Frage wegen Wiederrufskündigung

Polychaeta

Neuer User
Mitglied seit
25 Sep 2008
Beiträge
14
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Liebes Foru, bitte nicht schlagen, falls das Thema OT erscheint. Ich bin deswegen auch mit Links ganz zufrieden.

Folgender Fall:
ich habe vor 2 Monaten einen 1und1 Komplettanschluss bestellt. Die Traifauskunft versicherte mir, dass Beträge, die aufgrund eines noch bestehenden Vertrages anfallen, von 1und1 erstattet werden. Inzwischen wurde der Anschluss aber noch immer nicht geschaltet und heute erfahre ich, dass der Schaltungstermin auf unbegrenze Zeit in die Zukunft verlegt wird:
1) es bestehe noch ein vertragsverhältnis mit der Tekejom (das ist nur ein analoger telefonanschluss)
2) es gäbe in meiner Region zu viele Aufträge, so dass es zu Problemen kommt.
Außerdem habe ich ein 16000er Paket bestellt, es können aber nur 1500 eingehalten werden. Dabei wurde mir nicht die Option gelassen auf ein kleineres Paket zu wechseln.

Und das alles nervt mich langsam. Ich würde gerne aus den Vertrag, der meiner Meinung nach noch nicht in Kraft getreten ist, aussteigen. Ich habe im Netz gelesen, dass das geht, wenn man
1) einen unterschriebenen Brief schreibt
2) triftige Gründe für die Kündigung nennt
3) eine Frist von 14 Tagen setzt, dass der Anschluss geschaltet wird.

Sollte 14 Tage nichts passieren kann man dann aus dem Vertrag raus.

Jetzt frage an euch? In wie weit stimmt das? In den AGBs habe ich keine explizite Regelung gefunden was das angeht.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Simon
 
1) es bestehe noch ein vertragsverhältnis mit der Tekejom (das ist nur ein analoger telefonanschluss)
Hast du irgendwelche Zusatzoptionen wie z. B. Call Time gebucht? Die haben 1 Jahr Mindestlaufzeit.

Außerdem habe ich ein 16000er Paket bestellt, es können aber nur 1500 eingehalten werden. Dabei wurde mir nicht die Option gelassen auf ein kleineres Paket zu wechseln.
Das ist der Hebel, mit dem du möglicherweise aus dem Vertrag wieder herauskommst. Berufe dich dabei auf die "Leistungsgarantie" gemäß DSL-Leistungsbeschreibung, Abs. 2.20. Erreicht dein Anschluss nicht mindestens die Hälfte der beworbenen Maximalbandbreite, so hast du gemäß dieser Leistungsgarantie das Recht, entweder einen kleineren Anschluss zu verlangen oder den Auftrag zu stornieren.

Die Leistungsgarantie gibt es seit 4.5.2009, sie dürfte daher für deinen Vertrag gelten.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Hallo Polychaeta,
... Inzwischen wurde der Anschluss aber noch immer nicht geschaltet und heute erfahre ich, dass der Schaltungstermin auf unbegrenze Zeit in die Zukunft verlegt wird...
hmmm, ich frage Dich einfach mal:

Hast Du schon Leistungen (Telefonnummern, SIM-Karte für Handy, E-Mail-Adressen usw.) aus dem "abgeschlossenen" Vertrag schon genutzt und ihn damit "aktiviert"? Wenn nicht, ist vielleicht der Vertrag noch gar nicht zustande gekommen, wenn 1&1 noch nicht geschalten hat... :noidea:

Ich würde mir da sicherhaltshalber auch noch Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen, um ganz sicher zu gehen. ;)
 
Hi,
danke für eure Ideen. Nun kurze Antworten auf eure Gegenfragen:
1) es besteht ein ganz normaler, "blöder" analoger Anschluss bei der Telekom. Nix extramäßiges...
2) von 1und1 habe ich noch keinerlei Dienstleistungen in Anspruch genommen.

Kennt ihr irgendwen, den ich da noch fragen könnte?

Besten Dank,
Simon
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.