[Info] easybell Flatrate gesperrt durch Telefonverhalten Einzelverbindungsnachweis

FunkReich

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Nur als Info, auch wenn ihr den Einzelverbindungsnachweis deaktiviert, Kann der 2nd Level Supporter genau sehen:
1. Wann Ihr
2. wie lange
3. mit wem telefoniert!

Ist der Einzelverbindungsnachweis über die Rechnungsstellung hinaus überhaupt noch erlaubt, wenn vom Kunden per Opt-out deaktiviert seit DSGVO?
Bei einem anderen Anbieter werden bei aktiviertem Einzelverbindungsnachweis und Flatrate, lediglich kostenpflichtige Verbindungen gespeichert. Sonst gar keine.
Sperrmeldung:
Sie haben vor einigen Tage eine Internationale Flat mit der Rufnummer 0049;) bestellt. Uns ist aufgefallen, dass Sie zu unterschiedlichen Rufnummern ;) nach ;) telefonieren (Beispiele unten). Dieses Telefonverhalten deutet auf eine gewerbliche Nutzung hin, die den Nutzungsbedingungen ihres Tarifes widerspricht. Aus diesem Grund haben wir ihren Anschluss zunächst gesperrt.
 
Nur als Info, auch wenn ihr den Einzelverbindungsnachweis deaktiviert, Kann der 2nd Level Supporter genau sehen

Ich denke, dass kein Provider einen Einzelverbindungsnachweis (i.S. der Verkehrsdatenerfassung) braucht, um zu sehen, wann man wie lange mit wem telefoniert hat. Da hat der gewiss andere Möglichkeiten, um das festzustellen.
 
Gut, dann hat meine fälschliche Korrelation nichts damit zutun. Überrascht war ich dennoch ein wenig...
Bei Aktivierung des Einzelverbindungsnachweises, wird man darauf hingewiesen, rechtlich dazu verpflichtet zu sein, alle Nutzer darüber zu informieren.
Wenn ohne Einzelverbindungsnachweises, dennoch alles genauso erfasst wird, sehe ich keinen Vorteil der Deaktivierung?Solch ein Verkehrsdatenerfassungssystem ist soweit nachvollziehbar. Kann man diese Verkehrsdaten ggf. über DSGVO Auskunft erfragen? Dann bräuchte es allerdings schließlich gar keine Einzelverbindungsnachweise.
 
Bei deaktiviertem Einzelverbindungsnachweises sollten mMn keine Informationen der Einzelverbindungen erhoben werden. Easybell verhält sich da vermutlich nicht regelkonform. Die Existenz dieser Informationen müssten Sie daher sehr gut begründen können. Die DSGVO regelt die Erhebung und Verarbeitung von Informationen, bei Deaktivierung sollten keine Informationen zu Einzelverbindung vorhanden sein.
 
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Moin, Danke für die Info devdev.

Darüber hinaus, wurden auch ausgehende Anrufe, welche nicht entgegengenommen wurden, erfasst. Gekennzeichnet durch einen Roten Pfeil nach rechts, von meiner Rufnummer aus zur Zielnummer.
Auf meinem Einzelverbindungsnachweise konnte ich bisher nur Verbindungen, die zustande gekommen sind einsehen, wenn ich mich nicht ganz täusche...
Nicht angenommene Anrufe werden jedenfalls nicht berechnet und somit sehe aus Anwendersicht keine Aufzeichnung davon für notwendig.
Aber schlauer würde man hier evtl. durch Stellung einer Auskunftsanfrage an den Anbieter direkt, anstatt weiter zu spekulieren.
 
Das sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist der Einzelverbindungsnachweis, das andere die Anrufliste, diese kann im Kundencenter auch deaktiviert werden.
Beim Einzelverbindungsnachweis kann man einstellen ob man einen EVN haben will, ob er verkürzt oder mit vollständiger Nummer erstellt werden soll.
 
Der Kunden-EVN hat nichts, aber auch gar nichts, damit zu tun, was intern beim Provider passiert. Das geht dem Kunden nämlich gar nichts an.
 
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Tja, aber die EU (und auch der bundesdeutsche Innenminister) starten gerade wieder eine neue Runde zur Durchsetzung so einer Speicherung generell für alle und alles und mit mindestens 6 Monaten Speicherung ... Weil wir ja alle potentielle Verbrecher sind. Jeder!
Ich denke doch, daß man sich dagegen eher und vehementer wehren müßte!

Ein Anbieter erfaßt (ihm fallen sie ja praktisch in den Schoß, weil er an der "Quelle" ist) die Verbindungsdaten nun einmal grundsätzlich (die Technik ist so konstruiert und muß das auch sein).
Was allerdings nicht rechtfertigt, daß damit dann "Gummiparagraphen" in Verträgen genutzt werden. Egal, zu wessen Lasten oder Gunsten.
 
Also, was Andere mit unseren Daten be/werten, die wir freiwillig rausrücken, sind für den/die Betroffenen nicht be/wertbar.
...basta.
 
Was die Datenerfassung angeht, so muss der Telefonieanbieter diese Daten allen aus fiskalrechtlichen Gründen erfassen und speichern. Es hat aber auch technische Gründe, z.B. kann auf diese Weise eine mögliche Störung auch später nachvollzogen und ggf. beseitigt werden.

Was der Anbieter nicht darf: jegliche Daten in irgendeiner Form Anderen zugänglich machen. Genaugenommen ist dem Supporter sogar untersagt, seinem Kollegen zu erzählen, dass "der Müller in der letzten Woche zweihundert Mal mit Timbuktu telefoniert hat". Ob das von Dir geschilderte Verhalten DSGVO-konform ist, wird sich Easybell mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Vorfeld durch fähige Justiziare abgesichert haben.

Dein vordringliches Problem dürfte aber die angekündigte Anschlusssperrung wegen angeblich gewerblicher Nutzung sein, wenn ich das richtig verstehe. Solltest Du tatsächlich kein Gewerbe betreiben, sondern Deinen Anschluss rein privat nutzen, sollte ein entsprechender Dreizeiler an Easybell als Nachweis der nichtgewerblichen Nutzung mit der Bitte um Entsperrung genügen.
 
@FunkReich Du kannst davon ausgehen, dass jeglicher Telefonprovider sämtliche Verbindungsdaten die über Deinen Anschlusses geführt werden gespeichert hat. Allein zur Rechnungslegung braucht er die Daten. Das wäre doch toll, Du schaltest den EVN ab und der Provider tappt vollkommen im dunkeln und kann Dir noch nicht einmal eine Rechnung schreiben.

Wie @RealHendrik schon schrieb, wird es, sofern Du den Easybell Privatanschlusse nicht gewerblich nutzt, ein Leichtes sein den Support davon zu überzeugen. Solltest Du ihn aber gewerblich nutzen bist Du selber schuld. Für 3-5 Euro im Monat eine unendliche Flatrate zu erwarten, vielleicht mit mehreren tausend Gesprächen ist schon eine Nummer für sich. Klar, wehrt sich ein Provider dagegen ...
 
Schon wenn mehr parallele oder überschneidende Gespräche zu ebenso vielen unterschiedlichen Nummern geführt wurden als eine "handelsübliche" Großfamilie so Mitglieder hat, gibt es aber eine gewisse Erklärungsnot. ;-)
 
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Genau Olaf, und @FunkReich sagt im dus.net Thread, das er auf den Provider "gewerblich darauf angewiesen ist". Also wird Easybell mit der Sperre nicht so ganz falsch liegen.
 
Schon wenn mehr parallele oder überschneidende Gespräche zu ebenso vielen unterschiedlichen Nummern geführt wurden als eine "handelsübliche" Großfamilie so Mitglieder hat, gibt es aber eine gewisse Erklärungsnot. ;-)
vollkommen richtig soweit mir bekannt sind "nur" zwei parallele Gespräche möglich zumindest in den Privatkunden Tarifen. Stichwort Tarif Feature "ISDN-Komfort mit 2 Leitungen"

@FunkReich Das wäre doch toll, Du schaltest den EVN ab und der Provider tappt vollkommen im dunkeln und kann Dir noch nicht einmal eine Rechnung schreiben.

Also so oder so ähnlich habe ich mir bei einem anderen Anbieter selbstständig ins eigene Knie geschossen. Die Mobilfunk Flatrate wurde bereits einen Tag vor Vertragsbeginn bereitgestellt also die Zugangsdaten übermittelt ich richtete also den Anschluss ein und probierte diesen ausführlich voller Vorfreude auf Handynummer aus und war am Monatsende über die Rechnung überrascht. Die lag zwar lediglich noch bei vertretbaren 15 EUR auch wenn an einem Abend entstanden, über dem monatlichen Preis aber aufgrund der extra dafür gebuchten Flatrate hätten eigentlich keine Kosten entstehen sollen. Für die gewählten Mobilfunkrufnummer.
Um sicherzustellen dass keine weiteren Kosten trotz gebuchter Flatrate entstehen fragte ich also beim Support nach. Daraufhin erklärte man mir wie ich bereits angedeutet dass ich noch vor Beginn der Flatrate telefoniert habe und somit diese Kosten verursachte. Vorm vertraglich geregelten Gültigkeitszeitraum. Selbst schuld pech gehabt o. k. zu voreilig gewesen.
Dieser supporter konnte oder wollte mir zumindest klarmachen dass er nicht sehen könnte zu welchen Rufnummern dieser Kosten entstanden sein im Nachhinein da der Einzelverbindungsnachweis von mir bei Vertragsabschluss abgewählt und somit nachträglich nicht mehr ersichtlich sei.
:rolleyes: Von meiner Seite aus hatte ich noch Anruflisten Nachweise etc. gehabt klar, aber laut dem Anbieter konnte dieser Level Support jedenfalls nicht einsehen ob ich nun bei einer Hotline anrief oder eine Handynummer gewählt hatte die mich extra kostete...
Dementsprechend scheint es schon einige Unterschiede von Anbieter zu Anbieter zu geben, natürlich auch nicht verallgemeinern oder der Mitarbeiter hatte nun mal nicht die ausreichenden Zugriffsrechte was auch immer.


Genau Olaf, und @FunkReich sagt im dus.net Thread, das er auf den Provider "gewerblich darauf angewiesen ist". Also wird Easybell mit der Sperre nicht so ganz falsch liegen.
das ist ein anderes Thema bitte nicht durcheinanderbringen daher möchte das kurz noch mal klarstellen. Das Zitat "gewerblich darauf angewiesen ist". Ist Dir etwas aus dem Kontext gerissen, ich hatte einem anderen Kunden der über Störungen berichtete geantwortet dass diese als Privatkunde zu verschmerzen sein außer wenn man gewerblich darauf angewiesen ist! Auch easy Bell bietet hier laut eigener Aussage vertraglich zumindest nicht mehr als 98 % Auszug aus AGB:

im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf
Damit kann ich leben. Für den Preis wird man auch nicht mehr erwarten können.
 
Hallo @FunkReich
es ist wohl immer ein Unterschied, welche "Sicht" der Supporter eigentlich auf die Kundendaten, EVN usw. hat. Vor einigen Jahren konnte man auch bei der Telekom angeben, dass die Verbindungsdaten nach Rechnungsstellung automatisch gelöscht werden. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es bei Kunden schon mächtig Irritationen und Erklärungsbedarf gegeben hätte, wenn bei einer Gebührenbeschwerde "plötzlich" die Daten hervorgezaubert werden würden. Da ist es klug, von Seiten des Supports zu sagen: "Haben wir nicht mehr ...". Wer einigermaßen klar im Kopf ist, kann sich an einer Hand abzählen, dass alleine schon für die Rechungslegung und bei Beschwerden der Provider in der Beweislast wäre. Er muss ggf. gerichtlich beweisen können, wie die Rechnungssumme zustande kam ...

Manche Leute meinen auch, dass wenn sie eine Rufnummer unterdrücken, diese "nirgendwo" mehr erscheint. Sie also anonym telefonieren können. :) Ein Irrglaube :cool:

Gruß
Michael
 
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Manche Leute meinen auch, dass wenn sie eine Rufnummer unterdrücken, diese "nirgendwo" mehr erscheint. Sie also anonym telefonieren können. :) Ein Irrglaube :cool:

Ach quatsch. Bei mir wird bei CLIR ein "N" im Log angezeigt, sonst ein "P". Ist also ein deutlicher Unterschied. ;-)
 
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Hallo @FunkReich
Vor einigen Jahren konnte man auch bei der Telekom angeben, dass die Verbindungsdaten nach Rechnungsstellung automatisch gelöscht werden.
dass alleine schon für die Rechungslegung und bei Beschwerden der Provider in der Beweislast wäre. Er muss ggf. gerichtlich beweisen können, wie die Rechnungssumme zustande kam ...
@mipo
Hallo, habe einen Anbieter gefunden (gehört wohl zu telecolumbus), der eben genau diese Option aktuelle immernoch anbietet.
Klingt auch logisch. Sonst könnte der Kunde nach Rechnungsstellung, die Rechnung nicht bezahlen und sagen: Rechnungsstellung ist Fehlerhaft, das war ich nicht... woher kommt die Summe?
Der Anbieter würde nun bestimmt in Erklärungsnot geraten. Beim eintreiben des Rechnungsbetrags über rechtliche Schritte.

Verbindungsdaten nach Rechnungsstellung löschen

Wenn Sie wollen, löschen wir nach Abwicklung jeder Monatsrechnung Ihre Verbindungsdaten.

Aus <https://www.pyur.com/privatkunden>
 
Da bist du nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit, was die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Datenverarbeiter betrifft.

Wenn man den Einzelverbindungsnachweis aktiviert, verpflichtet man sich alle Hausbewohner und eben solche, die den Anschluss mitbenutzen, darüber aufzuklären.

Vom 2nd Lever Supporter bei EasyBell, wurde mir allerdings unaufgefordert ein Auszug des Einzelverbindungsnachweises in Form von Screenshots zugeschickt.
 
Vom 2nd Lever Supporter bei EasyBell, wurde mir allerdings unaufgefordert ein Auszug des Einzelverbindungsnachweises in Form von Screenshots zugeschickt.

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