[Gelöst] Deep Links im Forum - Regelung ab 1. Januar 2018

MuP

IPPF-Urgestein
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@stoney hatte per Hinweisfunktion eine Neuregelung bzgl. des vor dem 1. Januar geltenden Verbots des Einbringens von sog. Deep Links in Forenbeiträgen zugesandt.
Ich gehe davon aus, dass dieser Hinweis das Verbot aufhebt.

Die IPPF - Regeln bestimmen allerdings nach wie vor das Folgende:

"Für das Verfassen von Beiträgen sind daher folgende Punkte zu beachten:
5.1 Inhalt und Form des Beitrags dürfen nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen."

Bitte spezifiziert in den Regeln eine klare Aussage zu diesem Thema.

Vielen Dank.
 
Deep Links verboten? Was dass für ein Blödsinn?

Es verstößt gegen kein Recht, ausgenommen es sind offensichtlich rechtswidrige Inhalte. Und selbst wenn doch mal was bei sein sollte, besteht Haftung erst frühstens mit Kenntnisname durch Meldung ect.

Zudem dürfte dann ja keiner mehr einen Link z.B. als Quelle für ein News Zitat posten, und alle Links dürften dann ja nur noch auf Hauptdomain zeigen.

Gleiche würde dann ja sogar hier im Forum gelten, also Link zu einem bestimmten Beitrag, man nur noch auf Startseite verweist.
 
@MuP
Soweit mir bekannt soll es keinerlei Einschränkungen geben. (ich such mir später mal Deine Meldung raus)

@HabNeFritzbox
Es ging um FW Links von AVM welche nicht auf dem öffentlichen FTP liegen sondern Benutzer+PW verlangen. (GW zur reaktivierung Deines Accounts)

Das Thema ist ja zum Glück geklärt und @Beta-Eule wird die Regeln sicherlich dementsprechend umformulieren/ergänzen.
 
Ok für FTP mit Logindaten ist es nachvollziehbar, wobei man darüber wohl streiten kann, da AVM diese ja selbst Ausgibt über das Updatescript.

In dem Zuge sollte man ggf. auch klarstellen, dass man bei normalen FW Dateien auch direkt auf die zip oder image Datei linken soll/darf, und nicht auf Unterverzeichnisse.
 
Deep Links verboten? Was dass für ein Blödsinn?

Es verstößt gegen kein Recht, ausgenommen es sind offensichtlich rechtswidrige Inhalte.
Vor dem wütenden, beleidigenden Austoben: Bitte zuerst die rechtliche Situation abklären.

Der BGH hat dazu bereits grundlegend entschieden, dass es eben NICHT so simpel ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moins

Wollte nur anmerken, dass Links auf AVM Betas ( ZIP-Datei ) oder Firmwares ( *.image Datei ) ruckzuck ungültig werden können.
Deswegen hat das schon eine Berechtigung dies nicht zu tun.
 
Auch die AVM-Laborfirmwares sind nicht direkt erreichbar. AVM fordert da vom interessierten Nutzer den Klick auf einen Bestätigungsbutton bevor der Download angeboten wird.
Nur so wird den Nutzern die Info-Datei angezeigt.
Ob diese Infos dann gelesen werden spielt dabei keine Rolle.
Durch einen Deep-Link wird diese Info, die evtl. auch Warn- oder Unverträglichkeitshinweise enthält, komplett "ausgeblendet".
 
Das Einführen der generellen Erlaubnis von Deep Links in diesem Forum würde bedeuten, dass jeder dieser Links vom Forum-Inhaber auf mögliche bestehende Rechtswidrigkeit geprüft werden müsste.

Im Ernstfall bedeutet eine erfolgreiche Klage des Rechteinhabers unter Bezug auf das rechtswirksame Urteil des BGH in der Sache eine Schadenersatzzahlung plus Anwalts- und Gerichtskosten, alternativ Abmahnkosten.
 
Stell dir vor, es gibt diese Prüfpflicht indirekt, da ab Kenntnis gehaftet wird, vorher nicht. Und dieses nicht nur für Links, sondern auch für Forenbeiträge, Kommentare in Blogs ect.

Anbei noch paar Infos zu:

Keine Haftung für Link mangels „zu Eigen machen“
Hierzu entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.06.2015 (Az. I ZR 74/14), dass der abgemahnte Betreiber der Webseite nicht für die wettbewerbswidrigen Inhalte auf der Internetseite des Forschungsverbandes haftet. Hierzu reicht das Setzen von einem Link auf die betreffende Seite nicht aus. Vielmehr müsste er sich die Inhalte zu Eigen gemacht haben. Dies war jedoch hier nicht der Fall, weil der Link hier lediglich am Ende des Beitrags auf weiterführende Informationen durch einen unabhängigen Dritten verweist. Der Abgemahnte gibt hier nicht zu verstehen, dass er hinter den dort gegebenen Informationen zum Thema Implantat-Akupunktur steht.

Haftung gewöhnlich nur für offensichtliche Rechtsverletzungen
Eine darüber hinausgehende Haftung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrssicherungspflicht scheidet ebenfalls aus. Eine Verletzung der Prüfungspflicht kommt normalerweise nur in Betracht, wenn deren Rechtswidrigkeit bei der Linksetzung deutlich erkennbar gewesen ist. Davon konnte hier jedoch keine Rede sein. Anders ist das lediglich, wenn er von der Rechtswidrigkeit selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt hätte. Hierfür sprachen keine Anhaltspunkte.
Quelle: https://www.wbs-law.de/it-recht/bgh-schraenkt-haftung-fuer-gesetzten-link-ein-65519/

Kein Unterschied zwischen Surface-Links oder Deep-Links

Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Link auf die Startseite (Homepage) gesetzt wird (sog. Surface-Link) oder auf eine der Unterseiten einer anderen Webpräsenz (sog. Deep-Link).

Verlinkungen stellen weder eine urheberrechtlich relevante Nutzung dar noch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, solange Links als solche erkennbar sind.

Wer also auf seiner Website, in seinem Blog oder auch auf der eigenen Social Media Präsenz einen Link setzt riskiert deswegen keinen rechtlichen Ärger, Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Kostenersatzforderungen sind nicht zu erwarten.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/links-setzen-rechtlich-unbedenklich_050437.html

Es ist also einfach, macht keinen unterschied ob Link so oder so. Hier gibt es also keine bedenken.

Bei Autoupdates wird Benutzer auch nicht gefragt, geschweige eine Info Seite zum zustimmen. Auch werden hier nur Änderungen gepostet, könnten also auch Infos fehlen, da nicht gesamte Datei zitiert wird. Und selbst dann müsstest diese ja ständig auf mögliche Änderungen prüfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schön.
Nur halten sich diverse LG, OLG und sogar der BGH in deren rechtsverbindlichen Urteilen nicht immer an die genannten Ausführungen.
 
Es macht schon einen Unterschied, wie an anderer Stelle schon mal geschrieben, siehe https://heise.de/-1135956

Es geht nicht um die Unterscheidung zwischen Surface- und Deep-Links, sondern darum, ob letztere technisch geschützt sind. Darüber hinaus natürlich darum, ob sich überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dahinter verbirgt.

Bei Umgehung einer Schutzmaßnahme (in dem Urteil war es lediglich eine Session-ID, die den Zugriff ausschließlich über die Startseite ermöglichen sollte), kann das Setzen eines Links, der direkten Zugriff auf das "Werk" ermöglicht, eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Dies hat der BGH klar entschieden.
Dies in jedem Einzelfall zu prüfen, ist problematisch. Daher würde ich persönlich Deep Links weiterhin nicht erlauben.

Letztlich trägt das Risiko einer Abmahnung aber der Seitenbetreiber. Dieser entscheidet, wie wir mit Deep Links umgehen.
 
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Reaktionen: MuP und stoney
Da das ja fast immer im Zusammenhang mit AVM-Firmware diskutiert wird (und gerne auch noch im Kontext der Gigaset-Geräte, damit man die dabei nicht vernachlässigt), dürfte die Frage der Session-ID als Begründung für das frühere "keine Deep-Links" doch obsolet sein.

Es gibt gar keine Session-ID in den (öffentlichen) HTML-Seiten auf www.avm.de und selbst die Seite, wo AVM den auf Mausklick funktionierenden Download einer Labor-Version mit JS-Code vom Anhaken der Checkbox abhängig macht (oder machen will), versucht nicht einmal, die tatsächliche URL in irgendeiner Weise "zu verstecken" oder mit benutzer- oder sessionspezifischen Elementen anzureichern (mal vom generellen Tracking über piwik.avm.de abgesehen):
HTML:
        <div class="conditioned-download">
            <div class="row-wrapper">
                <label for="hint-117509">Ja, ich habe die Informationen gelesen und möchte den Download starten.</label>
                <input class="download-button" id="hint-117509" name="hint-117509" type="checkbox" value="1"/>
            </div>
            <div class="row-wrapper button-hint-117509">
                <span class="inactive">Download starten</span>
                <a href="fileadmin/user_upload/DE/Labor/Download/fritzbox-7590-labor-48629.zip" class="submit js-hide">Download starten</a>
            </div>
        </div>
Wenn ich mir die Seite mit einem Browser ansehe, der von JS und CSS keine Ahnung hat (z.B. "lynx":
lynx_avm.de_labor.PNG

), dann komme ich auch ohne das Aktivieren der (darüber sichtbaren) Checkbox zu meinem Download und natürlich erst recht, wenn ich solche Seiten nur automatisch auswerten lasse und das gar nicht manuell laden will. Es wird ja hoffentlich niemand den "lynx" als Werkzeug zum Umgehen einer vom Anbieter gewünschten Sicherung des Zugangs zu den Labor-Dateien ansehen wollen ...

Da kann man das Ablehnen oder Akzeptieren von solchen Links ja noch als "Politik" verstehen und auch den Standpunkt anderer dazu teilen oder nicht, aber mit dem oben verlinkten BGH-Urteil hat das doch nun wirklich nichts mehr zu tun - da ging es um die Session-ID eines speziellen Benutzers eines (bezahlten) Accounts. Wenn AVM dann irgendwann soweit ist, daß nur noch registrierte Kunden mit ihrem Account an den Download von Firmware kommen, ist das vielleicht wieder etwas anderes (je nachdem, wie das umgesetzt ist). Hier ist (m.W. auch bei Gigaset) nicht eine einzige technische Schutzmaßnahme zu sehen, bei der Vorinstanzen und BGH unterschiedlicher Ansicht waren, wenn es um das Erfordernis eines wirksamen technischen Schutzes nach §95a (1) UrhG geht - das StGB enthält in §202a sogar die Formulierung "[...] die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft [...]"

Selbst auf die Gefahr hin, daß hier tatsächlich mal jemand einen rechtswidrigen Link postet ... wenn der Betreiber davon Kenntnis erlangt und den dann entsprechend entfernt, dann ist das erledigt und wenn wirklich nur noch "Portal-Links" erlaubt wären, könnte man auf das IPPF genauso gut verzichten, denn die Seite(n) irgendeines Herstellers findet man heutzutage sicherlich auch ohne solche Hilfe(n). Zuviel "vorauseilender Gehorsam" ist eben auch nicht erforderlich (oder sinnvoll) und parallel hat der BGH selbst auch festgestellt, daß Linksetzungen (auch in Form von "deep links") grundsätzlich erlaubt sind (im oben verlinkten Artikel steht das auch deutlich VOR den Ausführungen, warum hier der Deep-Link rechtswidrig war:
Grundsätzlich, so führten die Bundesrichter aus, verstoße es nicht gegen das Urheberrecht, wenn man einen Link auf Inhalte fremder Webseiten setze, die urheberrechtlich geschützt seien. Denn derjenige, der seine Werke auf einer Homepage verfügbar halte, mache diese selbst öffentlich zugänglich.
) und selbst die Links mit Benutzernamen und Kennwort bei AVM-FTP-URLs sind - mangels individueller Angaben für irgendeinen "zahlenden" Benutzer, denn der BGH hat ja auch auf die, durch diese Maßnahmen deutlich werdende, Verwertungsabsicht Bezug genommen - wahrscheinlich nicht wirklich "gefährlich".

Auch wenn man deren Veröffentlichung vielleicht nicht forcieren sollte, solange es andere Zugangswege gibt ... und ganz ehrlich, bei den immer wieder nachgefragten URLs für irgendwelche Labor-, Beta- oder Inhouse-Versionen ist doch auch eher die eigene Faulheit der wahre Antrieb als die Unmöglichkeit, diese URLs tatsächlich selbst zu finden. Schon für die "Herolde" bei der Veröffentlichung von Release-Versionen in dem entsprechenden Thread macht das mit dem Link (bei AVM) doch praktisch gar keinen Sinn mehr (die Box findet den von selbst, wer die Datei "sichern" will, findet sie auf dem FTP-Server auch selbst) ... wenn mit der nächsten Release-Version der Vorgänger dann auch bei AVM vom Server verschwindet, ist das der nächste "orphaned link". Wie wäre es denn, wenn man die Ersteller solcher Links parallel dazu "verpflichtet", sie auch aktuell zu halten bzw. sie zu korrigieren oder zu entfernen (oder sonst irgendwie kenntlich zu machen), wenn die verlinkte Firmware gar nicht mehr erhältlich ist. Vielleicht setzt das ja diesem Link-Eifer dann etwas entgegen ...

Vielleicht sollte man auch einfach diese URLs (mit ohnehin begrenzter "Lebenserwartung") ganz weglassen und den Leuten nur noch die Möglichkeit bieten, sie sich selbst zu verschaffen, indem man ihnen den Weg dahin beschreibt (und vielleicht etwas ebnet) ... dann verliert diese gesamte Diskussion um "deep link or no deep link" automatisch ihre Basis und ihre Berechtigung.

Ich habe hier auch schon genug (lokale) Links auf eigene FRITZ!Boxen gesehen, inkl. der zu diesem Zeitpunkt gerade gültigen SID ... die würde noch eher den Charakter der "besonderen Sicherung" erfüllen. :D

Was ist eigentlich, wenn so ein (vermeintlicher) Deep-Link inkl. Benutzerkennungen dann gar nicht funktioniert? Verletzt das dann Urheberrechte, weil schon der Versuch (und der damit einhergehende Vorsatz) ausreicht? Darf man als "Konsument" auf so einen Link dann überhaupt noch klicken und die - offensichtlich rechtswidrig erlangte - Firmware am Ende auch noch zum Update benutzen? Soo viele ungeklärte Fragen ...
 
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Hier geht es nicht um AVM, Gigaset, ...
Hier geht es simplerweise nur darum, dass die Forum-Regeln zu dem hier behandelten Thema und dem damit einhergehenden Risiko eines Rechtsbruchs nicht spezifisch genug ausformuliert sind.
 
Genau den Rechtsbruch den du ständig begründet gibt es doch nicht.

Bleibt also nur Formulierung der Regel wie man es Handhaben möchte generell mit Links.

Links auf Portale/Startseiten oder so kann man auch gleich weg lassen, keinen nutzen.

Und nicht auch hier anfangen alle Links in Bilder zu speichern.

Da es weder AGB noch Nutzungsverträge gibt, liegt also da auch kein Verstoß gegen AVM Vorgaben vor.

Zugangsdaten für den AVM FTP kann man hier ja blocken, und dann ist gut.
 
Ich verweise auf die Möglichkeit bzw. Risiko eines Rechtsbruchs.
Und dann ... wenn jemand so einen Link sieht (wie oft werden hier Leute darauf hingewiesen, wenn sie eigene Daten etwas zu "freigiebig" hergeben, das kann man ja auch für fremde Links machen), dann meldet er ihn eben und wenn er das Problem dann auch noch wirklich verstanden hat, wird das auch nicht - wie z.B. beim NetzDG gerade schön zu beobachten - zum "overflaming" (und in der Konsequenz zum "overblocking") kommen oder zu einer echten Welle von falschen Meldungen durch einzelne Teilnehmer.

Die wenigen Fälle, in denen so ein Deep-Link tatsächlich ein Problem sein könnte, kann man doch praktisch an einer Hand abzählen ... welches Risiko geht denn ansonsten mit so einem Deep-Link noch einher, als die (plausibel begründete) Aufforderung von einem Rechteinhaber, so einen Link zu entfernen?

Ansonsten laßt doch diesen Quatsch mit den Links auf vollkommen frei zugängliche Software einfach komplett weg (möglichst zeigen die dann noch auf alte und verwundbare Versionen) ... wer ein echtes Interesse an so einem (aktuellen) Link hat, wird ja wohl in der Lage sein, ihn sich selbst zu suchen - egal ob das für AVM, Gigaset oder die Telekom wäre.

Bei ohnehin öffentlich zugänglichen Downloads ist das ja auch kein "Geheimwissen" ... und hat irgendjemand schon mal was von Phishing gehört? Gemeinhin ist doch die Empfehlung ohnehin die, direkt auf den Seiten des jeweiligen Anbieters (hier halt irgendeines Herstellers) einzusteigen und sich dann selbst vorzuarbeiten, anstatt irgendeinen "windigen" Link zu benutzen. Was unterscheidet einen (eher unnützen) Link in einem Forum jetzt genau von einem solchen in einer Phishing-Mail? Ich behaupte mal: Nur die garantiert fehlende Nachfrage, ob man diesen Link auch wirklich öffnen will (wenn der eigene MUA das anbietet und man es einstellt).

Wieso muß man eigentlich überhaupt hier irgendwo einen Download-Link angeben (außer als Fragesteller, wenn man verdeutlichen will, was man bereits selbst gefunden und gelesen hat - wobei das dann auch eher nicht auf eine Datei zum Download zeigen sollte, solange es keine PDF-Datei oder irgendeine Präsentation ist), den der beherzte Griff zur Suchmaschine ebenso schnell offenbart?

Vielleicht sollte man ja nur noch die passenden Suchmaschinen-Aufrufe hinschreiben (aber für welche Suchmaschine dann genau? also besser gar keinen link) ... so ein "handgemachter" Link (nochmal: als "Download-Quelle" für andere Suchende, nicht als Referenz auf bereits bekannte Lösungen, denn das hat mit Datei-Downloads auch eher selten zu tun und verschwindet i.d.R. nicht einfach von alleine wieder aus dem Netz, im Gegensatz zu alten Software-Versionen) wird nun mal früher oder später absolut nutzlos, weil es entweder die alte Version gar nicht mehr gibt oder eine neue mit weniger Fehlern (und vielleicht auch weniger Lücken) verfügbar ist. Was bringt dann so ein (i.d.R. auch nicht mehr funktionierender) Link noch?

Die Diskussion hatten wir zwar bei der 6490 auch erst vor kurzem und da ist es tatsächlich eine etwas andere Situation (weil es von AVM keine Dateien auf dem FTP-Server gibt), aber auch da sollte wirklich jeder mit (ausreichend großem) eigenem Interesse in der Lage sein, die richtigen URLs selbst zu finden. Mein Plädoyer dort sollte man bitte nicht dahingehend mißverstehen, daß ich das Bereitstellen dieser Links für irgendjemand anderen für notwendig erachte ... es war nur darauf gerichtet, daß es dort eben gar kein "Portal" gibt, auf das man bei dieser Firmware irgendwie verlinken könnte (das meinte ich u.a. weiter vorne mit "den Weg ebnen"), wenn man überhaupt verlinken will und daß AVM sich wohl selbst nicht so ganz klar geworden ist, was man da nun wirklich will (ich finde jedenfalls die "Signale" nach wie vor sehr widersprüchlich).
 
Die Verwendung von Surface-Links sind i.d.R. völlig sinnlos, da man ja zu einem bestimmten Inhalt verlinken will und nicht ganz allgemein zum Anbieter.
Jetzt wäre also noch zu definieren was das jetzt ist:
https://avm.de/fritz-labor/ = kein deep link?
https://avm.de/fritz-labor/fritz-labor-fuer-fritzbox-7490-und-7590/uebersicht/ = verdächtig deeper link?
https://avm.de/fileadmin/user_upload/DE/Labor/Download/fritzbox-7490-labor-48630.zip = echter deep link?

Über das Thema kann man eigentlich nur schmunzeln.
 
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Reaktionen: HabNeFritzbox
Das IP Phone Forum wird (weiterhin) Deeplinks erlauben, da wir hier keinerlei rechtliche Risiken oder Problematiken sehen. Ausnahme sind natürlich jene diskutierte Links, welche mittels technischer Hürden geschützt und somit deren Nutzungsrechte einer speziellen Zielgruppe vorbehalten sind. Sollten wir auf Rechtsverletzungen stoßen, dann werden entsprechende Links natürlich umgehend entfernt.
 
Sollten wir auf Rechtsverletzungen stoßen, dann werden entsprechende Links natürlich umgehend entfernt.
... und ein möglicherweise entstandener Schaden bei Dritten wird dem mittels IP indentifizierbaren Verursacher in Rechnung gestellt.

Anmerkung: Das Risiko liegt weiterhin beim Forum-Benutzer.

Damit wäre der Punkt geklärt.
Danke.
 
MuP da verwechselst du wohl was mit Tauschbörsen oder so.

Zudem wären es i.d.R. eher Abmahnungen, was "nur" Anwaltskosten sind mit einer Unterlassungserklärung. Und ohne Kenntnis keine Haftung.
 
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