[Frage] Dect210 und Verbrauchsmessung über 2Phasen?

Seh ich auch so.

Will man eine Parallel-Einspeisung (um so etwas handelt es sich hier) im Notfall abschalten, muß man alle Schaltstellen gegen Wiedereinschalten sichern können. Da reicht ein Mieter mit längerer Abwesenheit und man bekommt diesen Anlagenteil nicht stromlos.
In letzter Instanz kann man natürlich das komplette Haus ausschalten (sofern entsprechende Schaltstellen vorhanden sind), aber dann kann es Schwierigkeiten geben, wenn man alles auf einmal wieder zuschaltet.
 
Das Problem wird hier sein, kurz nach dem Krieg gebaut (53), vermutlich damals an "Komfort" gedacht, weil die Idee an sich ist nicht schlecht mit den durchschaltbaren Phasen. Damals gabs keinen Kläger, also auch kein Richter. Diese Wohnungen sind durch so viele Hände (Wohnungsbaugesellschaften) gegangen und wie Micha jetzt ja sagt Besitzer in China, die interessiert es nicht. Warum wird wohl auch niemals ein e-checkt in solchen Gebäuden gemacht (rein aus Interresse, welche Besitzer macht den schon).
Deswegen @Micha0815 blos die Finger weg von der Verteilung bzw dem Schalter. Es ist immer der letzte verantwortlich und diese Art der Schaltung ist unverantwortlich.
 
Der geringste und somit billigste Aufwand wird sein:
- die von oben herab geschalteten Phasen von der Leitung zur Garage zu trennen und mit "offenen Klemmen" (nur einseitig angeschlossen) zu terminieren,
- die Garagen neu abzusichern und ggfs. über den Gemeinstrom laufen zu lassen
- und trotzdem die Verkabelung und die Leuchten in den Garagen auf "manipulationssicher" umzustellen (Vorschläge dazu gab's ja) sowie die Steckdosen bei Nichtbedarf zu demontieren.
 
Oder:
- den Roller samt Ladegerät "beschlagnahmen" und einen Zettel mit dem Abholort hinterlassen.
- bei der Abholung den Besitzer auf sein Fehlverhalten deutlich hinweisen!
 
Oder:
- den Roller samt Ladegerät "beschlagnahmen" und einen Zettel mit dem Abholort hinterlassen.
Das wäre in meinen Augen *nachweisbar* illegal.

Die unzureichende Elektroinstallation stellt IMHO aber einen Mietmangel dar.
Dem Eigentümer Mietminderung anzudrohen und ggf auch auszuführen wäre wohl legitim.
Eigenmächtige Änderungen an der Elektroanlage solltest Du Dir dringend kneifen. Dem letzten beissen die Hunde immer die besten Stücke ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ja laut TE nur "der Verdacht ... besteht", daß jemand den Akku eines Rollers lädt, sind Roller bzw. dessen Ladegerät wohl noch nie in flagranti erwischt worden.

Das Argument mit den "eigenmächtigen Änderungen" kann ich nur unterstützen, erst recht wenn man selbst keine (hier Elektro-) Fachkraft ist.

Das mit der Mietminderung kann man androhen - ich würde jedoch vorher Beratung z.B. vom Mieterschutzverein einholen, ob eine solche Androhung gerechtfertigt ist. Da die eigene Elektrik anscheinend funktioniert und keine offensichtlichen Defekte vorliegen, besteht erstmal kein akuter Mangel - schließlich kann man bei sich jederzeit den Schalter für die Garagenversorgung "Aus"-schalten und hat somit keinen eigenen finanziellen Schaden mehr.

Außerdem könnte so eine Androhung (berechtigt oder nicht) auch zu Ärger mit dem Vermieter / Eigentümer führen.

Die besten Karten hat man, wenn die Anlage offensichtliche Mängel oder sogar Gefahrenpotential (bspw. durch jederzeit frei zugängliche offene elektrische Kontakte) aufweist. Letzteres kann aber die Abschaltung der Stromversorgung durch den Betreiber zur Folge haben, mit der Begründung "Gefahr im Verzug".
 
Nur mal aus Neugier gefragt: Was hat sich denn in den letzten (fast vier) Monaten denn so ergeben an der Hausverkabelung? Die in #11 beschriebene Stromversorgung von Keller und Garage ist in der Tat abenteuerlich.

Übrigens wäre es auch Stromdiebstahl, wenn man *seinen privaten* E-Roller (bzw. dessen Akku) über einen tatsächlich separat erfaßten Gemeinstrom (gemeinsam genutzte Keller- oder Heizungsräume) auflädt - hier zahlen alle anteilig die Bequemlichkeit eines Einzelnen.
 
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Wir haben im Keller, während meiner Abwesenheit einen neuen Hauptanschluss-/Zählerschrank bekommen. Im alten Zählerschrank wurde nur an die bisherigen Steigleitungen "angeflanscht". Gerne hätte ich die ausführende Elektrofirma darauf hingewiesen bzw. ihre "Meinung" dazu eingeholt.
Da die Massnahme durch Zettelaushang an der Haustüre mit ein paar Tagen Vorlauf geschah, habe ich dies nur erst durch mehrstündigen VPN-/FB-Ausfall mitbekommen und eine Nachbarin daraufhin kontaktiert, da auch meine Hauptsicherung Ursache hätte sein können.
Btw den Inhalt eines gut gefüllten Tiefkühlschrankes zu entsorgen wegen einer durchgebrannten Schraubhauptsicherung, eines ausgelösten Sicherungsautomaten bzw. FI-Schalters ist nicht wirklich "lustig".

So gesehen hat sich da bisher wohl nichts getan, da ab Zählerschrank die Haus-/Etagenverteilung und somit auch die spezielle Kellerbeleuchtung nebst Waschküche untouched blieb.
Da für das Haus kein Stromlaufplan existiert und alles UP ohne Kabelkanäle verlegt ist, kann ohne Aufstemmen von Decken und Wänden nicht wirklich schnell Abhilfe geschaffen werden. Und wenn ich hier von Mietminderung lese ... wir bezahlen im Gegensatz zu umliegenden, fast identischen Häusern z.T. weniger als die Hälfte, weshalb ich seit jeher für Kleinreparaturen die Füsse stillhalte.
LG
 
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