Deutschlandweit gratis telefonieren

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Deutschlandweit gratis telefonieren

- Neuartiges JAJAH-Telefonieren geht mit jedem Telefon
- Wer jetzt noch Geld fürs Telefonieren zahlt, ist selber schuld

München/Berlin, 20. Dezember 2006 - Immer und überall kostenlos im deutschen Festnetz telefonieren - das ermöglicht eine weitreichende Kooperation der Medienhäuser ProSiebenSat.1 und Bild.T-Online mit dem Telefondienstleister JAJAH. Das Gratis-Angebot gilt für alle Telefonate zwischen Festnetzanschlüssen innerhalb Deutschlands. Um sich völlig kostenlos "auszuquatschen", genügt es, sich als JAJAH-Telefonierer bei www.bild.t-online.de oder www.sat1.de anzumelden. Das Besondere: Nur derjenige, der kostenfrei anrufen will, muss sich registrieren. Er kann dann jeden Festnetzanschluss gratis erreichen, auch wenn der Angerufene (noch) nicht bei JAJAH angemeldet ist.

Nicht nur die Registrierung erfolgt beim JAJAH-Telefonieren im Internet, sondern auch das Wählen. Man gibt im Internet sowohl die Nummer des eigenen Anschlusses als auch desjenigen an, den man erreichen will. Sekunden später klingeln beide Apparate und man ist beim Abheben sofort verbunden. Das Gespräch läuft also wie gewohnt mit dem Telefonhörer in der Hand - ohne PC, ohne Software, ohne Mikrofon, ohne Headset und ohne sonstige zusätzliche Geräte. Der PC mit Internetanschluss dient lediglich zum Verbinden der beiden Nummern, danach wird er nicht mehr benötigt.

Technisch steckt hinter der Gratis-Telefonie das völlig neue Konzept Voice 2.0. Obwohl Anrufer und Angerufener wie gewohnt über ihren Telefonhörer miteinander sprechen, erfolgt die Sprachübertragung im Hintergrund weitgehend über das Internet. Das spart erhebliche Kosten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit ab 2,3 Cent Telefonate ins Ausland zu tätigen sowie weitere Services - beispielsweise Conference Calls oder den günstigen SMS Versand - zu nutzen.

Quelle: Pressemitteilung

Über JAJAH: JAJAH ist eine innovative und userfreundliche Lösung, um kostenlose oder günstige Telefonate über das Internet zu führen - ohne Headsets, Mikrofone oder Software Downloads. JAJAH nutzt die bestehenden Telefone der Nutzer - Festnetz oder Mobil. Die Internetverbindung ist nur nötig, um das Telefonat im Web zu aktivieren, danach kann der Computer verlassen bzw. ausgeschaltet werden. JAJAH führt so das Beste aus beiden Welten, der traditionellen Telefonie und VoIP zusammen. JAJAH wurde von den Gründern Roman Scharf und Daniel Mattes entwickelt. JAJAH hat Büros in München, Mountain View, Californien und Luxemburg. Im Vorstand von JAJAH sind der ICQ Instant Messaging Pionier Yair Goldfinger, Haim Sadger von Sequoia Capital und Venky Ganesan von Globespan Capital.
 
Und wo ist der Haken ? Oder gibts keinen ?

Evtl hier drin (AGB) ?:
2. Beschränkungen

2.1 Sie bestätigen und stimmen zu, dass Telefonnummern und Email Adressen, die für den Zugang zum Produkt oder zur Produkt Homepage genutzt werden, Ihnen erlaubt Materialien für den Gebrauch im Zusammenhang mit dem Produkt zu unterbreiten
Versteht das wer ? Ist das deutsch ? :rolleyes:
Die danach folgenden Sätze finde ich auch unverständlich.
Ist also nach Anmeldung mit Werbeanrufen zu rechnen oder wie ?
(Mails wären ja noch ok, aber Anrufe ?)
 
Da hat sich ein Formulierungsprofi wohl selbst übertroffen oder
war er gar nur besoffen? :saufen2:

Gruß Georg
 
@u.g:
Ja. Nicht wirklich. Der Anbieter wird das wahrscheinlich als Anmeldung für Werbemails und -anrufe verstehen, ja.
 
LIZENZVEREINBARUNG ZWISCHEN ENDNUTZER UND JAJAH

WICHTIG: Der nachfolgende Text ist aus dem englischen Original übersetzt worden. Es handelt sich dabei um keine rechtsgültige Übersetzung, der nachstehende Text dient lediglich zu Ihrer Information. Gültig ist einzig und alleine das englische Original!
Super das find ich doch etwas unseriös. Wer "unterschreibt" denn einen Vertrag den er nichtmal versteht weil er in einer anderen Sprache ist??? Nicht jeder kann englisch....
Und das beste der englisch Text ist so einfach garnicht erst zu finden.
Finde das Ganze ist juristisch gesehen höchst fragwürdig......
Am besten Finger weg wer weiß was die noch mit der Telefonnummer anstellen.
 
Grins. Damit gelten meiner Auffassung nach einzig und allein die Regelungen nach BGB - denn niemand kann von Dir verlangen, dass Du die in AGB üblichen Verklausulierungen einer englischen AGB verstehst. Damit wäre die schon mal ungültig. Und für die deutsche Übersetzung verzichtet Jajah wie Du zitiert hast auf Rechtsgültigkeit. Ergo gilt das BGB.
Wichtig: Ich bin kein Anwalt und kann daher keine qualifizierte Rechtberatung geben.
 
Das ist die Blankovollmacht Dich mit Marketing vollzuschmeißen.
 
Ja und da steht alle Preisangaben verstehen sich excl. USt, dass bedeutet im Klartext zuzüglich MwSt.
So eine Preisauszeichnung ist in Deutschland für Privatverkauf, was es ja fraglos ist, nicht zulässig.

Ich lasse die Finger davon!
 
In letzter Zeit laufen die Gespräche bei mir bei jajah nur noch mit Aussetzern. Spass macht das keinen mehr :-o
 
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