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Da ist der Datenschutz vor. Wenn Menschen nicht wollen, dass ihre Nummer allgemein zugänglich ist, dann musst du das einfach akzeptieren...Ich wollte doch nur
Nein, dazu musst du einen sehr triftigen Grund angeben, der von der Behörde auch überprüft werden muss.Adressen kann man doch auch gegen Gebühr ermitteln,
Nein eben nicht, wenn du der Weitergabe widersprochen hast. Bei der Einrichtung der Telefonnummer wirst du explizit nach der Zulassung der Veröffentlichung gefragt, sogar getrennt nach Druck- und Digitalveröffentlichung.Adressdaten kannst beim Einwohnermeldeamt bekommen oder bei der Post gehen Gebühr.
Von Namen war ja auch nicht die Rede. Die Nummern sind jedenfalls alle da. Die allermeisten davon stehen nicht im Telefonbuch, und die anderen, naja, die stehen im Telefonbuch. Kann man selbst aussortieren.nur anonyme Rufnummernblöcke
Bei 1&1 zumindest kann ich in den Einstellungen für jede Rufnummer wählen, ob sie "im Telefonbuch veröffentlicht wird" oder nicht.Die wichtige Randbedingung ist "wenn du der Weitergabe widersprochen hast"". Siehe BMG §50. Wer macht das schon.
Das ist eine Liste der zugewiesenen Rufnummernblöcke.Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Listen aller Rufnummern.
Na ja, dieser Humor war tatsächlich sehr versteckt... und in der Folge war zu sehen, dass er nicht wirklich erkannt wurde. Deine Erklärung kommt ein bisschen sehr spät... Für mich sieht es so aus, als hättest du die Frage erst sehr spät verstanden...Wie kann man nur so humorlos sein
Weshalb wird die Liste von der BNetzA veröffentlicht, obwohl sie völlig wertlos ist?@KunterBunter Die Liste ist doch völlig wertlos, da Nummern heute von Anbieter zu Anbieter mitgenommen werden kann.
Sonst hätte ich es nicht geschrieben.Ist das dein Ernst?
Ich bin nicht die BNetzA... Keine Ahnung, ursprüngliche Zuweisung...?Weshalb wird die Liste von der BNetzA veröffentlicht