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http://wiki.ip-phone-forum.de/telefonie:sperrliste
könnte an dieser Stelle fehlerhaft sein:
Vollstreckungsverfahren weitgehend in Hand von Nichtjuristen, v.a. GV und Rechtspfleger. Freistellung dieser Organe von komplizierten rechtlichen Vorprüfungen. Daher Formalismus der Zwangsvollstreckung: nur Prüfung, ob Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels an Schuldner. Behauptung, vollstreckbarer Anspruch bestehe überhaupt nicht, wird nicht gehört; Behauptung, Anspruch bestehe nicht mehr, z.B. wegen Erfüllung: selbständige Klage, § 767, außerhalb des Vollstreckungsverfahrens.
(c) Skript Dr. Jur. Joachim P. Knoche 2005
Wer also einen Vollstreckungstitel an der Backe hat ist ziemlich im Eimer.
Da kommt man kaum noch raus.
Sollte wohl "Mahnbescheid" heissen gegen den man "Einspruch" einlegen soll?
könnte an dieser Stelle fehlerhaft sein:
und auch beim Amtsgericht Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
Vollstreckungsverfahren weitgehend in Hand von Nichtjuristen, v.a. GV und Rechtspfleger. Freistellung dieser Organe von komplizierten rechtlichen Vorprüfungen. Daher Formalismus der Zwangsvollstreckung: nur Prüfung, ob Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels an Schuldner. Behauptung, vollstreckbarer Anspruch bestehe überhaupt nicht, wird nicht gehört; Behauptung, Anspruch bestehe nicht mehr, z.B. wegen Erfüllung: selbständige Klage, § 767, außerhalb des Vollstreckungsverfahrens.
(c) Skript Dr. Jur. Joachim P. Knoche 2005
Wer also einen Vollstreckungstitel an der Backe hat ist ziemlich im Eimer.
Da kommt man kaum noch raus.
Sollte wohl "Mahnbescheid" heissen gegen den man "Einspruch" einlegen soll?
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