florianr
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@Mond_VOIP
wo lebst Du eigentlich? Was Du hier schreibst stellt einfach alles auf den Kopf. Nicht der Kunde muß sich darum kümmern, sondern der Anbieter.
Insbesondere erhellen Deine Ausführungen nicht die Frage, wer vertraglich für die Gutschrift zuständig ist, denn das ist nach wie vor unklar.
Ist carpo vertraglich zue Erstattung der Gutschrift verpflichtet, wird die Rechnungsstelle der Telekom sich weigern Rechnungen zu stunden oder von sich aus eine Gutschrift zu erstellen.
Dan bleibt dem Kunden nichts anders übrig, als sich weiterhin an carpo zu melden, notfalls per Mahnbescheid.
Wäre T-Com vertraglich verpflichtet die Gutschrift zu erstatten, würden die oben geschilderten Möglichkeiten greifen, darüber Hinaus könnte der Kunde dann auch einfach den in Frage stehenden Betrag zurückbehalten (aber Achtung! dann droht natürlich eine Sperre, wenn die dann auch rechtswiedrig wäre.)
Und wer ist Deiner Meinung nach vertraglich verpflichtet die Gutschrift zu erstatten?
Ich nehme mal an, der Vertrag funktioniert so:
Was DSL anbelangt tritt carpo als Vermittler für "T-Com Dinstleitungen" auf. Dabei wird ein Vertrag zu den üblichen Konditionen abgeschlossen. Insbesondere nehme ich an, daß carpo nicht berechtigt ist die Angebote der T-Com überhaupt zu verändern.
Die Gutschrift wird dann durch eine Verrechnung mit der Provision zustandekommen, die T-Com carpo für die Vermittlung des DSL Anschlusses zugesteht, soweit dies nicht ausreichen sollte, wird carpo den Gutschrift Betrag an die T-Com überweisen müssen.
Aber das sit nur eine Vermutung, da das im Wesentlichen auf Vereinbarungen zwischen T-Com und carpo beruht können wohl nur die beteiligten Unternehmen darüber aufschluß geben.
wo lebst Du eigentlich? Was Du hier schreibst stellt einfach alles auf den Kopf. Nicht der Kunde muß sich darum kümmern, sondern der Anbieter.
Insbesondere erhellen Deine Ausführungen nicht die Frage, wer vertraglich für die Gutschrift zuständig ist, denn das ist nach wie vor unklar.
Ist carpo vertraglich zue Erstattung der Gutschrift verpflichtet, wird die Rechnungsstelle der Telekom sich weigern Rechnungen zu stunden oder von sich aus eine Gutschrift zu erstellen.
Dan bleibt dem Kunden nichts anders übrig, als sich weiterhin an carpo zu melden, notfalls per Mahnbescheid.
Wäre T-Com vertraglich verpflichtet die Gutschrift zu erstatten, würden die oben geschilderten Möglichkeiten greifen, darüber Hinaus könnte der Kunde dann auch einfach den in Frage stehenden Betrag zurückbehalten (aber Achtung! dann droht natürlich eine Sperre, wenn die dann auch rechtswiedrig wäre.)
Und wer ist Deiner Meinung nach vertraglich verpflichtet die Gutschrift zu erstatten?
Ich nehme mal an, der Vertrag funktioniert so:
Was DSL anbelangt tritt carpo als Vermittler für "T-Com Dinstleitungen" auf. Dabei wird ein Vertrag zu den üblichen Konditionen abgeschlossen. Insbesondere nehme ich an, daß carpo nicht berechtigt ist die Angebote der T-Com überhaupt zu verändern.
Die Gutschrift wird dann durch eine Verrechnung mit der Provision zustandekommen, die T-Com carpo für die Vermittlung des DSL Anschlusses zugesteht, soweit dies nicht ausreichen sollte, wird carpo den Gutschrift Betrag an die T-Com überweisen müssen.
Aber das sit nur eine Vermutung, da das im Wesentlichen auf Vereinbarungen zwischen T-Com und carpo beruht können wohl nur die beteiligten Unternehmen darüber aufschluß geben.