das Mehrwert-Geld (19 EUR) läuft also von Dir in der Kette zurück zu Unternehmen A, welches den Mehrwert abführt.

Fall 2
Unternehmen A verkauft Produkt an Unternehmen B für 100 EUR zzgl. 19% Mwst.
Unternehmen B verkauft das Produkt an Dich für 200 EUR zzgl. 19% MwSt. (238 EUR).

Unternehmen A
Vorsteuer: 0 EUR
Umsatzsteuer: 19 EUR
Steuerschuld: 19 EUR

Unternehmen B
Vorsteuer: 19 EUR
Umsatzsteuer: 38 EUR
Steuerschuld: 19 EUR

Mehrwertgeld läuft wieder in der Kette zurück und überall, wo ein Mehrwert entsteht, entsteht auch die Steuerschuld: Der Staat bekommt insgesamt 38 EUR verteilt auf 2 Unternehmen, welche Du bezahlt hattest als Endverbraucher.

Da ist nichts ungerecht....
 
verstehe ich nicht
 
Also...
Unternehmen "Schraubenfix" stellt Schrauben her und verkauft diese an das Unternehmen "Kastenbau", das daraus Holzkästen zusammenbaut.
Ein Packen Schrauben kosten 5 EUR. Also stellt "Schraubenfix" der "Kastenbau" eine Rechnung in Höhe von 5 EUR plus 19% MwSt. -> 5,95 EUR. D.h. "Kastenbau" kauft für 5,95 EUR Schrauben, um damit einen Kasten zu bauen.
Der fertige Kasten wird Dir von der "Kastenbau" für 10 EUR verkauft. D. h. Du bezahlst insgesamt 10 EUR und darin sind bereits die MwSt. enthalten; folglich kostet der Kasten 8,40 EUR plus 1,60 EUR (19% MwSt.).

Steuerlich passiert nun folgendes:
DU (Privatperson) hast eigentlich eine Steuerschuld in Höhe von 1,60 EUR. Da es aber zu kompliziert wäre, wenn jeder seine Steuerschuld entrichten müsste, sammelt die Steuer das verkaufende Unternehmen ein.
Beim Unternehmen heisst diese Steuer aber nicht Mehrwertsteuer, sondern Umsatzsteuer.
Also, hat das Unternehmen "Kastenbau" eine Steuerschuld in Höhe von 1,60 EUR gegenüber dem Staat.
Das Unternehmen "Schraubenfix" hat, wegen des Verkaufs der Schrauben, eine Steuerschuld von 0,95 EUR.

Wenn nun jeder seiner Betrag an das Finanzamt überweisen würde, dann wären die Schrauben ja doppelt besteuert worden:
Einmal mit 0,95 EUR, wegen des direkten Verkaufs der Schrauben und einmal, weil sie ja im Kasten stecken. Also darf das Unternehmen "Kastenbau" die eingekauften Schrauben beim Finanzamt geltend machen. "Kastenbau" hat die Schrauben für 5,95 EUR gekauft und macht daher die bereits bezahlten 0,95 EUR bezahlten Steuern als Vorsteuer geltend.
Dadurch mindert sich die Steuerschuld der "Kastenbau" um genau die bereits gezahleten 0,95 EUR vom Schraubenkauf. Statt 1,60 EUR zahlt die "Kastenbau" nur 0,65 EUR (1,60 EUR - 0,95 EUR).

Allerdings bleibt die Steuerschuld ja bei der "Schraubenfix" bestehen, denn sie hat ja Schrauben für 5,95 EUR verkauft und führt daher an das Finanzamt 0,95 EUR ab.

Deine Mehrwertsteuer von 1,60 EUR, die Du an das Unternehmen bezahlt hast, führt mit 0,65 EUR die "Kastenbau" an das Finanzamt ab und mit 0,95 EUR die "Schraubenfix".

Theoretisch könnten die Unternehmen sich die Produkte auch ohne Steuern verkaufen und an Dich mit MwSt. In diesem Fall müsstest nur Du die Steuern abführen, d. h. jeden Monat müsstest Du dem Finanzamt für alle Deine Einkäufe die 19% entrichten. Wäre aber super nervig und kontrollieren könnte es auch keiner mehr.. daher zahlen die Unternehmen in Form der Umsatzsteuer deine Mehrwertsteuer...

Besser verstanden/erklärt?
 
Unternehmer zahlt im September 2006 seine Telefonrechnung netto 100 EUR
Unternehmer zahlt im Januar 2007 seine Telefonrechnung netto 100 EUR
Opa Hansel zahlt im September 2006 seine Telefonrechnung brutto 116 EUR
Opa Hansel zahlt im Januar 2007 seine Telefonrechnung brutto 119 EUR
Bei gleichen Nettobeträgen sehe ich hier aber eine Erhöhung.
 
KuniGunther schrieb:
Und jetzt darfst Du noch erklären, wieso die Umsatzsteuer Umsatzsteuer heißt - ganz nach Deiner Argumentationskette.

Eine Mehrwertsteuer heisst es deshalb, weil für den ENDVERBRAUCHER durch den Kauf, die Nutzung oder durch die Überlassung ein MEHRWERT entsteht in Form einer Bedürfnissbefriedigung / Eines Nutzens.

Einem Unternehmen entsteht per Definitition kein MEHRWERT, da Wareneinkäufe getätigt werden, um ein Produkt herzustellen, welches einen MEHRWERT bietet. Also entsteht hier kein MEHRWERT. ALLERDINGS wird der UMSATZ des Unternehmens besteuert, wenn er Produkte verkauft. Die UMSATZsteuer entspricht immer der Höhe der MEHRWERTsteuer.

KuniGunther schrieb:
Bevor Du solche Statements abgibst, lese bitte erstmal das UStG (und nicht das MWStG :)) und was damit zusammenhängt. Für den privaten Endverbraucher sind immer die Endpreise (d.h. Bruttopreise) anzugeben und diese sind der einzige Maßstab.
Vollkommen richtig: Einer Privatperson sind immer die Bruttopreise anzugeben, da er die Steuerlast in Höhe der MEHRWERTsteuer zu zahlen hat.
Habe doch gar nichts anderes gesagt, oder?
Aber nicht DU überweist die MwSt. direkt an das Finanzamt, sondern das macht das Unternehmen als Erfüllungsgehilfe.

Irgendwo bei Freenet steht, so wie das auch gesetzlich gefordert wird:
Die Preise verstehen sich inkl. der gestzl. MwSt.

Weiterhin gilt:
Leistungen, welche vor dem 01.01.2007 gekauft wurden und deren Leistungen nach dem 01.01. weiterwirken, sind mit 19% zu besteuern.
Leitungen, welche vor dem 01.09. gekauft wurden und in 2007 weiterwirken, KÖNNEN mit 19% besteuert werden.

Freenet kann nun seine Netto-Preise senken, um den Bruttopreis für den Verbraucher gleich zu halten, oder aber die MwSt. auf den Verbraucher abwälzen. Defakto ist es aber keine Preiserhöhung.
 
Ecki-No1 schrieb:
Unternehmer zahlt im September 2006 seine Telefonrechnung netto 100 EUR
Unternehmer zahlt im Januar 2007 seine Telefonrechnung netto 100 EUR
Opa Hansel zahlt im September 2006 seine Telefonrechnung brutto 116 EUR
Opa Hansel zahlt im Januar 2007 seine Telefonrechnung brutto 119 EUR
Unternehmer führt im September 16 EUR an Papa Staat ab.
Unternehmer führt im Oktober 19 EUR an den Staat ab.

Zu Deiner Ausgangsfrage wegen Ungleichbehandlung:
September: Unternehmer führt 16 EUR ab ... Privatperson führt 16 EUR ab
Oktober: Unternehmer führt 19 EUR ab .. Privatperson führt 19 EUR ab.

Was ist denn nun ungerecht?
 
Ecki-No1 schrieb:
Unternehmer zahlt im September 2006 seine Telefonrechnung netto 100 EUR
Unternehmer zahlt im Januar 2007 seine Telefonrechnung netto 100 EUR
Opa Hansel zahlt im September 2006 seine Telefonrechnung brutto 116 EUR
Opa Hansel zahlt im Januar 2007 seine Telefonrechnung brutto 119 EUR
Bei gleichen Nettobeträgen sehe ich hier aber eine Erhöhung.

Ach jetzt verstehe ich, was Du meinst:
die Netto-Netto-Vergleiche :rolleyes:
Hast Du die Telefonrechnung "produziert" um damit einen "Mehrwert" zu erreichen, dann kannst Du diese Rechnung auch geltend machen, z. B. bei deiner ESt.-Erklärung um damit deine Einkommensteuerschuld zu senken.

Ungleich ist:
NUR du bezahlst eine Mehrwertsteuer. Das stimmt. Ein Unternehmen bezahlt keine, sondern ist nur der Geldeintreiber des Staates....
D.h. ich als Unternehmen treibe auf eigene Kosten das Geld des Staates ein und muss das Abbuchen oder Überweisen, einen Buchhalter beschäftigen usw.
Das ist in der Tat ungerecht...
 
Der Unternehmer verrechnet es per Vorsteuerabzug
Opa Hansel kann das nicht

EDIT: Genau, die Letzten beißen die Hunde (armer Opa Hansel)
EDIT2: Nein ich bezahle diese Mehrwertsteuer nicht, da ich selbstständig bin :)
 
dann müsstest du dich ja um so mehr ärgern, dass due ohne gehalt die steuern vom papa staat eintreibst...

mich nämlich auch: Inhaber 2er Firmen
 
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