[Frage] Deutsche Glasfaser - Todesfall - Vertragsübernahme etc.

In solchen Fällen wird üblicherweise die Sterbeurkunde vorgelegt um nachzuweisen das der Vertragsinhaber nicht mehr lebt.
Hat 2022 beim DG Anschluss meines Vaters reibungslos funktioniert.
 
Ja, so wurde das natürlich bei den laufenden Verträgen gemacht, Handyvertrag, Stromanbieter etc. Der bestellte Glasfaseranschluss wurde jedoch nicht berücksichtig, da er eben "nur" bestellt war und zum Zeitpunkt des Todes von Vater Erwin noch gar nicht absehbar war, wann die DG das / die Gebäude erschließt.
 
Wie wäre es mit
Schritt 1:
Sterbeurkunde an Deutsche Glasfaser UND vorsichtshalber an Deutsche Telekom.
Der Sohn übernimmt des Anschluss des verstorbenen Vaters!
(Der Vaters!, da dessen Tod dem Vertragspartner nicht bekannt ist!)
Eine Begündung an die Deutsche Glasfaser / Deutsche Telekom ist dafür nicht erforderlich.
Einfache Namens- und Adressänderung des Vertragspartners (Auftraggeber).
Gegebenfalls Änderung des Kontos von dem abgebucht wird (Ermächtigung für SEPA Basis Lastschrift).


Schritt 2, wenn Bauarbeiten seitens Deutsche Glasfaser erforderlich.
Das würde ich erst beauftragen, nachdem Schritt 1 erfolgreich abgeschlossen ist,
also mindesten eine Rechnung für den "Normalbetrieb" an den Sohn gegangen ist.
 
Der Sohn übernimmt des Anschluss des verstorbenen Vaters!

Mutter Silke übernimmt den Anschluss der Deutschen Telekom

Das geht also schonmal nicht. Und selbst wenn:

Eine Begündung an die Deutsche Glasfaser / Deutsche Telekom ist dafür nicht erforderlich

Selbstverständlich musst du begründen, warum du glaubst, ein Recht auf Übernahme zu besitzen. Im Todesfall wäre das zB ein Erbschein.

Einfache Namens- und Adressänderung des Vertragspartners (Auftraggeber).
Ich möchte nicht kleinlich sein, aber es handelt sich um eine Personenänderung. Namensänderung gibt es zB nach einer Hochzeit; und selbst das geht nur mit Nachweis, zB Heiratsurkunde.
 
Ich möchte nicht kleinlich sein, aber es handelt sich um eine Personenänderung.
Exakt. Und Rufnummern beziehen sich auf Personen, nicht auf Namen oder Anschlüsse. Erben bedeutet zwar, dass der Erbe mit allen Pflichten in den Vertrag des Erblassers eintritt, aber daraus folgt kein Recht auf die Rufnummern des Erblassers, denn waren sind an die verstorbene Personen gekoppelt. Die Rufnummern müssen deshalb neu zugeteilt werden. Wenn man Glück hat, können dieselben Rufnummern neu zugeteilt werden, sonst gibt es neue.

Eine Rufnummernportierung ist immer die Übertragung von Rufnummern einer lebenden Person von einem Anbieter zum anderen. Die Person bleibt dabei dieselbe (etwas anders ist rechtlich gar nicht zulässig). Alles andere ist keine Rufnummernportierung nach TKG.
 

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